mein jetziger Arbeitgeber hat für mich eine betriebliche Altersvorsorge abschlossen. Ich habe jedoch vor ein paar Wochen zum 31.12.2014 bei diesem Arbeitgeber gekündigt. Nun stellt sich die Frage, ob ich die bereits eingezahlten Beträge zumindest zum Rückkaufswert auszahlen lassen kann?
Folgende Eckdaten solltet ihr noch wissen:
Allianz Direktversicherung Klassik
Abschluss: 05.11.2010
Bezugsrecht: unwiderrufliches Bezugsrecht mit Vorbehalt (Bedeutet dies: Aus der Versicherung sind Sie unter nachfolgendem Vorbehalt hinsichtlich sämtlicher Leistungen unwiderruflich bezugsberechtigt. Wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versicherungsfalles endet und Sie zu diesem Zeitpunkt noch keine unverfallbare Anwartschaft haben, haben wir das Recht, alle künftig fällig werdenden Versicherungsleistungen für uns in Anspruch zu nehmen. Unverfallbar ist Ihre Anwartschaft dann, wenn Sie im Zeitpunkt des Ausscheidens das 25. Lebensjahr vollendet haben und die Versicherung 5 Jahre mit uns als Versicherungsnehmer bestanden hat.)
Geburtsdatum: 29.11.1990 (Alter zum Kündigungszeitpunkt: 24 Jahre)
Durch oben genannte Punkte ist mir klar, dass ich aktuell keinen Anspruch auf eine Auszahlung habe.
Mir stellt sich jedoch die Frage, ob ich die Beträge für das Jahr 2015 selbst weiterführen könnte und dann den Rückkaufswert auszahlen lassen könnte? Macht das Sinn?
Mit liegt ein Schreiben aus dem Jahr 2012 vor, hier werden die garantierten Rückkaufwerte aufgezeigt:
2014: 998,45
2015: 1.279,06
2016: 1.623,74
Ich bin mir nicht ganz sicher was der Betrieb bis dato monatlich eingezahlt hat aber so wie es aussieht waren es 30,00 Euro.
Ps. Natürlich werde ich nochmal mit meinem ehemaligen Arbeitgeber darüber sprechen, ich wollte mir aber trotzdem vorher nochmal eine unabhängige Meinung dazu einholen.
Durch oben genannte Punkte ist mir klar, dass ich aktuell keinen Anspruch auf eine Auszahlung habe.
Ich bin absoluter Laie, aber ich sehe das wie du.
Mir stellt sich jedoch die Frage, ob ich die Beträge für das Jahr 2015 selbst weiterführen könnte und dann den Rückkaufswert auszahlen lassen könnte? Macht das Sinn?
Soweit ich gelesen habe steht die Leistung deinem Arbeitgeber zu und du kannst sie gar nicht selbst fortführen. Wenn du dort bisher keinen Eigenanteil geleistet hast, wirst du dir das Geld wohl abschminken können.
Die 3 Monate nach Ausscheiden trifft wohl nicht zu und im Versicherungsvertrag müsste explizit drin stehen, dass du das Recht der Fortführung mit eigenen Beiträgen hättest. ( Wenn ja dann mach das )
Kannst ja nochmal bei deinem Arbeitgeber oder der Allianz anfragen ob da noch was zu machen ist, meiner persönlichen Meinung nach ist das allerdings eindeutig.