ich habe bei verschiedenen Banken die Bearbeitungsgebühren für meine Kredite die ich seit 2004 abgeschlossen habe zurückgefordert.
Heute habe ich einen Anruf von der Hamburger Sparkasse erhalten, das das Urteil für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren noch nicht rechtskräftig wäre aber sie mir kulanter Weise anbieten würden 70 % von dem geforderten Betrag zurück zu zahlen.
Jetzt meine erste Frage, ich war der Meinung das das Urteil hierzu schon rechtskräftig ist. Oder hat die Bank Recht, und ich muss wirklich noch warten?
Des weiteren habe ich nun auch die erste Antwort von der Santander Bank erhalten. Brief habe ich als Anlage angehängt.
In dem Brief von der Santander wird nur auf die Bearbeitungsgebühr an sich eingegangen, auf die geforderten Zinsen wird hier nicht eingegangen.
Frage zwei wäre hiermit also, ob ich hier weitere Schritte unternehmen muss damit auch die Zinsen gezahlt werden?
Ach so klar, hätte man oben schon sehen können, doch so ist es eindeutig.
Ja, die Restkreditversicherung sichert gegen Tod Arbeitslosigkeit oder Krankheit ab.
Dies hat aber nichts mit einer Kreditbearbeitungsgebühr zu tun.
Diese erhalten Sie nur "anteilig" zurück wenn der Ratenkredit vor Ablauf zurückgezahlt wird.
wenn ich von einer Bank ein Antwortschreiben erhalte, in dem geschrieben steht, das weitere Maßnahmen zur Unterbrechung der Verjärung nicht erforderlich sind.
Ist damit die Verjährung für die Rückforderung Rechtswirksam unterbrochen? Oder sollte man auch hier lieber einen Anwalt einschalten?
Weiß jemand ob durch die Einschaltung der regionalen Schlichtungsstelle Niedersachsen die Verjährung gehemmt wird? Ob dem so ist steht in der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle. Vielleicht hat jemand ja diese Verfahrensordnung zur Hand.....
Es betrifft alle Sparkassen Niedersachsens die nicht Mitgleid im deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) sind....