ich bin neu hier im Forum und hoffe auf einige Tipps von euch.
Ich habe 2011 ein Darlehn bei einer Sparkasse aufgenommen. Hierfür habe ich 124 € Bearbeitungsgebühren bezahlt. Ende September habe ich die Sparkasse angeschrieben und gebeten mir die Gebühren plus 5 % Zinsen zu zahlen. Zunächst bekam ich eine Mitteilung, dass mein Schreiben angekommen ist und derzeit der Fall geprüft wird. Ca. 5 Tage später habe ich eine Mitteilung erhalten, dass mir die Gebühren von 124 € erstatten werden. Am selben Tag, war das Geld auf dem Konto.
Jedoch ist man nicht auf meine geforderten Zinsen von 5% eingegangen. In dem Schreiben stand auch nichts davon. Ich war aber erstmal froh, dass ich den Löwenanteil ja bekommen habe, daher habe ich auch nicht bei der Sparkasse nachgefragt.
Nach dem Urteil vom 28.10.14 habe ich nun meine Kreditunterlagen von 2005 raus gesucht und möchte hier ebenfalls die Bearbeitungsgebühr zurück fordern. In den Musterschreiben die man so im Netz findet, steht ja auch, dass die Banken 5 % auf Bearbeitungsgebühr zahlen sollen.
Nun meine Fragen. Müssen die Banken die Zinsen auf die Bearbeitungsgebühren zahlen? Ist das auch in dem Urteil festgelegt?
Was ist, wenn die Bank das nicht macht, wie in meinem ersten Fall?
Nue ja. Mir ging es insbesondere darum, was ich tun kann, wenn die Sparkasse keine Zinsen zahlt. In dem zweiten Schreiben bzgl. der Kreditgebühren von 2005, bin ich etwas detaillierter geworden und habe denen genau gesagt, wie viel Zinsen die mir zahlen müssen. Eine Rechnung, wie ich auf den Betrag gekommen bin habe ich ebenfalls bei gefügt.
Und was ist mit den Zinsen die auf die Bearbeitungsgebühren gezahlt wurden?
Die Bearbeitungsgebühr fließt doch in das eigentliche Darlehen mit ein und wird als Gesamtsumme mit dem Jahreszins mit verzinst?
Durch den Zinseszins sind damit alle bisherigen Raten höher als nötig.
Sprich die gesamte Rechnung verändert sich dadurch doch da von Anfang an die Bearbeitungsgebühr herausgenommen werden muss?
wollte mal berichten was aus meinem Fall geworden ist.
Ich habe von der Sparkasse nun die Erstattung der Gebühren für mein Darlehn aus dem Jahre 2005 erhalten. Jedoch mal wieder ohne Zinsen.
In dem Antwortschreiben ist man mal wieder auf die Zinsen nicht eingegangen. Kein Wort davon.
Ich überlege, ob ich zur Schlichtungsstelle gehen soll oder nicht. Letztendlich sind es nur 33 € um die es geht. Aber die Banken saugen jeden Cent aus den Kunden raus und wenn sie zahlen müssen, drücken sie sich davor.
Ich habe den Eindruck, dass es Strategie von denen ist und die das bei allen machen.
Durch sollche Aktionen verliert man als Kunde das Vertrauen and die Banken. Obwohl man im Recht ist, machen die den kleinen Endverbrauchern das Leben schwer.
Grundsätzlich:
1. Das Bearbeitungsentgelt ist zurückzuzahlen.
2. Ich leihe meiner Bank auch kein Geld für lau! Deshalb verlange ich von meiner Bank Nutzungsersatz nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr für das unzulässig einbehaltene Bearbeitungsentgelt.
3. Die Bank hat durch die Einbeziehung des Bearbeitungsentgelts in die Verzinsung ungerechtfertigte Zinsen erwirtschaftet. Die will ich natürlich auch zurück.
Nach meiner Erfahrung verschleiern einige Banken auch weiterhin das Ausmaß.
