ich habe eine generelle Frage zum Kauf einer Wohnung über einen zeitlich recht kurz angesetzten Mietkauf.
Wir, also die Käufer, wollten besagte Wohnung eigentlich direkt kaufen und die Finanzierung hierfür sollte auch keine größeren Probleme bereiten da diese - trotz niedrigen Eigenkapitals - durchdacht und leicht realisierbar ist.
Jetzt wurde uns aber mitgeteilt, dass der Kauf besagter Wohnung - aus steuerlichen Gründen des Verkäufers - erst in ca. 9 Monaten möglich ist. War natürlich keine besonders schöne Nachricht.
Vorgeschlagen wurde uns stattdessen in der Übergangszeit zur Überbrückung einen Mietkaufvertrag abzuschließen. Würde beiden Seiten eine gewisse Sicherheit bieten. Somit können wir einziehen und der Kauf soll dann in 9 Monaten abgewickelt werden. Der Vertrag soll auch notariell beglaubigt werden und "angeblich" ist das dann auch bindend für den Verkäufer.
Bedingung sind allerdings eine Anzahlung über 20.000€ (Verkäufer hat bis zum Kaufabschluss keinen Zugriff auf dieses Geld) und natürlich eine monatliche Mietzahlung. Von diesen monatlichen Zahlungen gehen 50% an den Käufer (Zinsen) und 50% werden anschließend beim Kauf vom Kaufpreis abgezogen.
Hier auch gleich die erste Frage: Ist das ein übliches Vorgehen? Noch etwas zu beachten?
Grundsätzlich habe ich einige Vorbehalte was den Mietkauf angeht, denn es besteht ja ein gewisses Risiko, dass eine Bank bereits die Hand auf dem Objekt hat. Entsprechende Auskünfte über den aktuellen Grundbuchstatus müssen also definitiv eingeholt werden.
Wie schütze ich mich aber vor dem Fall, dass der Verkäufer in der Mietkaufzeit pleite geht und ich plötzlich kein Recht mehr auf den Kauf der Wohnung habe? Darin besteht ja - meiner Meinung nach - das größte Risiko an der ganzen Geschichte. Hier muss man wohl besonders vorsichtig sein, aber welche Punkte gilt es genau zu beachten?
Das Problem lösen Sie doch ganz anderst.
Finanzierung wird jetzt beantragt und nach Genehmigung gibt es dann den notariellen Kaufvertrag.
Die finanzierende Bank gibt Ihnen jetzt dann 9 Monate Bereitstellungszinsen.
Somit haben Sie jetzt eine Finanzierungszusage und das Geld fließt in 9 Monaten.
das Thema ist interessant da wir uns momentan in einer sehr ähnlichen Situation befinden. Mietkauf scheint da wohl ganz gerne angewandt zu werden.
Allerdings lässt sich der Vorschlag von Bankkaufmann bei mir nicht so einfach umsetzen, da der Verkäufer da nicht mitspielt.
Die Wohnung steht dann nämlich für 9 Monate leer und ehrlich gesagt müssten wir auch noch so lange mit dem Umzug warten. Ein Argument war auch, dass der Verkäufer dann ja keine Sicherheiten hätte. Kenne mich nicht so gut aus, aber wahrscheinlich wird vermutet dass man sich vom Kaufvertrag zurückziehen könnte.
Oder gibt es hier vielleicht eine Alternativlösung? Eventuell eine Kombination? Kaufvertrag bereits jetzt abschließen und einen niedrigeren Mietvertrag zur Deckung der Zinsen?
Vielleicht denke ich auch einfach zu kompliziert aber wenn das Geld erst später fliesst hat der Verkäufer in dieser Übergangszeit ja weder Mieteinnahmen, noch kommt er an den gezahlten Kaufpreis ran.
Wenn der Verkäufer noch Zinsen für das Objekt zu zahlen hätte macht er ja einen Verlust in dieser Zeit.
Aus diesem Grund denke ich wird er sich nicht darauf einlassen.
Sie können auch - wenn der Verkäufer so nicht mitspielt - einen normalen Mietvertrag machen.
Oder einen notariellen Kaufvertrag und in diesem eine Mietzahlung für 9 Monate einbauen?
Hallo,
das ein Verkäufer aus steuerlichen Gründen (10 Jahre nach Kauf) die Immobilie veräußern möchte, da er ggfs. ansonsten einen höheren Steuersatz zahlen müsste, ist nachvollziehbar.
Abenso ist nachvollziehbar, dass ein Käufer, die die Immobilie zu einem späteren Termin kaufen möchte, eine gewisse Sicherheit habern möchte.
Eine Lösung wäre eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch und ein Mietvertrag bis zum Kaufdatum. Hier dürften beide Seiten ohne Risiko mitspielen.
Ich würde aber auf keinen Fall eine Geldleistung im Voraus erbringen. Wozu soll diese dienen, wenn man alles vertraglich regeln kann.
Außerdem kann ein Kaufvertrag auf ein bestimmtes Datum hin geschlossen werden und die Auszahlung der Finanzierung entsprechend vereinbart werden.