vorzeitige Ablösung des Hypothekendarlehens bei der Diba abgelehnt
Ich bin Kunde bei der Diba und habe seit dem 1. Juli 2003 eine Hausfinanzierung bei der Diba laufen.
Ich habe die Diba wie folgt angeschrieben:
"Bitte informieren Sie mich, mit welchen Konditionen eine vorzeitige Ablösung meiner Hypothekendarlehen mit o.a. Vertragsnummern möglich ist. Ich freue mich auf Ihre Antwort, da eine Entscheidung kurzfristig ansteht..."
Daraufhin habe ich 3 Wochen später eine Antwort bekommen:
"Vielen Dank für Ihre Anfrage. Nach den mit Ihnen geschlossenen Vertragsbedingungen können Sie das Darlehen ganz oder teilweise erst zum Ende der Zinsbindungsfrist, zum 30. Juni 2013 zurückzahlen. Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung ist nur bei einem Verkauf des Beleihungsobjektes möglich. Gegen Vorlage eines Kaufvertrages sind wir gerne bereit, Ihnen ein Auflösungsvertrag unter Nennung der Vorfälligkeitsentschädigung zur Verfügung zu stellen. Sofern kein Verkauf des Beleihungsobjektes stattfindet, haben Sie jedoch die Möglichkeit, jährlich einmalig Sondertilgungen in Höhe von bis zu 5% der ursprünglichen Darlehenssumme zu leisten. Die Mindest- summe einer Sondertilgung beträgt 1250 EUR. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung. ING-DiBa AG"
Was kann ich dagegen tun? Gibt es überhaupt keine Möglichkeit aus diesem Vertrag herauszukommen? Hausverkauf kommt nicht in Frage. Vielen Dank für eure Antworten.
AW: vorzeitige Ablösung des Hypothekendarlehens bei der Diba abgelehnt
Vorzeitige Kreditablösung kann nicht generell erkauft werden – Bei Hypothekendarlehen gelten noch immer starre Bindungsregelungen
Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs zur Berechnungsweise von Vorfälligkeitsentschädigungen hat in jüngster Zeit große Resonanz gefunden. Bei vielen Darlehensnehmern ist dabei der Eindruck entstanden, dass generell die Möglichkeit bestehe, sich durch eine Entschädigungsleistung vorzeitig aus einem Hypothekendarlehen mit Festzinsvereinbarung herauskaufen zu können. Diese Annahme ist jedoch leider nicht richtig.
Bei einem Darlehen, das durch eine Grundschuld oder Hypothek gesichert ist, besitzt der Darlehensnehmer innerhalb des Zeitraumes, für den ein fester Zins vereinbart ist, grundsätzlich kein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrages. So bestimmt es der 1987 eingeführte ¶ 609a des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine Ausnahme gilt lediglich für Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von mehr als zehn Jahren. Sie können mit einer Frist von sechs Monaten vom Schuldner gekündigt werden, wenn seit der vollständigen Kreditauszahlung oder der letzten Neuvereinbarung der Konditionen zehn Jahre vergangen sind. Einen finanziellen Schaden können die Kreditinstitute dann nicht geltend machen. Daneben besteht ein Anspruch auf eine vorzeitige Vertragserfüllung, wenn andernfalls die wirtschaftliche Handlungsfreiheit des Kreditnehmers eingeschränkt würde. Das hat der Bundesgerichtshof in zwei Grundsatzurteilen im Jahre 1997 entschieden. Konkret gilt das für Fälle, in denen die Immobilie entweder verkauft werden soll oder in denen sie zur Absicherung eines zusätzlichen Kredites benötigt wird, den der bisherige Darlehensgeber verweigert, der aber bei einer anderen Bank erhältlich ist. In solchen Fällen kann das Kreditinstitut aber einen finanziellen Ausgleich verlangen, wenn es die außerplanmäßig zurückfließenden Gelder nur zu einem niedrigeren Zins wieder anlegen kann.
Wer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlen möchte, um sich günstigere Zinskonditionen zu verschaffen, oder weil ihm ein größerer Geldbetrag zugeflossen ist, besitzt demgegenüber keinen derartigen Anspruch. Die Kreditinstitute können den Wunsch nach einer vorzeitigen Rückzahlung deshalb selbst dann rundweg ablehnen, wenn der Schuldner bereit ist, eine Entschädigung zu zahlen. Für die Betroffenen ist das zu Recht ärgerlich und unverständlich. Denn die vorzeitige Ablösung eines Kredites gegen Zahlung einer angemessenen.
