Verjährung unterbrechen bei Rückforderung Bearbeitungsgebühr
Hallo, wollte mich nochmal genau wegen der Verjährung der Bearbeitungsgebühren kundig machen. Die Frist hierzu läuft ja bis zum 31.12.2014 aus.
Habe mittlerweile selber die Erfahrung gemacht, dass die Banken auf Zeit spielen. Anfragen werden nicht beantwortet, gesetzte Fristen, in unserem Fall ganze 4 Wochen, nicht eingehalten.
Ist es richtig, dass ich spätestens jetzt mittels gerichtlichen Mahnbescheid tätig werden muss, damit die Verjährung unterbrochen wird und meine Ansprüche auch über dem 31.12.2014 hinaus bestehen?
Denn das reine Anschreiben/Rückforderung von mir reicht nicht aus, um die Verjährung zu unterbrechen und wenn es die Bank dann lang genug in die Länge zieht, schaue ich am 01.01.2015 in die Röhre, weil dann meine Ansprüche verjährt sind, ist das so richtig?
AW: Verjährung unterbrechen bei Rückforderung Bearbeitungsgebühr
Das reine Anschreiben reicht nicht aus. Die Bank muss erkennbar verhandeln wollen, damit die Verjährung durch die Korrespondenz gehemmt wird. Sehr wacklige Sache und wird schnell falsch eingeschätzt!
Ombudsmannverfahren sind kostenfrei und hemmen die Verjährung.
ABER BITTE BEACHTEN:
Es gibt nicht den einen Ombudsmann für Banken, sondern den für
-private Banken
-Sparkassen
-öffentliche Banken.
Die haben alle Webpages und veröffentlichen Listen der angeschlossenen Banken. Man muss die Bank in der Liste suchen und finden und kann dann erst sicher sein. Es gibt auch Banken, die an gar keinen Ombudsmann angeschlossen sind.
AW: Verjährung unterbrechen bei Rückforderung Bearbeitungsgebühr
Um welche Bank handelt es sich?
Machen Sie sofort ein Anschreiben. Frist zehn Tage.
Dann sollten Sie eine Klage/ein Mahnverfahren anhängig machen, sofern es sich wirklich um eine Bearbeitungsgebühr im Sinne der BGH-Rechtsprechung handelt. Manche täuschen sich da.
AW: Verjährung unterbrechen bei Rückforderung Bearbeitungsgebühr
Hallo
wenn man beim Mahnverfahren einen!!Fehler macht ist die ganze Sache ungültig und hemmt die Verjährung nicht. Finanztest rät nur wirklich damit erfahrenen Leuten zu einem Mahnverfahren. Und es ist nur noch ein Monat. Wie will man die Zinsen genau berechnen???Eher Anwalt und Klage, da ist man auf der sicheren Seite. Im Finanztest Forum sind hunderte von Beiträgen die sich mit der Materie befassen. Und die Bank muss nicht erkennbar " verhandeln wollen " sondern ausdrücklich den Verzicht auf die Verjährung erklären. WischiWaschi schreiben dienen nur der Rettung in die Verjährung.
AW: Verjährung unterbrechen bei Rückforderung Bearbeitungsgebühr
Schon richtig, besser mit Hilfe eines Anwaltes... Man erwischt schnell das falsche Gericht, zahlt zu spät die Gerichtsgebühr ein (hemmende Wirkung entfällt), lässt sich in der mündlichen Verhandlung einseifen.
Wenn Sie einen Anwalt beauftragen wollen, dann besser jetzt, wenigstens binden Sie ihn jetzt ein. Kurz vor Weihnachten oder Sylvester wird ein RA wegen 250,00 € nicht mehr die Tür aufmachen - zu viel zu tun.