Wohnungskauf - Risiko Vorfälligkeit

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  1. Avatar von Dennis84
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    Standard Wohnungskauf - Risiko Vorfälligkeit

    Hallo Zusammen,

    ich hoffe mal, dass ich hier eine Hilfestellung zu einer, zugegeben, recht komplexen Kaufgeschichte bekomme.

    Also eine Wohnung soll gekauft werden, der Kauf kann allerdings erst im nächsten Jahr Oktober erfolgen da ansonsten für den Verkäufer die Spekulationssteuer anfällt die er vermeiden will. Sehe ich auch ein. Daher kann auch kein notariell beglaubigter Vorvertrag gemacht werden, da selbst in diesem Fall die Spekulationssteuer anfällt. Es soll zwar ein unbeglaubigter Vorvertrag gemacht werden, aber soweit ich das bisher herausbekommen habe ist der rechtlich nicht bindend.

    Bezogen werden soll die Wohnung schon zeitnah und es soll auch eine Miete gezahlt werden die dann auf den Kaufpreis angerechnet wird.

    Nur wie kann man für den Käufer (und auch für den Verkäufer) eine Sicherheit herstellen und trotzdem die Spekulationssteuer vermeiden?

    Folgende Idee:

    - Abgabe notariell beglaubigtes Kaufangebot mit Gültigkeit bis Oktober; Anzahlung Wohnung auf kennwortgeschütztes Sparbuch (Sparbuch wird dem VK ausgehändigt, Kennwort erst beim eigentlichen Kauf)

    - Mietvertrag mit sehr niedrigen Konditionen und sehr langer Kündigungsfrist (Sicherheit, dass die Immobilie nicht weiterverkauft wird)

    Das Hauptproblem ist allerdings, dass im worst case - wenn der Deal platzen sollte - eine Vorfälligkeit für den bewilligten und zur Auszahlung bereiten Kredit fällig wird.

    Kann man diese Vorfälligkeit dann vom Verkäufer verlangen bzw. gibt es einen Anspruch darauf? Schließlich hat man die Beantragung in dem Glauben abgeschlossen, dass man letztendlich auch die Immobilie kauft. Meine Recherchen haben bis jetzt ergeben, dass diese Tatsache wohl schon ausreicht um das Geld einzufordern.

    Ich will mich hier aber nochmal vergewissern und danke euch für die Rückmeldung!

    Gruß,
    Dennis

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Wohnungskauf - Risiko Vorfälligkeit

    Die Frage ist doch auch ganz einfach ob denn die beteiligte Bank hier mitspielt.
    Und das glaube ich so einfach nicht.
    Sinnvoll ist, jetzt Darlehensaufnahme, dann 12 Monate Bereitstellungszinsfrei oder 9 Monate reichen auch und dann Zahlungstermin Oktober 2015.
    Bis dahin passiert nichts, denn es liegt ein notarieller Kaufvertrag vor.

    Andere Möglichkeit sehe ich nicht.
    Frage an die Steuerexperten. Zählt das Datum des Kaufvertrages oder das Datum des Kaufpreiszahlungstermines wegen der Speku steuer?

  3. Avatar von Dennis84
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    Standard AW: Wohnungskauf - Risiko Vorfälligkeit

    Hallo Bankkaufmann,

    sorry da habe ich mich ein bisschen missverständlich ausgedrückt.

    Der Ablauf ist natürlich so, dass ich das Darlehen jetzt aufnehme mit einem Auszahlungstermin mit Oktober 2015. 10 Monate bereitstellungsfrei also.

    Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann also bis zum Oktober 2015 wieder davon zurücktreten kann ohne von einer Vorfälligkeit betroffen zu werden? Angenommen die Geschichte platzt zum Beispiel im Juli 2015.

    Ich dachte nämlich, dass ich nur 2 Wochen nach der Beantragung des Kredits vom Vertrag zurücktreten kann.

    Wenn das so wäre müsste ich mir den Kopf nicht mehr so zerbrechen!

    Vielen Dank!

    Gruß,
    Dennis

  4. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Wohnungskauf - Risiko Vorfälligkeit

    Nein, Sie liegen richtig! Bereitstellungszinsfreie Zeit hat nichts mit einem Rücktrittsrecht aus einem Darlehensvertrag zu tun.
    Sie haben 2 Wochen Widerrufsfrist und in dieser Zeit sollte der notarielle Kaufvertrag beurkundet werden.

  5. Avatar von Dennis84
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    Standard AW: Wohnungskauf - Risiko Vorfälligkeit

    Und da ist ja auch leider der Knackpunkt:

    Der notarielle Kaufvertrag kann jetzt noch nicht gemacht werden, da dann die Spekulationssteuer anfallen würde... Der Notartermin wird also erst im Oktober gemacht und den Kredit muss ich aber schon jetzt beantragen. Sprich ich kann nicht mehr von der Widerrufsfrist gebrauch machen.

    Jetzt ist halt nur die Frage: Muss der Verkäufer für die Vorfälligkeit des Kredites zahlen weil er mich in dem Glauben gelassen hat, dass ich die Wohnung am 01.10. kaufen kann?

    Gruß,
    Dennis

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Wohnungskauf - Risiko Vorfälligkeit

    Nein warum? Die Kreditaufnahme ist Ihr Risiko alleine.
    Würde ich niemals machen. Bitte erst zum Notar gehen wenn Sie eine Zusage der Bank haben. Und wenn erst im Oktober 2015 der Kaufvertragstermin gemacht werden kann dann ist es eben so. Dann wissen Sie aber jetzt dass die Finanzierung klappt und dann machen Sie einen Mietvertrag.
    Doch die Bank wird in der Regel dann eine kurze NEUE Bonitätsprüfung und Schufaprüfung im Sommer vor dem Oktober machen. So könnte es doch gehen.

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