Hallo,
sehr merkwürdige Seite, was sollen wir bzw. was wollen Sie damit anfangen ?
Überhaupt nicht nachvollziehbare Bewertungen und Bewertungsmaßstäbde, unvollständige Produktübersichten usw.
Dann steckt ein Makler gem. 34D GewO dahinter der sich dann Honorarberater nennt, ein übrigens völlig ungeschützter Begriff.
Altersvorsorge auf die Schnelle oder was soll das ein ??
Hallo,
sehr merkwürdige Seite, was sollen wir bzw. was wollen Sie damit anfangen ?
Überhaupt nicht nachvollziehbare Bewertungen und Bewertungsmaßstäbde, unvollständige Produktübersichten usw.
Dann steckt ein Makler gem. 34D GewO dahinter der sich dann Honorarberater nennt, ein übrigens völlig ungeschützter Begriff.
Altersvorsorge auf die Schnelle oder was soll das ein ??
Es soll ein Vergleich darstellen der Tarife, finde ich...
Auf meine Frage zurück: Wer ist "führend" in der PrivatRente Kapitalgebunden derzeit?
Auf meine Frage zurück: Wer ist "führend" in der PrivatRente Kapitalgebunden derzeit?
Sie wissen doch genau dass man so eine Frage nicht beantworten kann.
Was soll denn "führend" bedeuten und was hat diese Frage mit der angegebenen Webseite zu tun ?
Besagter Vermittler bietet halt Nettotarife gg. Beratungsverzicht "vergünstigt". Wobei mir dann wiederum der Preis für 1x Stempeln, 1x Antrag weiterleiten zu hoch wäre. Den Minutenpreis erzielen nicht einmal Luxuscallgirls ... gerüchteweise ...
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Geht man nur nach den Kostenaspekten und kostenspezifischen Kennzahlen in Bezug auf eine klassische Schicht 3 (ungefördert) Police, basierend auf der Annahme Kapitalabfindung oder mehrere steueroptimierte Teilkapitalabfindungen ...
... und vernachlässigt alle anderen Kriterien ...
... bedarf es keines Nettotarifs. Dann kann man einfach bei der Europa eine klassische Police abschließen. Wobei die Europa über angebundene Makler ebenfalls wieder Nettotarife anbietet, heißt da halt nur FDL Tarif.
Wobei die Europa bei Policen gg. Einmalbeitrag bei Laufzeiten von 7-20 Jahren wesentlich attraktiver ist, als bei Policen gg. laufenden Beitrag. Würde sogar soweit gehen und behaupten, dass die EB Police der Europa eine der derzeit attraktivsten Risikoklasse-1-Anlage am Markt ist ... wenn die Rahmendaten passen, meine Meinung.
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Ob das alles in irgendeiner Art und Weise Sinn macht oder bedarfsgerecht ist, bleibt allerdings ebenfalls außen vor bei der Betrachtung. Sich damit zu beschäftigen kostet Zeit. Lässt man jemand anderen sich damit beschäftigen, kostet es ggf. Geld.
Besagter Anbieter möchte nur das Geld, aber sich nicht mit den Problemen der Kunden beschäftigen. Legitimes Geschäftsmodell, ob es praktikabel / bedarfsgerecht ist ... andere Baustelle.
Das beste ist: Gar keine Rente. Anstatt an das Taschengeld ab dem 67ten Lebensjahr zu denken, sollten Sie den Vermögensaufbau in Angriff nehmen. Wie viel können Sie denn erübrigen? Nur die 50 €? Oder mehr? Schauen Sie sich mal das Berserker-Sparen an.
Eine Versicherung ist Mist. Dann zahlen Sie ein und angenommen, da schlummern ein paar tausend € und verzinsen sich mit 3 %, was recht üppig wäre für Riesterrentenverträge. Dann wollen Sie ein Haus bauen und zahlen 5 % Zins. Da Sie das Geld aus dem Rentenvertrag nicht nutzen können, verlieren Sie Geld.
Und warum sollte er das Geld für einen Immobilienkauf nicht nutzen können?Was sollen derartige sinnfreie Beiträge?Schlechter können sie ihren Blog,mit dem sie Geld verdienen möchten,nicht bewerben.
Eine Versicherung ist Mist. Dann zahlen Sie ein und angenommen, da schlummern ein paar tausend € und verzinsen sich mit 3 %, was recht üppig wäre für Riesterrentenverträge. Dann wollen Sie ein Haus bauen und zahlen 5 % Zins. Da Sie das Geld aus dem Rentenvertrag nicht nutzen können, verlieren Sie Geld.
