Riester DWS Top Rente kündigen

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  1. Avatar von katza
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    Standard Riester DWS Top Rente kündigen

    Hallo zusammen ,

    ich stehe gerade vor einer Entscheidung bei der ich noch ein paar Ratschläge benötige.
    Ich möchte meinen Vertrag kündigen und habe bereits einen Auszug bekommen es sind 14000 Euro drin und ich habe 850 Euro Zulagen vom Staat bekommen.
    Ich bin 45 Jahre alt .
    Es heisst jetzt ich muss alle Steuerermäßigungen zurück bezahlen.
    Aber am Ende der Laufzeit also mit 65 muss ich ja sowieso alles Versteuern inkl. Zulagen.
    Wo liegt den jetzt der Nachteil außer der Rückzahlung der Zulagen ?
    So wie es aussieht werden noch ca. 4000 Euro Steuervorteile anfallen.
    Danke für euer Tipps

  2. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Die Frage gemäß ihrer individuellen Situation vollständig zu beantworten ist via Ferndiagnose nicht möglich.

    Zum Beispiel lässt sich hieraus gar nicht herbeileiten, ob sie überhaupt Steuern im Rentenalter zahlen müssen. Abgesehen davon ist es in den meisten Fällen so, dass der Steuersatz im Alter ein geringerer ist, als der zu Berufszeiten. Dadurch wäre nicht davon auszugehen, dass sie sämtliche Steuerersparnisse, die sie jetzt erhalten, dann in identischer Höhe wieder im Alter zurück zahlen müssten. Außerdem können sie ja so lange selbst mit dem Geld arbeiten und es weiter vermehren.

  3. Avatar von katza
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Hallo und Danke für die schnelle Antwort,

    es ist doch eine schwierige Entscheidung da ma ja jetzt das Geld sofort zu Verfügung hat und dieses vielleicht Sinnvoller anlegen kann. Ich hab ja noch 20 Jahre bis zur Rente.
    Beim Stilllegen des Vertrags dass er aktuell sowieso schon ist sehe ich das Geld erst in 20 Jahren und das nur zu 30% die monatliche Rente wird dann erschwindent gering sein.
    Nochwas wie funktioniert das mit der Steuerrückzahlung?
    Geht das Automatisch ?

    Danke und Grüße

  4. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Brauchst du denn das Geld so dringend?
    Wie du schon sagtest wird eine Auszahlung recht teuer.
    => Die Zulagen müssen zurückbezahlt werden
    => Die Steuerersparnisse fallen rückwirkend weg
    => Die Anbieterkosten werden natürlich trotzdem abgezogen
    => Beim Riester bekommst du am Ende ohne förderschädige Verwendung gesetzlich garantiert deine Einzahlungen zurück, sprich die Beitragsgarantie fällt auch flach bei einer vorzeitigen Auszahlung
    und das nur zu 30% die monatliche Rente wird dann erschwindent gering sein.
    Man kann auch weiter einzahlen, kommt halt drauf an wieviel Steuern du aktuell bezahlst. Wie EasyD bereits geschrieben hat wird dein Einkommen in der Rente niedriger sein als aktuell, so dass du dann weniger Steuern zahlst oder auch gar nichts. Hast du dir auch schon mal überlegt den Riester z.B. in einen Wohnriester umzuwandeln um damit deinen Wohnungskredit schneller abzuzahlen?

    Nehmen wir mal 30% für heute an und 17% in der Rentenphase. Sagen wir du zahlst jährlich 1.000 € in die Riesterrente ein
    -> Steuererstattung durch Riester im Jahr 2014 => 300 Euro ( bei 30% Steuerlast )
    -> Hättest du jetzt einen "normalen" Riestervertrag dann hättest du noch eine Garantieverzinsung von mindestens 1,75%

