habe eine Anfrage der Schwäbisch-Hall BSK, ob ich die Treueoption möchte. D.h.
- verzicht auf das Bauspardarlehen,
- ab Beginn Treueoption, 12 Monate das Geld liegen lassen
- Treuebonus 1%
Keine Ahnung, ob das was ist. Haus steht bereits und ist finanziert. Benötige das Bausparguthaben bzw. das Darlehen in den nächsten Jahren nicht.
- Guthabenverzinsung aktuell 1,5%
- Effektivzins Darlehen 2,9%
- Guthaben ca. 12.000€
- Bausparsumme 25.000€
- läuft seit ca. 10 Jahren
ich bin beim Stöbern im Netz auf diesen Threat gestoßen. Ich habe ein ähnliches "Problem". Mein Vertrag wird in wenigen Monaten zuteilungsreif, daher hat mich die BSH angeschrieben mit einer "Zuteilungsbefragung". Ich möchte den Vertrag noch solange wie möglich wegen der hohen Guthabenverzinsung nutzen, Darlehen werde ich sicher nicht brauchen. Da ich etwas mehr als 50% eingezahlt habe, der vertrag seit 2001 läuft, sollte ich die Voraussetzungen für die Treueprämie bereits erfüllen.
Was sollte ich der BSH antworten?
Klar ist, dass ich mitteile, dass ich eine jetzige Zuteilung (weder mit Darlehen noch nur Auszahlung des Guthabens) ablehne. Aber sollte ich bereits jetzt die Treueoption erklären? Kann ich den Vertrag dann dennoch für viele Jahre besparen, oder endet er dann nach den 12 Monaten Treuezeit automatisch? Und wird der Treuebonus auf alle Zinsgutschriften berechnet, also auch die VOR der Erklärung der Treueoption? Wenn ja, kann ich ja ohnehin warten mit der Erklärung bis ich irgendwann an das Guthaben ran möchte!?!
Bzgl der Sondervergütung (Rückzahlung der Abschlussgebühr): Muss man dazu etwas rechtzeitig beantragen, oder gibt es die automatisch, wenn man am Ende das Guthaben ohne Darlehen auszahlen lässt?
@Bausparlaie,
lieber User, dieser Threat ist schon 2 Jahre alt. Gesetze und Vertragsbedingungen ändern sich ständig und meist nicht zum Kundenvorteil! Meine Kenntnisse basieren auf Erfahrungen von 2014/15 der Schwäbisch Hall. Sind also nicht mehr tau frisch. Ich erkläre Dir den Sachverhalt in Kurzform. Die "Treueoption erklären" heist im eigentlichem Sinn: Du möchtest Deinen Bau-Sparer in 12 Monaten ausgezahlt bekommen OHNE DARLEHEN und MIT RÜCKWÄRTIGEN,ZUSÄTZLICHEN
ZINSEN VON 1% auf Dein Bausparguthaben und den Bausparzins bis zur Treueoptionserklärung. Die Sondervergütung must Du nicht beantragen oder so. Die Frage ist nur, ob diese überhaupt noch gezahlt wird. Mein Rat dazu: Lass Alles wie es ist und nimm die Zinsen mit. Beobachte den Füllstand deines Bausparkontos und wenn er zu 3/4 voll ist, eine Zinsenberechnung inkl. der Treueboni (ungefähr Abschlussgebühr) machen. Die Summe aller Zinsen, Prämien und Bausparbeträge darf NICHT Deine Bausparsumme überschreiten. Ab Erklärung der Treueoption liegt der Vertrag 1 Jahr ruhend und wird nicht weiter bespart !
L.G.: Funjocker
@Bausparlaie,
lieber User, dieser Threat ist schon 2 Jahre alt. Gesetze und Vertragsbedingungen ändern sich ständig und meist nicht zum Kundenvorteil! Meine Kenntnisse basieren auf Erfahrungen von 2014/15 der Schwäbisch Hall. Sind also nicht mehr tau frisch. Ich erkläre Dir den Sachverhalt in Kurzform. Die "Treueoption erklären" heist im eigentlichem Sinn: Du möchtest Deinen Bau-Sparer in 12 Monaten ausgezahlt bekommen OHNE DARLEHEN und MIT RÜCKWÄRTIGEN,ZUSÄTZLICHEN
ZINSEN VON 1% auf Dein Bausparguthaben und den Bausparzins bis zur Treueoptionserklärung. Die Sondervergütung must Du nicht beantragen oder so. Die Frage ist nur, ob diese überhaupt noch gezahlt wird. Mein Rat dazu: Lass Alles wie es ist und nimm die Zinsen mit. Beobachte den Füllstand deines Bausparkontos und wenn er zu 3/4 voll ist, eine Zinsenberechnung inkl. der Treueboni (ungefähr Abschlussgebühr) machen. Die Summe aller Zinsen, Prämien und Bausparbeträge darf NICHT Deine Bausparsumme überschreiten. Ab Erklärung der Treueoption liegt der Vertrag 1 Jahr ruhend und wird nicht weiter bespart !
