Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
Hallo,
ich habe Anfang Dezember meine Sparkasse angeschrieben und eine Frist bis zum 19.12. gesetzt für die Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren. Leider bis heute keine Antwort. Ich habe es per Fax (und Protokoll) sowie per Einschreiben geschickt.
Ich wollte am 29.12. nachfragen und bin am überlegen, welchen Schritt ich in diesem Jahr noch tun sollte, um meine Ansprüche durch Verjährung nicht zu verlieren?
Wie sieht das rechtlich aus? Muss ich noch einen Anwalt in diesem Jahr beauftragen bzw. einen Mahnbescheid abschicken?
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
Hallo,
bevor du einen Anwalt kontaktierst kannst du es auch mit einem Ombudsmann versuchen. Es ist sozusagen eine dritte Person die als Schlichter zwischen der Sparkasse & dir arbeitet.
Sobald du ein Einschreiben (mit Rückschein am besten) an den Ombudsmann schickst und er laut Deutsche Post eingeht ist die Verjährung ausgesetzt. (Diese Aussage wurde mir am Telefon der Schlichtungsstelle mitgeteilt)
Das ganze Verfahren mit dem Ombudsmann kostet dich nichts. Danach kannst du Notfalls immer noch einen Anwalt kontaktieren, aber in der Regel ist dein Problem dadurch schon gelöst.
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
Ich glaube kaum das der Ombudsmann zwischen Weihnachten und Neujahr Einschreiben entgegen nimmt. Empfohlen wird ein Einwurfeinschreiben. Und evtl. alles noch mal per Fax. Nächste Woche Mittwoch ist Schicht am Schacht, dann ist die Verjährung da. Wenn du noch einen Mahnbescheid auf die Reihe kriegst geht das natürlich auch, aber ob das in der Zeit klappt.Wohl eher nicht. Und nachsehen ob der Ombudsmann DEINER Sparkasse die Verjährung hemmt. Ist auch nicht immer der Fall.
Viel Glück.
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
Hallo,
warum spät? Die Schreiben an die Banken habe ich Anfang Dezember gemacht per Fax und Sendeprotokoll sowie per Einschreiben... damit ist das Schreiben doch eingegangen. Nur weil die Bank sich nicht meldet, kann es ja nicht verjährt sein? Das wäre ja zu einfach für die Bank, wenn die einfach alles liegen lassen.... das kann ich mir nicht vorstellen.
Ich werde am Montag früh dort anrufen, um Reaktion und Status bitten und die freundlich drauf hinweisen, dass ich weitere Schritte direkt am Montag einleiten werde. Ombudsmann per Einwurfeinschreiben reicht doch um einen Beweis zu haben? Mahnbescheid stell ich mir schwierig vor, da ich die genauen Zinsen ja nicht kenne. Welche Summe soll man dann geltend machen?
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
BenT
ein Schreiben an die Bank nutzt die ÜBERhaupt nicht in bezug auf die verjährung. Nur das einschalten des Ombudsmannes oder ein Mahnbescheid/Klage über einen RA bis zum 31.12. stoppt die Verjährung. Das Schreiben an die Bank nutzt dir bei der Klage was wenn es um die Anwaltskosten geht.
Du bist sehr SPÄT dran.
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
Unbedingt vorher klären, ob Ihre Sparkasse einer Ombudsstelle angehört, bei der Beschwerden tatsächlich verjährungshemmend sind! Bei Sparkassen in Niedersachen z. B. ist das nicht der Fall! Andernfalls geht aus Fristgründen nur noch ein Online-Mahnantrag , der mit Eingang(!) beim Zentralen Mahngericht verjährungshemmend wirkt, nicht erst, wenn der Mahnbescheid bei der Sparkasse eingeht.
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
@Lotse, aber jede Sparkasse ist doch im Sparkassen und Giroverband drin.
Soll es etwa eine Sparkasse geben die nicht in diesem Verbund ist?
Kaum zu glauben. Welche soll das sein?
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
Zitat von Bankkaufmann
@Lotse, aber jede Sparkasse ist doch im Sparkassen und Giroverband drin.
Soll es etwa eine Sparkasse geben die nicht in diesem Verbund ist?
Kaum zu glauben. Welche soll das sein?