    Also um es kurz zu machen für 1.000 € an Einzahlungen im Jahr zahlst du nur effektiv 700 €. Auf diese 1.000 € jährlich kriegst du dann noch mindestens 1,75% und hast noch 20 Jahre lang den Zinseszinseffekt auf das jeweilige Kapital. In der Rentenphase musst du natürlich die Riesterrente versteuern, dies aber z.B. nur mit 17%, sprich du hast quasi über die Jahre gerechnet immer 13% Steuern gespart und trotzdem noch den Zinseszinseffekt. Bei welcher Sparform bekommst du heutzutage noch die 1,75% + den Steuervorteil? Bei Aktien und co. muss man auch bedenken da schlägt die Kapitalertragssteuer mit 25% + Soli zu wenn man über 801 € ist. Das sollte man alles bedenken.

    Fazit:
    -> Die Steuerlast verschiebt sich aufs Alter und wird dadurch geringer
    -> Der Zinseszinseffekt wirkt auch auf das durch die Steuer gesparte Geld ( Man muss sich das allerdings bewusst machen, dass man aktuell weniger bezahlt als im Endeffekt in den Vertrag fließt und dieses Geld ggf. anlegen )
    -> Einen Garantiezins von 1,75% gibt es aktuell noch oben drauf. Bei deiner Fondsgeschichte nur nicht da kommt es auf die jeweiligen Kurse an ( Natürlich gehen noch die Anbieterkosten runter )

    @katza
    Hast du dir das mit den 4.000 € von deiner Versicherung schriftlich geben lassen? Nicht das am Ende das böse Erwachen kommt. Wie gesagt, ich würde mal prüfen lassen ob eine Umwandlung zu Wohnriester für dich in Frage kommt. Wenn du das Geld aktuell und in absehbarer Zeit nicht brauchst, dann würde ich den Vertrag einfach weiterlaufen lassen. ( Abschlusskosten sind bereits für den bezahlt usw. , wenn du kündigst dann zahlst du in jeden Fall drauf. )

    Riester hat nur den Nachteil, dass es zu 100% auf die Grundsicherung angerechnet wird in der Rentenphase, sprich wenn abzusehen ist, dass man im Rentenbezug in die Grundsicherung fällt, dann würde ich den auch vorher auflösen. Aber wer weiß schon was in 20 Jahren ist...

  5. Avatar von katza
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Hallo,

    in die Grundsicherung komme ich ganz sicher nicht.Laut meinr letzten Berechnung werde ich ca. 2150 Euro Rente bekommen.
    Meine Entscheidung das ich nichts mehr in diesen Riestervertrag einzahle ist bereits seit 6 Monaten getroffen.Ich bin überzeugt es gibt besser Anlagen.
    Ich benötige das Geld nicht sehe nur keinen Sinn das Geld 20 Jahre herumliegen zu lassen.
    Und wie du schon sagtes was wird woll in 20 Jahren sein.
    Über Wohnriester habe ich mich noch nicht informiert habe aber eine Immobilie die noch 11 Jahre abzuzahlen ist.
    Allerdings ist mein Darlehen bis zum Ende festgeschrieben ob das dann noch geht?
    Beim Finanzamt ruf ich nächste Woche an und las mir die Rückzahlung ausrechnen.
    Auch schau ich heute mal nach was ich überhaupt Eingezahlt habe.

    Danke
    Grüße

  6. Avatar von katza
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Hallo ,

    also Eingezahlt habe ich seit 2008 ca.11000 Euro.

    Meine ersten Berechnung zufolge müsste ich max. 3000 Euro Steuern zurück bezahlen.

    Das heisst also nach Abzug der Staatlichen Förderung und der Steuern würden ca 10000 Euro übrig bleiben.
    Also ca. 1000 Euro Verlust.
    Geht doch noch wenn alles so läuft.

    Grüße

  7. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Abschlusskosten der Versicherung bereits abgezogen? Die nehmen sicher auch nochmal Betrag X wenn man vorzeitig kündigt. Also da auch nochmal anfragen was man jetzt rausbekommt.

