ich hätte mal eine Frage zu einem Fall aus 2013 - ist mit gerade wieder in den Sinn gekommen, da 2014 wieder eine Einmalzahlung ansteht.
Ich habe eine Basis-Rente bei der Generali abgeschlossen. Man muss ja als Selbständiger was tun :-) Ausgangspunkt des Vertrags war: Minimale monatliche Raten (50 Euro) und zum Jahresende aus dem erwirtschafteten Überschuss eine Sonderzahlung.
Ende Dezember 2013 hab ich die Zahlung dann angemeldet und erhielt die Rückmeldung, dass auf den Altvertrag keine Sonderzahlungen mehr geleistet werden könnten und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müßte. Da wäre eine gesetzliche Regelung. Hab dann auch direkt bei der Hotline der Generali nachgefragt und die gleiche Info erhalten.
Ist das Eurer Meinung nach korrekt gelaufen oder versucht die Generali hier einfach auf Verträge mit niedrigeren Zinsen umzustellen?
Ende Dezember 2013 hab ich die Zahlung dann angemeldet und erhielt die Rückmeldung, dass auf den Altvertrag keine Sonderzahlungen mehr geleistet werden könnten und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden müßte. Da wäre eine gesetzliche Regelung. Hab dann auch direkt bei der Hotline der Generali nachgefragt und die gleiche Info erhalten.
Theoretisch wäre es denkbar,dass der Versicherer generell keine Zuzahlungen/Sonderzahlungen annimmt.In der Praxis eher unwahrscheinlich,aber zumindest denkbar.
Mit Verweis auf eine "gesetzliche Regelung":Auch möglich.Und zwar dann,wenn der Versicherer in seinen Bedingungen einen Passus hat,die es ihm erlauben,Zuzahlungen zu den "dann gültigen Rechnungsgrundlagen" anzunehmen.
Wir wollen ja nicht vergessen,dass in 2013 die Unisextarifierung auch für Basisrenten eingeführt wurde.Das kann dann auch dazu führen,dass Zuzahlungen ebenfalls "Unisex" sind.Und damit technisch gesehen einen neuen Vertrag darstellen.