Kick-Back-Zahlungen

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  1. Avatar von lotse7
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    Standard Kick-Back-Zahlungen

    Folgender Fall: Es wurde vor 5 Jahren ein Immokredit voll getilgt (Kreditantrag
    lief seinerzeit üb. eine Volksbank, Darlehnszusage/-auszahlung von der DG-Hypothekenbank). Es wird nachträglich vermutet, daß intern Kick-Back-Zahlungen von der Hypobank an die Volksbank erfolgten, die in Vertragsunterlagen als „Vermittler“ bezeichnet war.
    Nach BGH ist grundsätzlich über Kick-Backs aufzuklären (war vorliegend nicht der Fall). Das BGH-Urteil betraf meines Wissens explizit zwar einen Geldanlagefall, soll nach einhelliger Rechtsäußerung aber prinzipiell gelten, auch für Darlehn.

    FRAGEN:
    a. Bank wurde zur Aufklärung üb. evtl. Kick-Backs aufgefordert.
    Ist sie zu verbindlicher Auskunft nachträglich verpflichtet?
    b. Welche Rechtsfolgen hätte ein nachträgliches Eingeständnis der Bank, daß
    Kick-Backs gezahlt wurden? Hätte der Darlehnsnehmer Schadensersatzanspruch?

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Kick-Back-Zahlungen

    Kann man nur argumentieren wenn man den vollständigen Darlehensvertrag zur Einsicht anschauen könnte.
    Hier hinsichtlich Auszahlung und Verwendungszweck.

  3. Avatar von lotse7
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    Standard AW: Kick-Back-Zahlungen

    Hinweis ist mir nicht verständlich.
    Im vorliegenden Fall wurde seinerzeit normal ein Hypothekarkredit aufgenommen ausschließlich zur Kaufpreisfinanzierung eines Hauses (Annuitätsdarlehn) und nach Ablauf der Festzinsbindung voll zurückgezahlt.
    Sollten hierbei dem Darlehnsnehmer unbekannte und damit nach BGH rechtswidrige Kick-Back-Zahlungen geflossen sein, so wäre dem Darlehnsnehmer m. E. ein finanzieller Schaden entstanden, z. B. in Form überhöhter Darlehnszinsen. Oder ?

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Kick-Back-Zahlungen

    Wie wollen Sie das eigentlich nachweisen was hintenrum geflossen ist zwischen Bank und Bank?

  5. Avatar von lotse7
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    Standard AW: Kick-Back-Zahlungen

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Wie wollen Sie das eigentlich nachweisen was hintenrum geflossen ist zwischen Bank und Bank?
    Klar ist das nicht einfach. Zunächst geht's mal darum, ob überhaupt Provision geflossen ist, u. dazu wurde von der Bank eine eidesstattl. Erklärung verlangt. Reagiert sie nicht od. zweideutig, würde eine solche Erklärung gerichtlich verlangt.
    Parallel gibt's sicher auch andere Möglichkeiten, herauszufinden, ob in vergleichbaren Fällen regelmäßig Kick-Backs gezahlt wurden. Vielleicht gibt es unter Lesern hier sogar "Insider"?

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Kick-Back-Zahlungen

    Hallo, Sie schreiben wurde verlangt.
    Also gehen Sie schon auf eine Bank zu und verlangen eine eidesstattliche Erklärung?
    Wer schreibt denn die Bank an? Ihr Anwalt?

  7. Avatar von lotse7
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    Standard AW: Kick-Back-Zahlungen

    @Bankkaufmann: Kann Sinn der Fragen nicht nachvollziehen.

    Es geht hier schlicht um die Rechtsfrage, ob die eindeutige(!) BGH-Rechtsprechung zur Aufklärungs- und Schadensersatzpflicht der Banken über bankinterne Provisionen etc. bei Anlageprodukten prinzipiell auch für Kreditverträge gilt, wenn nachträglich der Verdacht besteht, daß hierbei entsprechende versteckte Zahlungen geflossen sind.
    Eine kurze Verjährung ist im übrigen in solchen Fällen ausgeschlossen.
    Was sagt ein Jurist im Forum dazu?

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