Vorfälligkeitsentschädigung ist ökonomisch gesehen nichts anderes als der Handel einer Kapitalanlage zu ihrem aktuellen Marktwert. Und das ist in anderen Bereichen einer modernen Geldwirtschaft schon lange eine Selbstverständlichkeit. Eine festverzinsliche Anleihe beispielsweise muss niemand mehr bis zu ihrer Endfälligkeit halten; sie kann jederzeit zu ihrem aktuellen Kurswert veräußert werden. Genauso sollte es möglich sein, dass ein festverzinsliches Darlehen jederzeit zu seinem aktuellen Marktwert abgelöst werden kann, ohne dass der Schuldner hierzu auf das Wohlwollen seines Kreditinstituts angewiesen ist.
Gegen eine solche Reform stehen allerdings starke Interessen. Sie würde nicht nur die Möglichkeit beseitigen, unfaire Preise für eine freiwillige Zustimmung zu einer vorzeitigen Kreditrückzahlung zu verlangen, wie es Teile der Kreditwirtschaft ganz ungeniert für ihr gutes Recht halten. Die konsequente Anwendung des Marktwertprinzips würde vielmehr auch bedeuten, dass ein Darlehen im Falle eines allgemeinen Zinsanstiegs mit einem Kursabschlag zurückgezahlt werden könnte. Das ist für manche Bankjuristen eine ungeheure Vorstellung. Warum Kreditinstitute einerseits bei gesunkenem Zinsniveau eine Vorfälligkeitsentschädigung kassieren, andererseits bei gestiegenem Zinsniveau den Vorfälligkeitsnutzen aber für sich behalten dürfen, hat allerdings noch niemand plausibel machen können.
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Guten Abend.
Ich hab dazu auch mal eine Frage. Mitte des Jahres läuft mein Hauskredit 10 Jahre.
Ich habe einen festen Zins für 15 Jahre mit der Bank vereinbart.(eff. 6,17%)
In der jetzigen Situation erscheint es mir sinnvoll umzuschulden. Kann ich diesen Kredit einfach kündigen nach 10 Jahren? So lese ich diese Info hier.
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Ich glaube nicht, das Du nach 10 Jahren kündigen kannst, wenn du einen
Vertrag mit einer Laufzeit von 15 Jahren hast. Bei solchen Angelegenheiten
immer zuerst schriftlich an die Bank wenden.
Bist du auch bei der Diba? Die Diba besteht meist auf den Kreditvertrag.
Ohne Hausverkauf kommst du nicht aus dem Vertrag heraus. Vielleicht mit einer
Vorfälligkeitsentschädigung. Aber du willst ja Dich umschulden lassen...
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Hallo Noppsy,
selbstverständlich können Sie nach §489 BGB Ihren Darlehensvertrag mit 15 Jahren Laufzeit nach Ablauf von 10 Jahren nach vollständigem Empfang mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen. Ich habe das auf Grund des momentan sehr niedrigen Zinsniveaus übrigens auch gerade gemacht und mir eine um mehr als 2 % günstigere Anschlussfinanzierung über ein Forwarddarlehen besorgt. Das abzulösende Kreditinstitut ist gesetzlich verpflichtet, Sie aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen, und zwar nach 10 Jahren und 6 Monaten ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung.
Einfach mal §489 BGB (war früher mal §609 BGB) nachlesen.
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Da wirds schwierig und auch unter umständen teuer. Du kannst nicht einfach so Kündigen. Bei einer Zinsbindung bis 10 Jahre muß die Diba Ing die Kündigung nicht annehmen. Ausnahmen: Objekt wird verkauft. Die Tatsache, das du zum Beispiel an Geld gekommen bist, ist nicht ausreichend. Die Vorfälligkeitentschädigung fällt auf jeden Fall an! Eine pauschale Berechnung ist nicht möglich, da es 2 verschiedenen Berechnungsarten gibt (Welche Berechnungsgrundlage nimmt die Bank?). Es hängt dann noch von Punkten ab wie Zinbindung, Tilgungssatz, Zinssatz). Den tatsächlichen Betrag kann Dir somit nur die Bank sagen, alles andere ist Spekulation.
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Mittlerweile weigern sich mehrere Kreditinstitute einer vorzeitigen Ablösung und Entlassung aus einem bestehenden Kreditvertrag zuzustimmen, wenn die Immobilie nicht verkauft wird.
Einige Banken stimmen außer beim Objektverkauf auch noch einer vorzeitigen Vertragsaufhebung zu, wenn Arbeitslosigkeit oder ein sozialer Härtefall vorliegt.
Ohne Zustimmung der Bank ist eine Ablösung während der laufenden Zinsbindungsfrist - auch mit Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung - aber nicht möglich.