Im "Verband" zu sein, heißt noch lange nicht, daß dieser Verband Verjährungshemmung gewährleistet! Die zuständige Schlichtungsstelle der
niedersächs. Sparkassen z. B. gewährleistet keine Hemmung. In der Verfahrensordnung steht nix darüber, erst auf explizite Rückfrage erfährt man
davon (eine Unverschämtheit, wie ich finde!)
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
Zitat von Bankkaufmann
@Lotse, aber jede Sparkasse ist doch im Sparkassen und Giroverband drin.
Soll es etwa eine Sparkasse geben die nicht in diesem Verbund ist?
Kaum zu glauben. Welche soll das sein?
Im "Verband" zu sein, heißt noch lange nicht, daß dieser Verband Verjährungshemmung gewährleistet! Die zuständige Schlichtungsstelle der
niedersächs. Sparkassen z. B. gewährleistet keine Hemmung. In der Verfahrensordnung steht nix darüber, erst auf explizite Rückfrage erfährt man davon davon (eine Unverschämtheit, wie ich finde!)
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
Zitat von Bankkaufmann
@Lotse, aber jede Sparkasse ist doch im Sparkassen und Giroverband drin.
Soll es etwa eine Sparkasse geben die nicht in diesem Verbund ist?
Kaum zu glauben. Welche soll das sein?
Im "Verband" zu sein, heißt noch lange nicht, daß dieser Verband Verjährungshemmung gewährleistet! Die zuständige Schlichtungsstelle der
niedersächs. Sparkassen z. B. gewährleistet keine Hemmung. In der Verfahrensordnung steht nix darüber, erst auf explizite Rückfrage erfährt man davon (eine Unverschämtheit, wie ich finde!)
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
Zitat von Bankkaufmann
@Lotse, aber jede Sparkasse ist doch im Sparkassen und Giroverband drin.
Soll es etwa eine Sparkasse geben die nicht in diesem Verbund ist?
Kaum zu glauben. Welche soll das sein?
Im "Verband" zu sein, heißt noch lange nicht, daß dieser Verband Verjährungshemmung gewährleistet! Die zuständige Schlichtungsstelle der niedersächs. Sparkassen z. B. gewährleistet keine Hemmung. In der Verfahrensordnung steht nix darüber, erst auf explizite Rückfrage erfährt man davon (eine Unverschämtheit, wie ich finde!)
Und zwar hier... es steht zwar wie oben schon geschrieben nicht drin, dass es verjährungshemmend ist, aber die Frau am Telefon teilte mir mit, dass alles was per Fax bis 31.12. bei denen eingeht dem Schlichter vorgelegt wird und solange das Verfahren läuft die Verjährung damit gehemmt wird. Blöd nur, dass es im schriftlichen Teil nicht drin steht.... Ich denke aber das man sich darauf verlassen kann... das wäre ja sonst Schwachsinn das dort hinzuschicken bis 31.12., da Sie direkt zu mir meinte, ich muss es bis 31.12. schicken da sonst die Anspräche verjähren und keine Hemmung stattfindet.
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
zu BenT:
Ich kann Sie nur warnen. In der schriftlichen Verfahrensordnung der Schlichterstelle muß explizit(!)drinstehen, daß die Verjährung gehemmt ist, andernfalls gehen Sie ein Risiko ein. Auf bloße mündliche Auskunft würde ich mich in dem wichtigen Punkt nicht verlassen.
AW: Keine Antwort von Sparkasse bzgl. Rückforderung der Bearbeitungsgebühren?
@Bent, das ist auch nicht kostenlos. Die Kosten richten sich auch dort nach dem Streitwert. Ausserdem wird auch die Variante zeitlich sehr knapp und ich glaube nicht, dass es noch bis Mittwoch klappt die Verjährung auf diesem Wege zu hemmen. Wenn deine Sparkasse vor Ort ist, mach doch ein Schreiben für die Sparkasse fertig. Die Sparkasse soll auf die "Einrede der Verjährung" verzichten, solange noch keine Bearbeitung/Entscheidung deines Falles erfolgt ist.
Ansonsten bleibt nur der Mahnbescheid, entweder durch Dich oder einen Anwalt.
In Niedersachsen wird durch Einschaltung der Schlichtungsstelle keine Hemmung der Verjährung erreicht.