Wer heutzutage - nach Neuabschluss einer Baufinanzierung - 5 % Zins zahlt, kann schon als schwachsinnig gelten. Wäre der Zins tatsächlich bei 5 %, dann kann selbstverständlich das Kapital eines Riesterrentenvertrages wohnwirtschaftlich verwendet werden.
Wer heutzutage - nach Neuabschluss einer Baufinanzierung - 5 % Zins zahlt, kann schon als schwachsinnig gelten. Wäre der Zins tatsächlich bei 5 %, dann kann selbstverständlich das Kapital eines Riesterrentenvertrages wohnwirtschaftlich verwendet werden.
Es spielt keine Rolle, wo heute der typische Zins für ein Baudarlehen liegt. Es ist ein Beispiel. Und typischerweise zahlt mehr Zinsen für ein Darlehen, als dass man bei einer Riesterrente an Zins bekommt.
Und "Wohnriestern" ist auch eine komplizierte und bürokratische Angelegenheit. Was passiert, wenn man das Haus nach 20 Jahren verkaufen muss? Dann darf man die Riesterförderung zurückzahlen. Gerichtlich noch gar nicht geklärt ist, was passiert, wenn das Haus abbrennt und das Grundstück für'n Appel und 'nen Ei den Eigentümer wechselt. Darf man dann auch Riester zurückzahlen?
Es gibt ein ganz einfaches Sprichwort: "Wenn du sparen willst, spar!" - Packt das Geld zu Seite oder investiert es. Garantieprodukte von Versicherungen, Banken und Sparkassen sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
Es gibt ein ganz einfaches Sprichwort: "Wenn du sparen willst, spar!" - Packt das Geld zu Seite oder investiert es. Garantieprodukte von Versicherungen, Banken und Sparkassen sind das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.
Hier muss ich Dir grundsätzlich recht geben. Grundsätzlich, weil es Fälle gibt, bei denen sich so etwas aufgrund der staatlichen Förderung doch noch lohnt.
schwach; es kommt darauf an. Selbst wenn die Förderungen zurück zu zahlen sind, kann der Kunde die Zeit davor davon profitieren.
Trotz Förderung profitieren die meisten Leute nicht. Noch ein Fall: Ein Wohnriesteropfer stirbt mit Mitte 50 und das Darlehen ist noch nicht getilgt. Die Erbe können mit der Immobilie nichts anfangen und wollen sie verkaufen und den Kredit tilgen. Was passiert dann mit bereits genehmigten staatlichen Förderung?
Wer eine Immobilie haben möchte, dem sei geraten, ganz normal zu sparen, ein normales Darlehen aufzunehmen und rasch zu tilgen. Bausparen und Wohnriestern sind typische Abzockerprodukte. "Betreutes Sparen" nenne ich das. Riester, KLV usw. gehören genauso dazu. Es ist kompliziert und überhaupt nicht lukrativ. Und nur wegen der staatlichen Förderung etwas zu machen, ist Unsinn. Vielen Leuten, die Schiffsfonds und Filmfonds investierten, hat der Staat eine lange Nase gemacht.
Noch ein Fall: Ein Wohnriesteropfer stirbt mit Mitte 50 und das Darlehen ist noch nicht getilgt. Die Erbe können mit der Immobilie nichts anfangen und wollen sie verkaufen und den Kredit tilgen. Was passiert dann mit bereits genehmigten staatlichen Förderung?
Moin,
ganz ehrlich: würde mich im Falle meines Ablebens an der Stelle nicht mehr so arg stören....
Noch ein Fall: Ein Wohnriesteropfer stirbt mit Mitte 50 und das Darlehen ist noch nicht getilgt. Die Erbe können mit der Immobilie nichts anfangen und wollen sie verkaufen und den Kredit tilgen. Was passiert dann mit bereits genehmigten staatlichen Förderung?
auch hier kommt es darauf an. Falls ein Wohnförderkonto vorhanden ist, müssen die Erben es auflösen und versteuern. Wo ist das Problem? Erhaltene Zulagen und Steuervorteile bleiben. Die Immobilie ist "frei" und die Erben können damit tun und lassen was sie wollen (selber nutzen, verkaufen, vermieten...). Die Erben freuen sich wahrscheinlich.
Zitat von Couponschneider
Bausparen und Wohnriestern sind typische Abzockerprodukte. "Betreutes Sparen" ....
Weshalb informieren Sie sich nicht zuerst, bevor Sie weiter hier etwas schreiben? Ihnen würde ich "betreutes Beraten" empfehlen.