Es kann vorkommen, dass z.B. wegen Wasserschaden gegenüber Nachbarn zuerst der Vermieter für den Mieter haften muss.
Ist es möglich, dass der Vermieter für den Mieter eine Mieterhaftpflicht-versicherung abschließt, da darin dann auch die Haftung gegenüber dem Vermieter z.B. wegen Mietsachschaden einschließt ?
Wie ist dann im Falle dass der Mieter gegenüber dem Vermieter haften muss, zahlt die Versicherung die Leistung an Vermieter ?
Wollen sie sich nicht lieber in Ruhe noch einmal überlegen,ob der Beruf des Versicherungsvermittlers der Richtige für sie ist?Ist doch anstrengend,alle möglichen Kundenfragen durch ein Forum klären zu müssen...