    Wobei wenn du später über 2000 Euro Rente kriegst dann zahlst du doch sicherlich aktuell ordentlich Steuern. Das sich die Riestergeschichte bei deinem aktuellen Steuersatz nicht rechnen soll, ist schon komisch.

    Aber mach dich mal schlau und frage bei deinem Finanzamt / Anbieter nach wie es aussehen würde wenn man kündigt und wie die Konditionen sind wenn man es zu einem Wohnriester umwandeln lässt. Inwiefern das dann direkt zur Kredittilgung verwendet werden kann, kann ich dir nicht beantworten.

    Kommt wohl drauf an wann der Kredit ausläuft, Sondertilgungen zulässt oder wann der Kredit schon 10 Jahre läuft, dann soll man laut BGB ein Sonderkündigungsrecht haben und umschulden können.
    ( Neue Vorteile von Wohnriester : Clever sparen, schneller tilgen - Bausparen + Finanzieren - DAS HAUS )

    Ich rate allerdings zu einer ordentlichen Beratung, der soll die Möglichkeiten mal ausloten und den günstigsten Weg offenlegen. Soweit ich weiß will der Staat allerdings auch beim Wohnriester später was wiederhaben. Wie gesagt durchrechnen lassen.

  8. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Zitat Zitat von EasyD
    Zum Beispiel lässt sich hieraus gar nicht herbeileiten, ob sie überhaupt Steuern im Rentenalter zahlen müssen. Abgesehen davon ist es in den meisten Fällen so, dass der Steuersatz im Alter ein geringerer ist, als der zu Berufszeiten. Dadurch wäre nicht davon auszugehen, dass sie sämtliche Steuerersparnisse, die sie jetzt erhalten, dann in identischer Höhe wieder im Alter zurück zahlen müssten.
    Hier hat aber ein ganz Schlauer, der zumindest Mathekenntnisse des 5. - 7. Schuljahres hat, eine andere Meinung:
    Ab diesem Alter sollte man also nachfolgende Aussage verstehen können:
    Sobald der Zins nur minimal > 0, ist der Wert selbst bei gleichem Steuersatz (bei nachgelagerte Besteuerung) bei einem Sparplan aus unversteuertem Einkommen immer höher als bei einem Sparplan aus versteuertem Einkommen.
    Nachdem ich ihn auf seinen Fehler hingewiesen habe, hat er sich zu folgender Falschaussage hinreißen lassen:
    Die Mathematik will es so und nimmt keine Rücksicht auf persönliche Befindlichkeiten. Einbildung ist keine Bildung. Meine Aussage bzgl. versteuertem und unversteuertem Einkommen <> Sparplan ist mathematisch vollkommen korrekt.

    Ich formuliere aber gern noch mal platter:

    Sparleistung aus unversteuertem Einkommen abzgl. Steuer (auf Ablaufleistung) am Schluss = Sparleistung aus versteuertem Einkommen ohne Abzug von Steuern am Schluss (bei konstantem Steuersatz).
    Da wir aber wissen wir, dass

    1. im dt. Steuerrecht ein konstantem Steuersatz eine Illusion ist und zusätzlich
    2. die Rentenbezugszeit eines einzelnen nicht vorhersehbar ist,

    können Suxxess und ich die Meinung von EsayD, unterstützen.

    Zum Problem des TE möchte ich ergänzend anmerken, dass

    1. Ihm vom Rentenanbieter nicht nur die Zulagen und die über den Sonderausgabenabzug erwirkten Steuerersparnisse, sondern auch noch Kapitalertragssteuern für den Gewinn abgezogen werden. Nachdem der TE bereits 3.000 € Steuerersparnisse erhalten hat, errechnet sich der steuerliche Gewinn wie folgt: 3.000 € plus 14.000 € abzüglich 850 € abzüglich 3.000 € abzüglich 11.000 € = 2.150 €. Ausbezahlt werden demzufolge: 14.000 € abzüglich 3.000 € abzüglich 850 € abzüglich 600 € = 9.550 €. Die Werte basieren auf den Angaben des TE und sind natürlich nur Zirka-Werte.

