Hallo,
Ich habe eine Frage zu meinem Kredit. Ich habe gelesen das man die Bearbeitungsgebühren zurück fordern kann. Leider ist mir nicht ganz klar in welcher Höhe ich diese einfordern kann. Daher würde ich euch gerne einmal die Eckstein zu Verfügung stellen um eine passende Info zu bekommen.
Daten:
Darlehenshöhe: 112.000
Verzinsung:
Das Darlehen ist ab dem 07.07.2010 mit 3,9500% jährlich zu verzinsen. Der Sollzinssatz ist festgeschrieben bis zum 22.10.2019. Die Zinsen sind fällig jeweils am 07.eines Monats, ab 07.07.2010
Neuer effektiver Jahreszins: 4,08%
Der ausgewiesene Zinssatz kann unter der im Vertrag genannten Voraussetzungen geändert werden. Hierbei wurde verrechnet: Restbetrag von ursprünglich 0,2500% Bearbeitungsgebühren auf einen Zeitraum von 9 Jahren 105 Tagen
Ich würde mich sehr freuen wenn jemand eine Info für mich hat wie hoch die Bearbeitungsgebühren tatsächlich waren.
Ich kenne mich da nicht aus. Aber deine Ansprüche, so es welche gibt, verjähren am 31.12.2014. Du müsstest bis dahin einen Ombudsmann der Bank einschalten, wenn es einen gibt der die verjährung hemmt.Oder noch einen Anwalt finden der einen Mahnbescheid raushaut bis zum 31.12.Hast du eine RSV dann lass dich noch kurzfristig beraten, ansonsten war es das leider.