Ich lese Euer tolles Forum schon lange, habe mich aber jetzt registriert, da ich selbst eine Frage habe:
Ich habe eine fondgebundene Rentenversicherung bei der Generali.
Beginn der Versicherung: 01.11.2011
Rentenzahlungsbeginn: 01.11.2045
Die Versicherung ist seit längerem beitragsfrei.
Auf mein Kündigungsschreiben mit der bitte um Auszahlung erhielt ich folgende Antwort der Generali: "Der Gesetzgeber schützt diese Versicherung für Ihre spätere Altersversorgung. Sie haben unverfallbare Anwartschaften erworben. Darum darf der Rückkaufswert nicht ausgezahlt werden."
Ist das rechtens? Mit welcher Formulierung kann ich eventuell doch eine Auszahlung erreichen? Auf welches Urteil könnte ich mich berufen?
Nicht dass ich wüßte.
Ich habe nur die Information, dass es sich um eine Direktversicherung handelt, die der Altersversorgung dient.
Weiter schreibt die Generali: " Die vorzeitige Kündigung und Auszahlung des Rückkaufwertes sind in der Regel bei Direktversicherungen aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ausgeschlossen."
Hallo Diddi22, fragen Sie die Gererali wie hoch Ihre unverfallbaren Anwartschaften und der Rückkaufswert sind. Dieser Vertrag kostet erheblich und Sie haben nur kurz einbezahlt.