Hallo,
ich finde leider meinen alten Post nicht, deshalb hier neu.
Hatte die Sparkasse angeschrieben wegen Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren. Vertrag war vom 20.09.2004.
Rückantwort Sparkasse: Rückzahlungsansprüche verjähren gem. §§195, 199 Abs. 4 BGB in zehn Jahren. Für Ihren Rückforderungsanspruch gilt die taggenaue 10-jährige Verjährungsfrist. Da Sie ihren Anspruch erst mit Schreiben vom 10.11.14 geltend gemacht haben, ist ein etwaiger Rückforderungsanspruch verjährt.
Hallo
es ist möglich das die Gebühren mit den Raten anteilig auf jede Rate umgelegt gezahlt wurden. Es kann also sein das in den Raten ab 1.1.2005 noch Gebühren enthalten waren. Aber auch die Verjähren zum 31.12.14. Ich kann das nicht beurteilen, wenn der Betrag nicht so gering ist sollte man vielleicht noch schnell einen Anwalt zur Beurteilung heranziehen der ggf. auch sofort mahnen und dann dieses Jahr noch klage erheben kann.Es eilt!!!!!!!
die 1. Rate war fällig am 30.10.2004. Die Rate ist niedriger als die angegebene Bearbeitungsgebühr. Also kann ich davon ausgehen, dass die Gebühr womöglich auf die gesamten Raten aufgeteilt sind? Finde nichts dazu im Kleingedruckten.
Ein Anwalt kostet mich wahrscheinlich mehr als die Bearbeitungsgebühr
Es kommen ja evtl. auch noch die Zinsen dazu. Wenn es einen Ombudsmann für die Sparkasse gibt kann man sich erst mal an den wenden. Das unterbricht die Verjährung. Ich weis nicht ab welchem Betrag eine Rückforderung lohnenswert erscheint??Aber viele Leute sind auch einfach sauer auf die Banken das sie so rumzicken. Wenn es Urteile zu ihren Gunsten gibt gehts schnell, das die Verjährung vom BGH so beurteilt wurde war auch abzusehen. Also hätte man(Bank) schon mal vorarbeiten können.Ich hole mir auf meine 220€ Bearb.Gebühren auf jeden Fall die Zinsen. Hatte dafür zu viel Stress mit der Santander bei einer vorzeitigen Rückzahlung als das ich ihnen das durchgehen lasse.
Es gibt einen Ombudsmann, habe mal auf der Seite gelesen, dazu steht dann:
"Eine Schlichtung ist jedoch nicht möglich, wenn sich bereits ein Gericht oder eine andere außergerichtliche Schlichtungsstelle mit dem Vorgang beschäftigt (hat) oder wenn der Anspruch bereits verjährt ist und sich das Institut auf Verjährung beruft."
Da die Sparkasse sich ja auf die Verjährung beruft, werde ich doch hier auch nicht weiterkommen oder?
Hallo, die Sparkasse beruft sich weiterhin auf die Verjährung.
Gestern habe ich folgende Mail bekommen, man hatte es an die Rechtsabteilung geschickt und das ist die Antwort:
"der BGH ist in seinen Entscheidungen davon ausgegangen, dass die Zahlung des Bearbeitungsentgeltes und damit der Rückforderungsanspruch (bei Mitfinanzierung) im Zeitpunkt der Valutierung entsteht. Auf dieses Datum ist somit abzustellen.
Zitat BGH XI ZR 348/13
Richtigerweise kann die Frage, wie und wann das Bearbeitungsentgelt entrichtet wird, nicht einheitlich für sämtliche unterschiedlichen Vertragskonstruktionen beurteilt werden. Vielmehr ist wie folgt zu differenzieren:
Wird das Bearbeitungsentgelt nicht separat gezahlt, sondern mitkreditiert, so wird es in der Regel - vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung - im Zeitpunkt der Valutierung des Darlehens durch Einbehalt des auf das Bearbeitungsentgelt entfallenden Teils der Darlehensvaluta in voller Höhe geleistet
Wird das Bearbeitungsentgelt hingegen lediglich in den Gesamtbetrag eingestellt, so ist es bis zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen der Darlehensraten gestundet und anteilig mit den einzelnen Darlehensraten zu entrichten.
Welche Vertragsgestaltung im Einzelfall vorliegt, ist in Ermangelung einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung über die Leistung des Bearbeitungsentgelts durch Auslegung des Darlehensvertrages und der darin enthaltenen Darlehensberechnung.
Habe heute Post von der Sparkasse bekommen, was die auch an die Schlichtungsstelle geschickt haben.
Man schreibt u.a., dass die taggenaue kenntnisunabhängige 10-jährige Verjährungsfrist am 23.9.04 begann. Meine Forderung vom 10.11.14 wäre damit verjährt.
Also doch Pech gehabt?
Nun habe ich ein Schreiben vom Ombudsmann bekommen. Er schließt sich meiner Auffassung an, verjährt wären nur die ersten 2 Monate. Der Rest wäre zu erstatten.
Er hat jetzt einen Schlichtungsvorschlag unterbreitet. Man hat nun 6 Wochen Zeit, diesen anzunehmen oder nicht. Die Sparkasse muß sich ja nicht daran halten.
Jemand Erfahrungen etc. , wie die Sparkassen darauf reagieren?