Weitere Informationen zur Ablösung/Umschuldung während einer laufenden Zinsbindungsfrist finden Sie im BaufiService24-Blog unter:
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Vielen Dank für eure Antworten. Es gibt also keine Möglichkeit mein Darlehen aufzulösen? Bis 2013 müsste ich dann noch bei der Diba die monatlichen Raten bezahlen.
Sollte ich vielleicht auf dieses Schreiben von der Diba nochmal reagieren? Mit welchen Argumenten?
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Aus meiner Sicht macht es derzeitig keinen Sinn weitere Schreiben an die DiBa zu senden, wenn diese einer vorzeitigen Vertragsaufhebung nicht zustimmt.
Das einzig Sinnvolle in dieser Situation und um sich das aktuelle Zinsniveau zu sichern, besteht in der Aufnahme eines Forwarddarlehens, für die Ablösung der DiBa in 2013.
Wir arbeiten mit Kreditinstituten zusammen, die Forwarddarlehen bereits bis zu fünf Jahren im Voraus anbieten.
Bei Interesse benötige ich von Ihnen für ein Zinsangebot lediglich eine Kopie des Kreditvertrages, den Sie mit der DiBa abgeschlossen haben.
Bitte senden Sie diesen einfach per Fax an: 0451 3982800 oder per E-Mail an: info@baufiservice24.de.
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Hallo ich hätte da mal eine Frage.?? Kann ich nicht einfach einen Kaufvertrag aufsetzen und den er Diba schicken? Oder welche Bedingungen muß ich noch erfüllen?
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Der Kaufvertrag für eine Immobilie muß von einem Notar erstellt worden sein. Damit wäre der Verkauf dann wieder amtlich und es fallen Notargebühren an.
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Die Hypovereinsbank Bank hat die vorzeitige Rückzahlung angeboten. Habe 3 Monate vorher Geld locker gemacht. Genaue Rückzahlungsbedingungen wollte sie nicht nennen. Das wäre ein Kauf der Katze im Sack. Als es zur Ablösung kommen sollte, waren die Vorfälligkeitskosten über 100% höher als veranschlagt.
Die Hypovereinsbank hat die hohen Vorfälligkeitskosten mit dem "Markt" begründet. Hat aber keine nachrechenbaren Faktoren genannt, welchen Markt sie meint, woher sie die neuen Konditionen hernimmt. Ohne nachvollziehbare Daten läßt sich doch alles ausrechenen?
Wenn aber der Markt so billige Zinsen hat, warum bieten die Banken dann keine Umschuldung zu den günstigeren Bedingungen von sich aus an?
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Hallo "Bankopfer",
Logischerweise bieten Ihnen die Banken nicht von sich aus eine günstigere Umschuldung an. Sie würden dann ja freiwillig auf Zinseinkommen verzichten. Gerade dafür gibt es die Zinsbindungsfrist. Die soll nicht nur den Darlehnsnehmer schützen, sonder auch der Bank eine feste Kalkulationsgrundlage bieten.
Bei der HVB habe ich in der letzten Zeit immer wieder Finanzierungsangebote für die Verlängerung von bestehenden Finanzierungen gesehen, die mit einem absurd hohen Zinssatz ausgestattet sind. Der Eindruck, der sich dadurch vermittelt ist, dass die HVB keine Baufinanzierungen mehr verlängern möchte und mit den hohen Zinsen die Kunden dazu treibt, sich anderweitig nach Umschuldungsfinanzierungen umzusehen.
Das könnte geschäftspolitische Gründe haben, aber auch durch die derzeitige Krise bedingt sein. Denn die Vergabemöglichkeit von langfristigen Krediten hängt bei den Banken von der Eigenkapitalausstattung und der Höhe der Kundeneinlagen ab.
In dieses Bild paßt ebenfalls das Angebot, das man Ihnen gemacht hat - Ihre Finanzierung vorzeitig zu beenden.
Das können Sie natürlich nur, wenn Sie alle Fakten (insbesondere die genaue Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung) kennen!
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Was würde denn passieren, wenn ich einfach das Darlehen nicht mehr bedienen würde und die Bank zwinge, sich an den Tisch zusetzen? Ich würde dann Cash ohne Neuaufnahme eines Darlehens die Restschuld zahlen!
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Hallo Maxmax,
von dieser Vorgehensweise rate ich ab! Sie riskieren damit einen entsprechenden Eintrag in Ihre Schufa und somit Ihre Kreditwürdigkeit für die nächsten Jahre.
Verträge sind selbstverständlich von beiden Seiten einzuhalten und nichts hindert Sie daran Ihr liquides Kapital bis zum Ende der Zinsbindungsfrist anzulegen und dann erst das Darlehen abzulösen.