    2. Die Vertragssumme kann jetzt schon beansprucht werden, wenn der TE sie für einen wohnwirtschaftlichen Erwerb oder Bau einsetzt.

    3. Die Vertragssumme kann mit Beginn der Rentenphase zur Tilgung von Schulden, die für wohnwirtschaftliche Zwecke getätigt wurden, verwendet werden.

    4. Die Rückzahlungsbetrag wird nicht vom Finanzamt sondern vom Anbieter und Einbeziehung der Zulagenstelle berechnet.

    5. Ein Darlehen, welches eine Zinsbindung von mehr als 10 Jahren hat, kann gem. BGB nach 10 Jahren abgelöst werden.

  9. Avatar von obelix
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Zitat Zitat von Hanomag
    3. Die Vertragssumme kann mit Beginn der Rentenphase zur Tilgung von Schulden, die für wohnwirtschaftliche Zwecke getätigt wurden, verwendet werden.
    ist (das nicht?) geändert worden, dass diese Tilgung nun auch vor Beginn der Rentenphase zulässig ist.

  10. Avatar von katza
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Hallo ,

    wie funktioniert das jetzt mit der Steuerrückzahlung?

    Könnte ich mit der Summe aus dem Riester Top Rente mein Immo. Dalehen abzahlen bzw. dann Wohnriester machen?
    Ich wäre dann in 10 Jahren fertig mit dem Darlehen was dann mit der Wohnriester muss ich dann weiter einzahlen?

    Grüße und Danke

  11. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Zitat Zitat von katza
    wie funktioniert das jetzt mit der Steuerrückzahlung?

    Könnte ich mit der Summe aus dem Riester Top Rente mein Immo. Dalehen abzahlen bzw. dann Wohnriester machen?
    Ich wäre dann in 10 Jahren fertig mit dem Darlehen was dann mit der Wohnriester muss ich dann weiter einzahlen?
    Was ich bei ihnen nie weiß... Meinen sie mit Steuerrückzahlung die zu versteuernde Rente in der Bezugsphase oder das, was sie über die Steuererklärung wieder bekommen in der Ansparphase?

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann man den Riester-Vertrag zur Entschuldung nutzen. Ob das bei ihnen funktioniert lässt sich jedoch zunächst nicht sagen, da es an Informationen fehlt. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass ein Riester-Vertrag kein Bausparer sein muss, um für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt zu werden. Ein Bausparvertrag würde bei ihnen, so scheint es, nur Sinn zu machen, wenn es zusätzlich um die Nutzung eines günstigen Darlehenszinses geht. Ansonsten kann man - unter bestimmten Voraussetzungen - auch das Kapital zur Entschuldung aus dem bestehenden DWS Investment nehmen.

    Was mir jedoch zunächst unverständlich ist. In ihrem ersten Beitrag, katza, schrieben sie, dass sie in den nächsten 20 Jahren noch mit einer Steuerrückzahlung von ca. 4.000 € rechnen. Entspricht also etwa 200 € pro Jahr. In der Vergangenheit hatten sie einen deutlich höheren Steuervorteil. Planen sie demnächst mit dem Arbeiten aufzuhören?

  12. Avatar von katza
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Hallo,

    nein ich meine die Steuervorteile die ich bis jetzt gehabt habe und wenn ich kündige diese ja zurückzahlen muss.
    ich meinte in meinem ersten Beitrag ca. 4000 Euro die ich bereits an Vorteilen vom Finanzamt bekommen habe.
    Genau weis ich das nicht darum muss ich mal morgen beim Finanzamt nachfragen wie hoch die Rückzahlung ausfällt.
    Ich bezahle bereis seit 6 Monaten nicht mehr ein.
    Werden nächste Wochen auch zu meiner Bank gehen und mich mal Informieren wie und ob ich das Geld aus dem aktuellen Riester Vertrag in mein Darlehn fliessen lassen kann.

