Folgender Fall: Es wurde vor 5 Jahren ein Immokredit voll getilgt (Kreditantrag
lief seinerzeit üb. eine Volksbank, Darlehnszusage/-auszahlung von der DG-Hypothekenbank). Es wird nachträglich vermutet, daß intern Kick-Back-Zahlungen von der Hypobank an die Volksbank erfolgten, die in Vertragsunterlagen als „Vermittler“ bezeichnet war.
Nach BGH ist grundsätzlich über Kick-Backs aufzuklären (war vorliegend nicht der Fall). Das BGH-Urteil betraf meines Wissens explizit zwar einen Geldanlagefall, soll nach einhelliger Rechtsäußerung aber prinzipiell gelten, auch für Darlehn.
FRAGEN:
a. Bank wurde zur Aufklärung üb. evtl. Kick-Backs aufgefordert.
Ist sie zu verbindlicher Auskunft nachträglich verpflichtet?
b. Welche Rechtsfolgen hätte ein nachträgliches Eingeständnis der Bank, daß
Kick-Backs gezahlt wurden? Hätte der Darlehnsnehmer Schadensersatzanspruch?