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So weit würde ich es nicht kommen lassen. Zumal der Eintrag ich nicht bekommen würde sondern ein 85 jähriger auf dem das Darlehen läuft. Ich würde dann die Restschuld begleichen.
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Zitat von MaxMax
So weit würde ich es nicht kommen lassen. Zumal der Eintrag ich nicht bekommen würde sondern ein 85 jähriger auf dem das Darlehen läuft. Ich würde dann die Restschuld begleichen.
Versuch dass ja nicht....... Hier wirst Du zu 99% Schiffbruch erleiden. Wo willst Du denn den Cut machen um nicht irgendwie die Schufa kaputt zu machen?
Folgendes wird (!) passieren:
1mal nicht gezahlt - Erinnerung/Mahnung der Bank
2mal nicht gezahlt (2Raten offen) - entweder sofortige Kündigung / oder Mahnung
Wo/ Wann willst Du das Gespräch ansetzen? Die Bank wird sagen: Raten ausgleichen (sofort) oder es erfolgt eine Kreditkündigung (immer mit Schufa). Warum sollte die Bank jetzt sagen, OK... wir lassen Sie halt einfach gg. Vorfälligkeit raus?
Dazu kommt, wenn das Objekt dem Opi gehört und Du dann später die Finanzierung neu aufbauen willst (mit einer anderen Bank) muss Opi sich ebenfalls zu erkennen geben. Da Du ja dann nur eine Umschuldung deklarieren kannst (Kaufvertrag oder Übertragung gibt es ja nicht) wird die neue Bank immer die alte nach dem Zahlungsverhalten fragen. Warum sollte die alte denn nun lügen? Dazu wird sehr häufig der Kontoauszug des abzulösenden Darlehens auf regelmäßige Zahlungen geprüft.
Mit der neg. Zahlungsverhalten, evtl. Schufa und der Ablösung bei der bisherigen Bank, weiß der neue Kreditgeber im Handumdrehen was Ihr da abgezogen habt und wird das Objekt nicht finanzieren.
Ganz nach dem Motto: 1x Kreditunwürdig (Objekt und/oder Eigentümer) immer Kreditunwürdig.
Ich sage nur, wer sich auf so ein Spiel einlässt, muss mit den Konsequenzen leben. Und die sind hier schon existenziell. Stell Dir vor, das Haus wird von der Bank zwangsversteigert, weil Euch das neue Kreditinstitut in letzter Sekunde* abspringt. Wie geht es da dem Opi?
Ich habe schon einige solcher "schlauen" Einfälle gesehen, die voll "vor die Wand" gefahren sind.
*Die Bank kann (und wird es auch)! einen geschlossenen Darlehensvertrag widerrufen, wenn vor Auszahlung solche entscheidenden Fakten bekannt werden. Wenn nach Auszahlung nicht Wahrheitsgemäße Angaben nachgewiesen werden, wird das Darlehen i.d.R. mit einer Frist von ca 1-3 Monaten gekündigt und fällig gestellt.
Fazit:
Das Spiel bringt nur Ärger und kostet schnell mal "Kopf und Kragen".
AW: vorzeitige Ablösung des Hypothekendarlehens bei der Diba abgelehnt
An alle,
1) 15 Jahresgeld mit einer halbjährigen Kündigungsfrist rückzahlbar/kündbar! 10 Jahre rum, kündigen, halbes Jahr warten und ablösen!!!
2) Darlehenskündigungen innerhalb der Zinsfestschreibung mit Zahlung einer Vorfälligkeit sind auch dann möglich, wenn ein weiteres Engagement bzw. eine Ausweitung des derzeitgen Engagement abgelehnt wird.
Ich habe das hier vereinfacht dargestellt, der Gesetzestext liest sich anders und findet sich im BGB wieder.
Was das heisst und wie man das anwendet, will ich hier nicht schreiben, Lösungen gibt es alle Mal und finden nicht das ersten Mal erfolgreiche Anwendung.
Nicht zahlen, drohen und betteln usw. sind keine Lösungen. Wenn überhaupt nur sachliche Gespräche mit der Bank in Bezug auf Not oder eben die Ausnutzung der gesetzlichen Vorgaben!!!!!
