Zum dem Thema Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren habe ich mittlerweile einiges gelesen.
Zuletzt hatte ich das so verstanden, dass der BGH mit den neuesten Urteilen zum Thema Rückerstattung von Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen sinngemäß eine 10jährige Verjährungsfrist festgelegt hat.
Insofern wäre dann bei Verträgen aus dem Jahr 2004 Eile geboten, die Ansprüche auf Rückerstattung durchzusetzen bzw. die notwendigen Schritte zu unternehmen, damit die Ansprüche nicht mit Ablauf des 31.12.2014 verjähren.
Kann man daraus ableiten, dass bei einem Vertrag aus dem Jahr 2005 die Ansprüche auf Rückerstattung zum 31.12.2015 verjähren? Und bei einem Vertrag aus dem Jahr 2008 verjähren dann die Ansprüche zum 31.12.2018?
Eine recht aktuelle Antwort im Thread "Ärger mit der Santander" hat mich da jetzt total verunsichert.
Hat hier ein erfahrener Nutzer eine sichere Antwort?