Student Ü27 zahlt monatlich Studenten-KK-Beitrag (Mindestbeitrag).
Er arbeitet gelegentlich oder kurzfristig als Midijobber. Während dieser Zeiten leistet sein Arbeitgeber für ihn die Soz.Beiträge (einschl. KK).
Wird dadurch nicht doppelt gezahlt ?
Wie bekommt der Student den überschüssigen Teil von KK zurück ?