Ein Sterbefall ist innerhalb 2 Tagen bei LV zu melden, Leistung geltend zu machen.
Ich vermute mal das schafft nur die wenigsten.
Was passiert dann ?
Daher sollte auch der/die Begünstige bereits zu Lebzeiten der versicherten Person über den Abschluss einer Lebensversicherung informiert werden...ggbfs. noch weitere Personen,z.B. der Nachlassverwalter.