AW: vorzeitige Ablösung des Hypothekendarlehens bei der Diba abgelehnt
(2) Der Darlehensnehmer kann einen Darlehensvertrag, bei dem für einen bestimmten Zeitraum ein fester Zinssatz vereinbart und das Darlehen durch ein Grund- oder Schiffspfandrecht gesichert ist, unter Einhaltung der Fristen des § 489 Abs. 1 Nr. 2 vorzeitig kündigen, wenn seine berechtigten Interessen dies gebieten. Ein solches Interesse liegt insbesondere vor, wenn der Darlehensnehmer ein Bedürfnis nach einer anderweitigen Verwertung der zur Sicherung des Darlehens beliehenen Sache hat. Der Darlehensnehmer hat dem Darlehensgeber denjenigen Schaden zu ersetzen, der diesem aus der vorzeitigen Kündigung entsteht (Vorfälligkeitsentschädigung).
Ein solches Interesse lag auch dann vor, wenn eine Ausweitung des Kreditengagements seitens der Bank abgelehnt wurde und das kann man ja nun wirklich ganz einfach gestalten.
Übrigens ist dieser Paragraph auch in Bezug auf Scheidung/Trennung der Darlehensnehmer anwendbar, denn häufig lehnen es die Banken ab, einen Darlehensnehmer zu entlassen, wenn die Immobilie im Zuge der Trennung nicht gesamtheitlich veräußert wird.
Wird z.B. beabischtigt einen 1/2 Anteil der Frau zu übernehmen, da sie ihren Rechten und Pflichten aus dem Eigentumsverhältnis oder der Darlehensverpflichtung aufgrund der Trennung nicht mehr nachkommt oder gibt an, ihren 1/2 Anteil verkaufen zu wollen, so kann gegen Zahlung von Vorfälligkeit und Einhaltung der Kündigungsfristen sehr wohl das Darlehen aufgrund dem Gebieten von berechtigten Interessen zurück geführt werden!
Alles eine Darstellungssache, die sachlich und fundiert, vor allem mit Bezug auf das BGB, bei der Bank angebracht werden muss.
Kann sich auch rechnen, denn nun hole ich mir ein neues Darlehen zu den heutigen Konditionen und löse das alte Darlehen ab. Insbesondere Finanzierungen von 2001-2003, die alle so um die 5,5 % liegen dürften, können nun langfristig günstiger Umgeschuldet werden. Ob sich das rechnet, muss natürlich der Einzelfall zeigen!!!
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Zitat von noelmaxim
(2) Ein solches Interesse lag auch dann vor, wenn eine Ausweitung des Kreditengagements seitens der Bank abgelehnt wurde und das kann man ja nun wirklich ganz einfach gestalten.
Das ist richtig, gestalten kann man alles. Aber einfach? So dass eine Bank das auch anerkennt? Klar, wenn die Bank das ablehnt, kann man klagen und Recht bekommen... man kann genau so gut im Rechtsstreit unterliegen.
Berechtigtes Interesse liegt nur dann vor, wenn eine ernsthaftigkeit nachgewiesen werden kann. Sprich, hier wird ein Institut den Nachweis verlangen, dass eine Ausweitung des Engagements durch ein anderes Institut umgesetzt wird. Hier ist viel Interpretationsspielraum den die Banken ausnutzen werden und auch können. Nur die Behauptung dass mal 2.ooo € Darlehen abgelehnt wurden reicht hier m.E. bei weitem nicht aus. Wenn die Bank erst einmal vermutet und schlüssig belegen kann, das es sich um künstlich generiertes Interesse ohne Grundlage handelt, kann ein solcher "Krieg" mal locker mehr als 1 Jahr in Anspruch nehmen. Und auch hier vermute ich mal, dass der Schuss auch nach hinten losgehen kann. Wenn hier eine arglistige Täuschung nachgewiesen werden kann, droht auch hier eine Kreditkündigung seitens der Bank. Der Kreditnehmer ist dann zwar draussen, aber ob das dann noch weiterhilft.
Zitat von noelmaxim
(2)
Wird z.B. beabischtigt einen 1/2 Anteil der Frau zu übernehmen, da sie ihren Rechten und Pflichten aus dem Eigentumsverhältnis oder der Darlehensverpflichtung aufgrund der Trennung nicht mehr nachkommt oder gibt an, ihren 1/2 Anteil verkaufen zu wollen, so kann gegen Zahlung von Vorfälligkeit und Einhaltung der Kündigungsfristen sehr wohl das Darlehen aufgrund dem Gebieten von berechtigten Interessen zurück geführt werden!
Mitnichten.... Wenn beide Darlehensnehmer sind und auch Eigentümer, kann die Bank dem übernehmenden Partner die alleinige weiterführung des Darlehens ermöglichen. Da hier für den DN keine Benachteiligung erfolgt, bestht kein Sonderkündigungsrecht. Er ist ja sowieso schon in vollem Maße haftbar über die gesamte Darlehenshöhe.