Hallo, sind neu im Forum. Aktuell geht es ja um fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Baufinanzierungsdarlehen und das es Banken gibt, die ihren Kunden ihr gesetzliches Widerrufsrecht verweigern und den Widerruf einfach ablehnen, sodass die Darlehensnehmer gezwungen sind rechtlich gegen die entsprechenden Banken vorzugehen, um ihr Recht durchzusetzen.
Sind auch auf § 495 BGB aufmerksam geworden, welcher es den Darlehensnehmern erlaubt, das Darlehen nach 10 Jahren, ohne Vorfälligkeitsentschädigung, zu kündigen, egal wie lang die Zinsfestschreibung ist.
Hat Jemand schon hiermit Erfahrungen? Ab wann kann man die 10 Jahre "zählen", ab dem Tag der Darlehensunterzeichnung oder ab dem Tag, als das Darlehen restlos abgerufen/ausgezahlt wurde und wie lange ist die Kündigungsfrist?