ich habe bei verschiedenen Banken die Bearbeitungsgebühren für meine Kredite die ich seit 2004 abgeschlossen habe zurückgefordert.
Heute habe ich einen Anruf von der Hamburger Sparkasse erhalten, das das Urteil für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühren noch nicht rechtskräftig wäre aber sie mir kulanter Weise anbieten würden 70 % von dem geforderten Betrag zurück zu zahlen.
Jetzt meine erste Frage, ich war der Meinung das das Urteil hierzu schon rechtskräftig ist. Oder hat die Bank Recht, und ich muss wirklich noch warten?
Des weiteren habe ich nun auch die erste Antwort von der Santander Bank erhalten. Brief habe ich als Anlage angehängt.
In dem Brief von der Santander wird nur auf die Bearbeitungsgebühr an sich eingegangen, auf die geforderten Zinsen wird hier nicht eingegangen.
Frage zwei wäre hiermit also, ob ich hier weitere Schritte unternehmen muss damit auch die Zinsen gezahlt werden?
Prima ich hab per Einschreiben am 30.10 versendet und noch nichts gehört..
Auf Nachfrage hieß es das es dauert weil sie wohl am Tag 70 Postcontainer voll Post bekommen :O)
UPDATE: Gerade eben ist die erste Gutschrift auf dem Konto eingegangen (weitere 5 Tage nach dem Antwortschreiben). Jetzt muss ich allerdings erneut die Zinsen hierfür fordern, da der Betrag ohne die geforderten Zinsen überwiesen wurde.
Wäre es möglich den Kreditvertrag mit den Gebühren einzustellen - natürlich anonymisiert?
Meine Bank ist der Meinung, dass es sich um eine Individualvereinbarung handelt und daher will sie nicht zurück zahlen. Suche gerade nach Vergleichen um denen die Hölle heiß zu machen - Volksbank nie wieder!
Habe heute auch meine Bearbeitungsgebühren von der Santander zurückerstattet bekommen (Antwortschreiben der Santander kam letzte Woche an). Leider aber auch ohne Zinsen.
Muss ich denen nun nochmal schreiben, oder werden die Zinsen in einem 2. Schritt nochmal überwiesen? Hat da schon jemand Erfahrung mit?
Wenn es eine Individualvereinbarung ist dann sollte es aus meiner Sicht auch so im Darlehensvertrag stehen
Korrekt...
Allerdings handelt es sich lediglich um einen Formularvertrag wo noch ein paar Zahlen und Daten eingetragen worden sind. Eben das was rein musste - Summe, Zinssatz, etc...Nix individuell....
Eine Individualvereinbarung wäre meines Wissens eine genaue Formulierung in etwa "für Leistung a,b,c wird ein Entgelt in Höhe von xy vereinbart"
habe auch die Bearbeitungsgebühr zurück verlangt bei verschiedenen Banken. Sparkasse hat überwiesen aber ohne Zinsen. Santander hat bis jetzt nur eine Bearbeitungsgebühr überwiesen auch ohne Zinsen, eine Bearbeitungsgebühr fehlt noch. TeamBank hat sich noch garnet gemeldet, die Frist ist bereits abgelaufen.
Jetzt meine Frage zu euch, wie berechne ich die Zinsen? Jährlich 5 %?
Es handelt sich um ein Betrag der Santander der auch schon überwiesen wurde um 597,59 EUR (ohne Zinsen). Am 1.11.2007 begann der Kredit.
Muss ich ein statischer Zinsatz von 5 % nehmen? Das würde 210,87 Euro ergeben.
(habe den Zinsrechner für Verzugszinsen genommen, kann den Link noch nicht posten weil ich wohl noch zu neu hier bin)
Mal die Urteile vom BGH googeln. Oder bei der Zeitschrift Finanztest mal in die nForen schauen. Natürlich steht Melni die Bearbeitungsgebühr PLUS Zinsen zu. Zinsen 5 %über dem Basiszins.
@ Bankkaufmann
Wenn ich einer wäre würde ich mich auch dumm stellen anstatt bezahlen zu müssen.
PS: Googeln nach Forum - Finanztest - Bearbeitungsgebühren
Das Musterschreiben beinhaltete auch die Forderung von Zinsen!
Notfalls abwandeln, es genügt jedoch auch sich selbst einfach mal einen Zweizeiler auszudenken.
Und daran denken, Sie können ganz viel an die Bank schreiben, es hemmt die Verjährung nicht. Daher ist Eile geboten !
Ich für meinen Teil habe den Ombudsmann angeschrieben, denn das hemmt die Verjährung.Die geht jedoch erst,wenn man einen ablehenden Bescheid der betreffenden Bank erhalten hat.
In Ihrem Fall könnten Sie sich beim Ombudsmann beschweren, dass die Forderung nur teilerfüllt wurde und die Zinsen nicht gezahlt wurden.
Alternativ kann man auch einen Mahnbescheid beantragen, dieser wird ohne Prüfung ob die Forderung korrekt ist erstmal ausgestellt. Auch das hemmt dann die Verjährung
Wie schauts aus mit einem vor 3 Jahren vorzeitig abgelösten Vertrag?
Schaut mal drauf bitte.. die 488,80 sind doch als Kreditgebühr zus hen oder?
Ergo auch rückforderbar?
Für mich die Frage was die sonstigen Kosten sind, aufgeschlüsselt.
Und natürlich ob nicht die Bearbeitungsprovision in den sonstigen Kosten enthalten ist.
@Calypso, dann fragen Sie doch nach.
Wenn Sie den Kreditvertrag vor sich sehen, dann muss das doch eigentlich besprochen sein, was unter den sonstigen Kosten zu verstehen ist.