Bei der Deutschen Bank findet man einen Zinsrechner der einem den Nutzungsausfall berechnet.
Außerdem kann man an Hand der Vertragsdaten die zu viel berechneten Zinsen recht einfach (excel) selbst berechnen. Differenzrechnung mit und und ohne Gebühr.
Ich habe in allen 6 Fällen die Ombutsstelle eingeschaltet (rechtzeitig vor dem 31.12.2014). Die Ombutsstelle hat mir die weitere Unterbrechung der Verjährung für alle Fälle schriftlich bestätigt. Bei 4 Fallen (Commerzbank) läuft die Angelegenheit scheinbar kooperativ, obwohl ich noch nicht weiß wie die Zinsen behandelt werden. In einem Fall (Santander) gibt es noch keine Reaktion der Bank. Im letzten Fall (KreditPlus) hatte ich schon im Dez. die Bearbeitungsgebühr zurück. Allerdings habe ich von (KreditPlus) heute eine als Zinsen (ohne jede konkrete Detailangabe) deklarierte Zahlung erhalten, die nur etwa 25% die tatsächlichen Anspruchs ausmacht. Ob das jetzt „Dummenfang“ sein soll kann ich noch nicht beurteilen. Zumindest wird man nachdenklich. Ich werde auf keinen Fall auf die Rückzahlungen verzichten. Wäre mal gespannt ab es Erfahrungen anderer gibt. beow
in einem fall (santander) gibt es noch keine reaktion der bank.
Das hätte mich bei dieser Bank auch sehr gewundert Habe hier 3 Kredite bei denen ich die Bearbeitungsgebühren + Zinsen zurückgefordert habe. Bei 2 Kredite habe ich die Bearbeitungsgebühr und bei einem habe die Zinsen schon zurückerhalten. Allerdings jeweils ohne eine schriftliche Bestätigung. Diese Bank scheint allen Anliegen der Kunden nicht mehr gerecht werden zu können und ist wohl maßlos überfordert. Die schnellste Antwort von dieser Bank habe ich auf die Kündigung meines Kontos erhalten. Dies hat "nur" 29 Tage gedauert.
Hallo, ich muss zu meinem obigen Beitrag noch etwas ergänzen:
In meinem Ärger habe ich vergessen darauf hinzuweisen, dass man ja für dieselbe Summe nur einmal Zinsen verlangen kann.
Allerdings habe ich die Feststellung gemacht, dass die tatsächlich von der Bank zu viel erhobenen Zinsen durchaus deutlich höher sein können, als der sich nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr ergebende Nutzungsersatz.
Insofern sollte sich eine Überprüfung lohnen.
Ein praktischer Fall bei mir:
zu 1. Bearbeitungsentgelt = 422,13 Euro zu 2. Nutzungsersatz nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr = 143,03 Euro zu 3. tatsächlich durch die Bank erwirtschaftete ungerechtfertigte Zinsen = 268,10 Euro
Richtig ist:
1. Das Bearbeitungsentgelt ist zurückzuzahlen.
2. Nutzungsersatz ist nach § 818 Abs. 1 BGB in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz pro Jahr für das unzulässig einbehaltene Bearbeitungsentgelt üblich.
3. Die Bank hat durch die Einbeziehung des Bearbeitungsentgelts in die Verzinsung über die Vertragslaufzeit ggf. noch höhere ungerechtfertigte Zinsen erwirtschaftet.
Es könnte sich also lohnen sich zu prüfen, ob die die tatsächlichen Mehreinnahmen der Bank höher waren als der allg. Nutzungsersatz. Da kann sich dann jeder selbst entscheiden was er fordert. Zu verschenken habe ich jedenfalls nichts, da ich ja über die Kreditabrechnung nachweisen kann, dass die tatsächliche ungerechtfertigte Zinseinnahme der Bank höher war.
Das Ganze liegt vermutlich daran, dass die Banken die ca. seit 2009 bestehenden extrem niedrigen Beschaffungszinsen nicht an ihre Kunden weitergegeben haben.