Es erfolgt keine Rückstufung für den jeweiligen Vertragsteil (Haftpflicht oder Vollkasko).Im Prinzip wird dadurch der Kunde an den Versicherer gebunden,bei einem Versicherungswechsel wird der Vertrag so neu eingestuft,als hätte kein Rabattretter bestanden.
Eine Einschätzung wirst du dir nur selbst geben können,da keiner weiß,in welche SF-Klasse du ohne diesen Baustein nach einem Schadensfall gestuft werden würdest und wie hoch die entsprechenden Mehrkosten über die Jahre gerechnet ausfallen.Des Weiteren müsste klar sein,wie oft du gedenkst,zu verunfallen.Das dürfte schwierig werden.
Es erfolgt keine Rückstufung für den jeweiligen Vertragsteil (Haftpflicht oder Vollkasko).
Richtig: Es erfolgt keine Rückstufung je Vertragsteil (Haftpflicht und/oder Vollkasko) für den jeweils ersten abgerechneten Schaden im Versicherungsjahr.
Zitat von Matthew Pryor
Im Prinzip wird dadurch der Kunde an den Versicherer gebunden,bei einem Versicherungswechsel wird der Vertrag so neu eingestuft,als hätte kein Rabattretter bestanden.
Der Vollständigkeit halber sei gesagt, dass es Versicherer gibt, die unter der Voraussetzung, dass der Kunde den Rabattretter weiterführt, den geschützten Rabatt übernehmen. Allerdings wird dies i. d. R. nur vielversprechenden Kundenbeziehungen vorbehalten bleiben.
Richtig: Es erfolgt keine Rückstufung je Vertragsteil (Haftpflicht und/oder Vollkasko) für den jeweils ersten abgerechneten Schaden im Versicherungsjahr.
Falsch.Je nach Versicherer wird nur der erste Schaden schadenverlaufunschädlich reguliert.
Falsch.Je nach Versicherer wird nur der erste Schaden schadenverlaufunschädlich reguliert.
Also nur der erste Schaden über die gesamte Laufzeit der Versicherung unabhängig vom Vertragsteil? Und das bieten die als Rabattretter an? Na die Versicherung würde ich gerne kennen.
Unabhängig davon ist meine Aussage richtig, weil der Regelfall.
1.Lesen,2.Verstehen.Wird ja langsam zum running gag.Wie lange ist denn die "gesamte Vertragslaufzeit" einer KFZ-Versicherung üblicherweise?Richtig,1 Jahr.Pro Jahr 1 Schaden,ent oder weder.
Unabhängig davon ist meine Aussage richtig, weil der Regelfall.
Nein,sie ist und bleibt falsch,weil pauschal nicht richtig.Und nicht richtig ist eben nicht richtig.
Wie lange ist denn die "gesamte Vertragslaufzeit" einer KFZ-Versicherung üblicherweise?Richtig,1 Jahr.Pro Jahr 1 Schaden,ent oder weder.
Dann wäre doch die Aussage
Zitat von Hanomag
Es erfolgt keine Rückstufung je Vertragsteil (Haftpflicht und/oder Vollkasko) für den jeweils ersten abgerechneten Schaden im Versicherungsjahr.
trefflicher als Deine folgende Pauschalaussage
Zitat von Matthew Pryor
Es erfolgt keine Rückstufung für den jeweiligen Vertragsteil (Haftpflicht oder Vollkasko).
Für Otto Normalverbraucher läuft auch der Kfz-Versicherungsvertrag länger als ein Jahr, sonst wäre ja keine Kündigung nötig. Du selbst gehst doch auch davon aus:
Zitat von Matthew Pryor
Eine Einschätzung wirst du dir nur selbst geben können,da keiner weiß,in welche SF-Klasse du ohne diesen Baustein nach einem Schadensfall gestuft werden würdest und wie hoch die entsprechenden Mehrkosten über die Jahre gerechnet ausfallen.Des Weiteren müsste klar sein,wie oft du gedenkst,zu verunfallen.Das dürfte schwierig werden.
"über die Jahre gerechnet" und "wie oft du gedenkst,zu verunfallen"
Zitat von Matthew Pryor
Nein,sie ist und bleibt falsch,weil pauschal nicht richtig.Und nicht richtig ist eben nicht richtig.
Bitte nicht versuchen, die eigenen Fehler auf andere abzuwälzen.
1.Lesen.2.Verstehen.
Deine Wortklaubereien und aus dem Kontext gerissenen Zitate lassen dich nur noch unglaubwürdiger erscheinen als ohnehin schon.
Für Otto Normalverbraucher läuft auch der Kfz-Versicherungsvertrag länger als ein Jahr, sonst wäre ja keine Kündigung nötig. Du selbst gehst doch auch davon aus:
Was für Otto Normalverbraucher gilt,ist irrelevant.Vertragslaufzeit 1 Jahr (dann Kündigung nötig) oder kürzer (dann ohne Kündigung),länger nicht.Und sage mir nicht,wovon ich ausgehe.Das weiß ich.
"über die Jahre gerechnet" und "wie oft du gedenkst,zu verunfallen"
Denk mal drüber nach.Gerne auch länger als 5 Minuten.
Bitte nicht versuchen, die eigenen Fehler auf andere abzuwälzen.
Wenn Sie von einem Rabattretter reden, handelt es sich um ein früher von den Versicherern eingeräumten "Freischuss" ab der SF-Klasse 25. Man wurde zwar zurückgestuft, aber in eine SF-Klasse mit gleichem Beitragssatz.
Sie meinen vermutlich den kostenpflichtigen Rabattschutz.
Die Regelungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Manche bieten gewähren den SFR-Schutz nur für einen Schaden, manche für mehrere Schäden über einen bestimmten Zeitraum. Einige Versicherer belassen den Vertrag in der vorhandenen SF-Klasse, andere stufen in die nächst höhere SF-Klasse weiter. Da hilft nur ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
Ob sich das lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden. Der Mehrbeitrag beläuft sich auf ca. 20%.
Wenn Sie von einem Rabattretter reden, handelt es sich um ein früher von den Versicherern eingeräumten "Freischuss" ab der SF-Klasse 25. Man wurde zwar zurückgestuft, aber in eine SF-Klasse mit gleichem Beitragssatz.
Wurde von den K-Versicherer mit Einführung der "neuen" Beitragssätze 2013/2014 weitestgehend abgeschafft.
Ab SF25 meines Wissens nach keinen Versicherer mehr, einige jedoch noch welche den "Freischuss" ab SF35 gewähren....