Hallo!
ich benötige mal eine Info von den Experten..
2 Spätaussiedler seit 1994 in Deutschland.
Sie $4 Er $7
Sie bekommt eine % Rentenanerkennung für eine Halbtagesstelle in der Schulverwaltung in Kasachstan. Zusammen mit dem Halbtagesjob in einen KKH in Deutschland ab 1995 kommt Sie auf eine Rente von knapp 400€.
Er bekommt keinerlei Rentenanerkennung und durch dass Er nun seit 1994 die deutsche Staatsangehörigkeit hat auch keinen Rente aus Kasachstan.
Er arbeitet vollzeit seit 1994 in D und hat ab nächstes Jahr einen vermutlichen Rentenanspruch von unter 400€.
Beide besitzen eine kleine ETW die sie noch abbezahlen (ca.75qm)
Frage wäre ob die Kinder Unterhaltspflichtig wären falls Unterstützung beantragt wird.
Falls ja bis wann? Renteneintritt oder erreichen des 65 Lebensjahres?
Wie berechnet sich die Grundsicherung und wird hier die ETW negativ ausgelegt?
Vielen Dank!