L.G.: Funjocker
Okay, Dank Dir für die Info, werde es so machen.
Tatsächlich ist es noch ein wenig komplizierter, weil es ein Vertrag aus 1995 (Tarif F) ist, der in 2001 auf die Variante Tarif A A gewechselt und die Bausparsumme erhöht wurde (alter Vertrag erloschen, seither Vertragsbeginn 2001). In 2007 gab es mal eine Auszahlung von TEUR 15 ("flexible Vertragsteilung"). Daher bin ich nicht so sicher, was mit der Abschlussgebühr aus 1995 und den Zinsen von 1995 bis 2001 ist. Aber ich rechne einfach mal vorsichtig, um auf jeden Fall noch sicher unter der Bausparsumme zu bleiben, wenn ich irgendwann die Treuoption erkläre.
Die Bausparkasse Schwäbisch Hall hat mir dieses Jahr gekündigt, obwohl der Vertrag noch 44 % unter der Bausparsumme ist. 2013 hatte ich die Treueoption gewählt. Jetzt nach der Kündigung überweist mir die Bausparkasse das Geld ohne Treueprämie. Ich habe zwar 1,5 % Zinsen bekommen, der Wert relativiert sich aber, wenn man die Abschlussgebühr abzieht und bedenkt, dass bei Abschluss des Bausparvertrages noch höhere Zinsen bezahlt wurden. Deswegen Achtung die jährliche Treueprämie von 1 % ab 2014 ist nur ein Werbegag der Bausparkasse Schwäbisch Hall. AGP ie Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt der Zuteilung mit Darlehensverzicht muss min-destens 7 Jahre betragen und es muss eine Treuezeitvon mindestens 12 Monateneingehalten sein. Kündigung 2019 bedeutet keine Treueprämie, da 2013+ 8 Jahre = 2021 Jahre ist.
Mit was für einer Begründung würde den gekündigt? Ich habe einen ähnlichen Fall mit Schwäbisch Hall da hat ein Heimatexperte nach einem Beratungsanruf mit mir einfach die Wahlzuteilung um 1% verändert. Danach bekam ich auch einen Brief vom Schwäbisch Hall das meine Treueprämie futsch ist. So ganz ohne Unterschrift von mir.
Briefauszug von der Bausparkasse: ------------------------------------------------- Seit mindestens 10 Jahren ist Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif, das heißt Ihr Bausparguthaben steht zur Auszahlung und das Bauspardarlehen zum Abruf bereit. Ziel eines Bausparvertrags ist es, dass der Bausparer mit seinen Sparleistungen einen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen erwirbt. Mit dem Eintritt der Zuteilungsreife wird dieses Ziel erreicht. Der Vertragszweck ist damit erfüllt und das Bausparguthaben sowie das Bauspardarlehen können abgerufen werden. Haben Sie die Zuteilung zehn Jahre nicht angenommen, dann können wir den Bausparvertrag beenden. ------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mein Bankberater hat damals gemeint, so ein Bausparvertrag wäre nicht schlecht, wenn mal was unvorhergesehenes am Haus passiert. Er hat aber nicht gesagt, dass mein Dach spätestens nach 10 Jahren kaputt gehen muss. Ist interessant, dass nach einem Anruf der Vertrag um 1 % geändert wurde (Vertragsdetails: Vertragsänderung-->Treueprämie pfutsch). Meine Kündigung wurde auch ausgesprochen, kurz nachdem ich mit einer Mitarbeiterin der Volksbank gesprochen habe. Ob da ein Zusammenhang besteht, werde ich wahrscheinlich nicht herausbekommen, aber eine Korrelation scheint mir zu bestehen.
Ich denke das sollte man auf jeden Fall in Betracht ziehen. Ich versuche erstmal mich über die rechtliche Situation zu informieren, was geht und was geht nicht. Folgende Möglichkeiten gibts: (1) Bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung, kann man ein Finanzanwalt mit der Prüfung beauftragen Infos siehe z.B. (Eingabe Suchmaschine: Anwalt Bankenrecht Bausparvertrag) (2) Die Schlichtungsstelle https://www.schlichtungsstelle-bausparen.de/ueberblick/ ist falls (1) nicht erfüllt ist eine gute Adresse, aber man muss hier schon genau angeben was man will. (Vertragsänderung keine Treueprämie, aber ist die Vertragsänderung rechtens, habe ich innerhalb einer bestimmten Frist widersprochen) Da hier viele Fälle behandelt werden wird man nicht so genau drauf schauen. (3) Die Verbraucherzentrale (https://www.verbraucherzentrale.de/w...igzinsen-11929) (3) Garnichts machen, da man bei jedem Streit Lebensqualität verliert. Durch Information in verschiedenen Internetforen, versucht man die Machenschaften bekannt zu machen. Dies führt vielleicht zum Umdenken, was ist wichtiger Bestandskunden zufrieden stellen oder Geld in teure Werbung stecken, die Exkunden nicht mehr ernst nehmen.