Frist für Rückforderg Bearbeitungsgebühren unklar

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  1. Avatar von mariuswalder
    mariuswalder ist offline
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    Standard Frist für Rückforderg Bearbeitungsgebühren unklar

    Guten Abend , habe leider erst viel zu spät von der Möglichkeit der Rückforderung von Kreditbearbeitungsgebühren erfahren.
    Dieses war wohl schon ab Oktober diesen Jahres möglich , soll aber schon wieder am 31.12. enden. Gibt es da eventuell noch eine "Verlängerung" ?
    Ist denn dieses Zeitfenster nicht etwas knapp bemessen , zuviele haben doch so gar keine Chance , da was geltend zu machen.
    Ich hatte mehrere Kredite seit 2005 am Laufen , welche abgezahlt oder durch einen anderen weiteren Kredit in der Restsumme umgeschuldet wurden.
    Zu den erledigten Krediten habe ich leider keine Unterlagen mehr , weil wohl zu voreilig entsorgt wurden.
    Ist da nun noch etwas machbar oder gilt hier gnadenlos Pech gehabt ?
    Kann man die Unterlagen von erledigten und auch umgeschuldeten Krediten nochmal nachträglich (kostenpflichtig) anfordern. Ist die betreffende Bank berechtigt dies zu verweigern ? Sie wird wohl ahnen können , warum man dies haben möchte.
    Würde mich über einige Antworten freuen , danke

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Frist für Rückforderg Bearbeitungsgebühren unklar

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  3. Avatar von fogfog
    fogfog ist offline

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    Standard AW: Frist für Rückforderg Bearbeitungsgebühren unklar

    Alle Rückforderungen für Kredite vor dem 01.01.2012 verjähren zum 31.12.14.Wenn du keinen Ombudsmann oder einen RA eingeschaltet hast der die verjährung hemmt ist es wohl zu spät um jetzt noch groß Unterlagen anzufordern. Ich würde alles was noch bekannt ist, Kto.Nr. Beträge, Daten usw. in einem Brief zusammenfassen und an den Ombudsmann der Bank schicken. Forderung das die Bank unrechtmässig BG kassiert hat und du sie zurückforderst. Auf Finanztest gibts mehrer Foren dazu. Das Schreiben per Fax,Mail und evtl. noch Einwurfeinschreiben abschicken, vielleicht hast du ja noch etwas Glück und es kommt was an. Dann hast du für die benannten Sachen erst mal die Verjährung gehemmt. Aber es sieht wirklich nicht besonders gut aus da die ja wohl kaum was bekannt und belegbar ist.

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