  13. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Die DWS würde mit dem Finanzamt kommunizieren und sie würden den aktuellen Wert abzüglich Zulagen und bisherige Steuervorteile ausgezahlt bekommen.

    Ansonsten erscheint mir das der richtige Weg. Hier über das Forum lassen sich aus meiner Sicht aufgrund des Umfangs solche Sachverhalte nicht passend klären. Ein Berater vor Ort, der alle Details kennt, wird ihnen da mehr helfen können.

  14. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Zitat Zitat von obelix
    ist (das nicht?) geändert worden, dass diese Tilgung nun auch vor Beginn der Rentenphase zulässig ist.
    Das sollte tatsächlich mit dem am 01.01.2014 in Kraft getretenen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz möglich sein. Hier steht unter Entnahmemöglichkeiten folgendes:
    Ab dem 1. Januar 2014 kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgevermögen flexibler für den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Hierzu werden u. a. die förderunschädlichen Entnahmemöglichkeiten erweitert. So kann das Altersvorsorgevermögen dann jederzeit für die Umschuldung eines für die Anschaffung oder Herstellung der Wohnimmobilie aufgenommenen Darlehens entnommen werden. Dies war bisher nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags zulässig. Eine Entnahme ist ab 2014 ebenso förderunschädlich für die Finanzierung eines barrierereduzierenden Umbaus der eigenen Wohnung möglich. Dies ermöglicht es dem Anleger, seine selbst genutzte Wohnimmobilie altersgerecht umzubauen.
    Aber das Wissen über das Wie scheint bei den Banken noch nicht angekommen zu sein. Mich hat man auf die Altregelung (gültig bis zum 31.12.2014) verwiesen. Ich habe auch noch keine diesbezüglich Verfahrensregelung gefunden. Es könnte ja sein, dass es nur für neu abgeschlossene Verträge gilt (was ich allerdings nicht glaube). Mich selbst hat es weniger interessiert, weil ich erst mit dem Beginn der Rentenphase tilgen werde. Ich habe noch zwei studierende Kinder, für die ich auch noch Zulage bekomme.
    Zitat Zitat von katza
    wie funktioniert das jetzt mit der Steuerrückzahlung?

    Könnte ich mit der Summe aus dem Riester Top Rente mein Immo. Dalehen abzahlen bzw. dann Wohnriester machen?
    Ja, wenn Deine Zinsbindung dies zulässt (spätestens nach 10 Jahren) oder die Bank Dich vorzeitig aus dem Vertrag lässt. Du müsstest den Riester-Vertrag - wie bereits jetzt - nicht mehr weiterzahlen. Die Versteuerung der Leistungen würde erst zum Beginn der offiziellen Rentenphase (einmalig oder gestreckt) beginnen. Für diesen Fall (nachgelagerte Besteuerung) musst Du die Zulagen und Steuerersparnisse aus den Sonderausgabenabzug nicht zurückzahlen.
    Zitat Zitat von katza
    ...muss ich mal morgen beim Finanzamt nachfragen wie hoch die Rückzahlung ausfällt.
    Das FA wird Dich an den Anbieter der Rente verweisen.
    Zitat Zitat von katza
    Werden nächste Wochen auch zu meiner Bank gehen und mich mal Informieren wie und ob ich das Geld aus dem aktuellen Riester Vertrag in mein Darlehn fließen lassen kann.
    Dies ist der richtigere Weg. Notfalls musst Du die Bänker auf die neue Rechtslage nach dem Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz hinweisen.

  15. Avatar von katza
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Hallo,

    also es geht wirklich das ich mein Angespartes aus meine Riestervertrag einfach entnehmen kann ohne diesen zu kündigen und mit dem Geld mein Darlehen teilweise abzahlen .
    Wie genau wusste meine Beraterin auch noch nicht aber so wie es aussieht kann ich zumindest jedes Jahr meine Sondertilgung von 6000 Euro mit der Riester Tilgen bis das Guthaben aufgebraucht ist .
    Werde übrigens dies auch mit dem Riester meiner Frau so machen da ich dies als Sinnvoller ansehe.
    Vorteil ist natürlich das ich dann ca. 3-4 Jahre früher mit meinem Darlehen fertig bin.

