Gerichtlicher Mahnbescheid, aber keine vorherigen Mahnungen

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  1. Avatar von Sera32
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    Standard Gerichtlicher Mahnbescheid, aber keine vorherigen Mahnungen

    Hallo liebes Forum!

    Vielleicht könnt ihr mir bei folgender Situation weiterhelfen:

    Es geht um den Beitrag meiner privaten Haftpflichtversicherung. Dieser ist Ende Juni fällig, wobei ich die Rechnung dafür immer schon im April bekomme. Was soll ich sagen, ich hatte dieses Jahr viel privaten Stress und habe die Rechnung einfach vergessen. Vor ein paar Tagen bekam ich dann einen gerichtlichen Mahnbescheid, über 200 Euro sollen es nun sein. Ich habe aber zwischendurch NICHTS bekommen, sonst hätte ich ja gezahlt. Möglicherweise ist das dem Umstand zu verdanken, dass meine Mutter hier mit im Haus wohnt und der Postbote gerne meine Post bei ihr einwirft. Sie sagt, sie kann sich nicht erinnern, ob Post von meiner Versicherung bei ihr gelandet ist. Vielleicht hat sie es wegen dem Versicherungslogo für Werbung gehalten, konnte den Namen des Empfängers nicht lesen (sie ist schon etwas älter), hat es mit der Werbung weggeworfen... alles möglich. Auch der gerichtliche Mahnbescheid war bei ihr im Briefkasten, aber der Umschlag ist gelb, also etwas auffälliger, wahrscheinlich hat er mich deswegen überhaupt erreicht... Fakt ist, dass ich außer der Rechnung keine weiteren Zahlungsaufforderungen bekommen habe.

    Ja, es ist meine Schuld, ich hätte es nicht vergessen dürfen Aber was mache ich jetzt am besten? Einfach zahlen? Allen anderen Kosten außer der Hauptforderung widersprechen? Ich kann ja schlecht beweisen, dass ich nichts bekommen habe.

    Weiß jemand Rat? Vielen Dank schon mal für eure Antworten!

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Gerichtlicher Mahnbescheid, aber keine vorherigen Mahnungen

    Zitat Zitat von Sera32
    Aber was mache ich jetzt am besten?

    Zitat Zitat von Sera32
    Einfach zahlen?
    Klingt solide.

  3. Avatar von GeraldmitdemHut
    GeraldmitdemHut ist offline

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    Standard AW: Gerichtlicher Mahnbescheid, aber keine vorherigen Mahnungen

    Wenn du nichts nachweisen kannst, würde ich es an deiner Stelle zahlen. Es ist ärgerlich und kann immer vorkommen, dass man etwas vergisst. Allerdings wirst du ohnehin nicht um eine Zahlung herum kommen und bevor die Kosten noch mehr steigen, überweise es lieber gleich.

  4. Avatar von Stefan77
    Stefan77 ist offline

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    Standard AW: Gerichtlicher Mahnbescheid, aber keine vorherigen Mahnungen

    Oft werden die Forderungen an Inkasso-Unternehmen verkauft. Und manchmal gingen Mahnungen in der Post auch verloren, davor ist niemand gefeit. Es ist ärgerlich - aber zahlen ist das Beste! Und ich würde an den Kundenservice noch eine E-Mail schreiben und kommunizieren, dass das sehr unhöflich ist, gleich ein Inkasso-Büro einzuschalten.

  5. Avatar von Escorpio
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    Standard AW: Gerichtlicher Mahnbescheid, aber keine vorherigen Mahnungen

    Zahlen wird hier tatsächlich der einfachste Weg sein.

    Wobei man aber erwähnen muss, dass effektiv gesehen der Mahnbescheid ihm nie zugestellt wurde (falscher Briefkasten). (Man muss ja nicht sagen, dass die Mutter den Brief weitergegeben hat)

    Das gleiche gilt für die Rechnung / Mahnung von der Versicherung und ggf. Inkasso... Es zählt hier nämlich die "Zustellung" und nicht, dass der Brief abgeschickt wurde.

    Es stellt sich nur die Frage, ob der Differenz Betrag (Mahnkosten) es rechtfertigen da jetzt ein großes Ding draus zu machen... Zumal man die Mutter als Nachweis für die falsche Zustellung mit rein ziehen müsste.

    Unabhängig von der Zahlung würde ich das der Versicherung und Inkasso-Büro so schreiben... evtl. kommt man ja doch mit ein paar Euro entgegen oder man zieht die Kündigung der Versicherung zurück. (Ist doch sicherlich gekündigt wurden?)

  6. Avatar von Rue-Rue
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    Standard AW: Gerichtlicher Mahnbescheid, aber keine vorherigen Mahnungen

    Ja, das ist natürlich ärgerlich. Aber um das Bezahlen der Mahngebühr - was du inzwischen bestimmt schon erledigt hast - führt da kein Weg dran vorbei. Zumal du ja nicht beweisen kannst, dass du zwischenzeitlich keine Aufforderung zur Zahlung der privaten Haftpflichtversicherung postalisch zugesendet bekommen hast. Deine Wohn-/familiäre Situation erklärt ja schon, warum so ein Schreiben unbemerkt bei dir durchgerutscht sein könnte. Andererseits finde ich, dass da durchaus Raum für eine zweite Aufforderung drin wäre. Denn jeder Versicherungsanbieter wird sich doch denken können, dass ein einzelnes Schreiben selbst im ordentlichsten Haushalt mal ungelesen verloren gehen kann, ohne dass der Empfänger etwas dafür kann. Die müssen ja nicht immer gleich von mangelnder Zahlungsmoral, Gleichgültigkeit oder Böswilligkeit des Versicherten ausgehen. Also ein zweiter Bescheid sollte schon imho rausgeschickt werden, bevor dann beim dritten Mal erst eine Strafgebühr aufgebrummt werden kann. Wird es nicht bei den meisten Handwerksdiensten so gehandhabt? habe da immer schnell & brav bezahlt, darum weiß ich das nicht so genau. Aber warum sollte es bei Versicherungen (oder grundsätzlich bei jeder Art von Rechnung) nicht genauso sein? Dem Zahlenden muss doch ein bisschen Spielraum eingeräumt werden.

  7. Avatar von Birgit
    Birgit ist offline

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    Standard AW: Gerichtlicher Mahnbescheid, aber keine vorherigen Mahnungen

    Zahlen, und die Sache ist erledigt.

    Und vielleicht mal überlegen, ob ein Lastschriftverfahren nicht besser wäre.

    Denn wenn es öfter passiert, das Briefe an dich bei deiner Mutter landen,
    und diese Briefe dann vielleicht im Müll landen,
    könnte es natürlich wieder passieren, das du Rechnungen nicht bekommst.

    Da wäre eine Abbuchung doch von Vorteil.


    Ich hab früher immer alles manuell überwiesen, bis ich mal längere Zeit im Krankenhaus war, und die ganzen Rechnungen nicht bezahlt worden sind.

    Das war ein riesen Aufwand, mich bei allen Empfängern zu entschuldigen.
    Deshalb habe ich damals alles auf Lastschrift umgestellt.

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