    Danke nochmal an alle für die Infos

  16. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Nachdem der TE bereits 3.000 € Steuerersparnisse erhalten hat, errechnet sich der steuerliche Gewinn wie folgt: 3.000 € plus 14.000 € abzüglich 850 € abzüglich 3.000 € abzüglich 11.000 € = 2.150 €.
    Meine kleine Cousine hätte sich zu folgender Aussage hinreißen lassen:
    "Opi,bemühe die Gesetze der Logik und rechne die steuerliche Förderung gegeneinander auf.Das Ergebnis bleibt gleich".

    Ausbezahlt werden demzufolge: 14.000 € abzüglich 3.000 € abzüglich 850 € abzüglich 600 € = 9.550 €. Die Werte basieren auf den Angaben des TE und sind natürlich nur Zirka-Werte.
    Die Rechnung ist natürlich pauschal falsch,da wir nicht wissen,ob der TO kirchensteuerpflichtig ist.

    3. Die Vertragssumme kann mit Beginn der Rentenphase zur Tilgung von Schulden, die für wohnwirtschaftliche Zwecke getätigt wurden, verwendet werden.
    Warst du nicht derjenige,der anderen ohne einen entsprechenden Beleg vorwirft,dass sie sich "zu einer Falschaussage hinreißen" lassen?Willkommen im Klub.Das Kapital kann jederzeit vor beginn der Auszahlungsphase zur Tilgung verwandt werden.

  17. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Lieber Matthew, Du bist schon wesentlich ruhiger geworden, vielleicht schaffe ich es noch, dass wir uns gegenseitig akzeptieren.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Die Rechnung ist natürlich pauschal falsch,da wir nicht wissen,ob der TO kirchensteuerpflichtig ist.
    Das ist wieder mal lächerlich. Du geilst Dich tatsächlich an einem Minimalbetrag auf. Ich habe ganz bewusst "Zirka-Werte" geschrieben.
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Meine kleine Cousine hätte sich zu folgender Aussage hinreißen lassen:
    "Opi,bemühe die Gesetze der Logik und rechne die steuerliche Förderung gegeneinander auf.Das Ergebnis bleibt gleich".
    Das diente der Transparenz, nur so konnte die Göre sich zu so einer Aussage hinreißen lassen. Mit anderen Worten: Sonst hätte Sie möglicherweise nicht kapiert, dass die Steuerersparnis infolge des Sonderausgabenabzugs nicht unter den Tisch gekehrt wird.
    Zitat Zitat von Hanomag
    Warst du nicht derjenige,der anderen ohne einen entsprechenden Beleg vorwirft,dass sie sich "zu einer Falschaussage hinreißen" lassen?
    So wie es dasteht, trifft es zu und ist auf jeden Fall richtiger als Deine folgende Falschaussage:
    Zitat Zitat von Matthew Pryor
    Das Kapital kann jederzeit vor beginn der Auszahlungsphase zur Tilgung verwandt werden.
    Erklär mir bitte, warum im BMF-Schreiben vom 24.07.2013 unter Rz 244 folgender Text steht:
    Eine Entschuldung ist nur zu Beginn der Auszahlungsphase möglich. Zu diesem Zeitpunkt muss eine Selbstnutzung vorliegen, eine vorangegangene Vermietung ist unerheblich. Die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen nach § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist auch zur teilweisen Entschuldung möglich. Der Beginn der Auszahlungsphase und damit der Zeitpunkt der Entnahmemöglichkeit bestimmt sich aus dem Altersvorsorgevertrag, aus dem die Entnahme erfolgen soll, und liegt zwischen der Vollendung des 60. und 68. Lebensjahres des Zulageberechtigten.
    Und wenn Du noch einen Fehler von mir ankreiden möchtest, dann kannst Du ja schreiben, dass die Altregelung bis zum 31.12.2013 gültig war.
    Zitat Zitat von Hanomag
    Mich hat man auf die Altregelung (gültig bis zum 31.12.2014) verwiesen.

  18. Avatar von Matthew Pryor
    Matthew Pryor ist offline

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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Lieber Matthew, Du bist schon wesentlich ruhiger geworden, vielleicht schaffe ich es noch, dass wir uns gegenseitig akzeptieren.
    Nein danke.Spar dir dein Gewäsch.

    Das ist wieder mal lächerlich. Du geilst Dich tatsächlich an einem Minimalbetrag auf. Ich habe ganz bewusst "Zirka-Werte" geschrieben.
    Ich geile nicht,ich belege nur,dass du nicht einmal in der Lage bist,minimalistische mathematische Anforderungen im Sinne der %-Rechnung zu erfüllen.
    Du hattest einen konkreten Betrag,du hattest 2 Alternativen (mit und ohne KiSt).Da braucht es keine circa-Werte.Es sei denn,man(n) ist wie du nicht in der Lage,die korrekte Berechnung aus diesen Werten abzuleiten.Dann muss man(n) sich hinter circa-Werten verstecken.

    Das diente der Transparenz, nur so konnte die Göre sich zu so einer Aussage hinreißen lassen. Mit anderen Worten: Sonst hätte Sie möglicherweise nicht kapiert, dass die Steuerersparnis infolge des Sonderausgabenabzugs nicht unter den Tisch gekehrt wird.
    Sie kann a)Lesen und b)Verstehen.Sei demütig,damit ist sie dir um Längen voraus.Richtig ist,dass das Ergebnis gleich bleibt.War nur ein Ansatz,mal sinnvoll zu rechnen.Aber wenn du diese Gedächtniskrücken brauchst,bitte schön.Wird ja im Alter nicht mehr besser,Demenz und co. lassen grüßen.

    So wie es dasteht, trifft es zu und ist auf jeden Fall richtiger als Deine folgende Falschaussage:
    Ist ja nicht so,dass ich dich für voll nehmen würde.Meine Aussage ist natürlich richtig und wird durch das BMF-Schreiben vom 13.01.2014 belegt.Dein Problem,wenn du geistig nicht in der Lage bist,das Stand heute gültige Schreiben a)zu lesen und b)zu verstehen.
    Zu deiner beharrlich zur Schau gestellten Inkompetenz fängst du jetzt auch noch an,bewusst zu lügen.Ich nehme das zur Kenntnis.

    Erklär mir bitte, warum im BMF-Schreiben vom 24.07.2013 unter Rz 244 folgender Text steht:
    Warum soll ich dir das erklären?Du würdest es eh nicht verstehen.Und es spielt auch keine Rolle,da du natürlich ein nicht mehr aktuelles Schreiben eingestellt hast.Großes Kino,Forentroll.
    Und damit alle etwas davon haben,stelle ich die entsprechend überarbeitete Vorschrift hier ein.

  19. Avatar von katza
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Hallo zusammen,

    ich werde jetzt mein Guthaben vom Riester und das meiner Frau für die Tilgung unseres Hauses verwenden.
    Hierbei geht nichts verloren und es ist die beste Lösung aus meiner Sicht.

    Danke an alle die Tipps gegeben haben.

    Grüße

  20. Avatar von Hanomag
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    Standard AW: Riester DWS Top Rente kündigen

    Zitat Zitat von katza
    ich werde jetzt mein Guthaben vom Riester und das meiner Frau für die Tilgung unseres Hauses verwenden.
    Sehe ich genau so. Allerdings wird parallel zur Entnahme die gleiche Summe ins Wohnförderkonto gebucht, und erhöht dort ab der Auszahlungsphase Dein steuerpflichtiges Einkommen. Ärgerlich dabei ist, dass das Wohnförderkonto bis zum Beginn der Auszahlungsphase - in Deinem Fall noch gut 20 Jahre - mit 2 % hochgezinst wird.

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