inzwischen haben meine Frau und ich zwei Kinder und Nummer drei ist unterwegs. (Alle nach 2008 geboren) Meine Frau ist zur Zeit und die nächsten 3 Jahre im Elternzeit bzw. durch Insolvenz ihrer Firma "Hausfrau" und ich bin Berufstätig.
Bislang haben wir uns noch nicht um die Riester-Geschichte gekümmert.
Aber ich denke wir sollten uns die Zulagen nicht entgehen lassen.
Wahrscheinlich sind die Produkte für die Altersversorgung am besten?
Gibt es auch "Partnerverträge"?
Wie teilt man am besten die Zulagen für die Kinder am besten auf?
Fragen über Fragen....
Soweit ich mich schlau gelesen habe, muss meine Frau nur den Mindestbeitrag von 60€ zahlen um die Zulagen zu erhalten. Also theoretisch 60€ zahlen und 754€(1054) bekommen. Kann man das so rechnen?
Hallo,
wenn es Ihnen nur um die Zulagen geht, so kann sich Ihre Frau in der Tat mit 60,- Euro p.a. Eigenbeitrag die genannten Zulagen sichern. "Riester-fähig" ist Ihre Frau aber nur während der Elternzeit, nicht mehr nach deren Ablauf wenn sie danach "nur noch" Hausfrau ist. Dann ginge es nur über einen "Anhängselvertrag" für indirekt förderfähige Personen, das bedingt aber logischerweise dass Sie selbst Riester-Förderung bekommen und einen Riester-Vertrag haben in den Sie dann auch den entsprechenden Mindest-Eigenbeitrag (4 % vom Brutto minus 154,- Euro p.a.) zur Erlangung Ihrer vollen Zulage einzahlen.
Noch eine kleine Tücke, der Mindesteigenbeitrag orientiert sich ja immer am Vorjahresbrutto und deshalb kann es sein dass, obwohl Ihre Frau in diesem Jahr bereits keine oder nur geringe Einkünfte hat, sie dennoch einen Eigenbeitrag zahlen muss der deutlich höher als 60,- Euro p.a. liegt.
Wie gesagt, der Mindesteigenbeitrag für 2014 bemisst sich nach dem Jahresbrutto Ihrer Frau in 2013 usw.
Wenn Sie selbst auch einen Riester-Vertrag abschliessen möchten, dann würden Sie höchstwahrscheinlich neben den 154,- Zulage ja auch noch einen weitergehenden Sonnderausgabenabzug bekommen. Das müsste man dann mal genau ausrechnen.
Wenn Ihre Frau einen Vertrag mit 60,- Euro p.a. Eigenbeitrag abschliesst in den dann 1054,- Euro zulagen fliessen, dann sollten Sie darauf achten dass bei dem entsprechenden Vertrages möglichst wenig Kosten auf Zulagen anfallen und Abschluss- und Verwaltungskosten sich eher an dem Eigenbeitrag orietieren. Da gibt es deutliche Unterschiede, gerade bei Rentenversicherungen.
Danke schonmal für die Antwort.
Gibt es den eine gute Übersichtliche Liste der diversen Anbieter im Netz?
Oder muß ich bei den Anbietern haussieren gehen?
Hallo,
im Netz gibt es sowas (Gott sei Dank) nicht, da müssen Sie schon zu einem unabhängigen Berater oder Makler gehen oder eben selbst suchen und hoffen :-).
VG,
@ Beckstrade. Hallo, sie können auch zu einer Bank gehen und ausdrücklich einen Riester- Banksparplan verlangen. Im Vergleich zu einer Riester Renten oder Fonds - Versicherung sparen Sie bei der Bank erhebliche Gebühren. Freundliche Grüße Werner
Dann ginge es nur über einen "Anhängselvertrag" für indirekt förderfähige Personen, das bedingt aber logischerweise dass Sie selbst Riester-Förderung bekommen und einen Riester-Vertrag haben in den Sie dann auch den entsprechenden Mindest-Eigenbeitrag (4 % vom Brutto minus 154,- Euro p.a.) zur Erlangung Ihrer vollen Zulage einzahlen.
Korrekterweise 4 % vom Brutto minus (2x154,- + 3x300,- €) p.a.
Zitat von uwehaensch
Wenn Sie selbst auch einen Riester-Vertrag abschliessen möchten, dann würden Sie höchstwahrscheinlich neben den 154,- Zulage ja auch noch einen weitergehenden Sonnderausgabenabzug bekommen. Das müsste man dann mal genau ausrechnen.
Das kann man sicherlich vernachlässigen. Man muss schon sehr gut verdienen und zusätzlich die Höchstbeiträge (2x2100€) leisten, um eine höhere Steuererstattung als die Gesamtzulage von 1254€ zu bekommen.
wie erfolgt später die Verrentung des Banksparplans?
Wie beim Fondssparplan auch, muss der Anbieter des Banksparplans bei Rentenbeginn eine Versicherung auswählen die eine Rente lebenslang ab dem Alter 85 zahlt. Dort wird er den Teil des angesparten Vermögens einzahlen den die Versicherung verlangt. Der Kunde hat leider keinen Einfluss darauf, welchen Anbieter seine Bank wählt.
Bis zum Alter 85 wird die Rente direkt von der Bank oder aus dem Fonds bezahlt.
Man kommt also nie ganz ohne Versicherung aus, weil sie für die Absicherung eines sehr langen Lebens als notwendig angesehen wird.
Korrekterweise 4 % vom Brutto minus (2x154,- + 3x300,- €) p.a. Das kann man sicherlich vernachlässigen. Man muss schon sehr gut verdienen und zusätzlich die Höchstbeiträge (2x2100€) leisten, um eine höhere Steuererstattung als die Gesamtzulage von 1254€ zu bekommen.
Nur halbrichtig, wenn überhaupt. Aber ich erspare Ihnen und allen Anderen hier die einzelnen Möglichkeiten die es gibt, bei einer direkt und einer indirekt förderfähigen Person die Aufteilung zu wählen.
Nur ein Detail, die Zulage der indirekt förderfähigen Person wird nicht von den 2100,- Höchstbetrag der direkt förderfähigen Person abgezogen.
Nur halbrichtig, wenn überhaupt. Aber ich erspare Ihnen und allen Anderen hier die einzelnen Möglichkeiten die es gibt, bei einer direkt und einer indirekt förderfähigen Person die Aufteilung zu wählen.
Dein nachfolgend angeführtes Detail ist falsch, deshalb ist es wirklich besser, Du ersparst uns den Rest.
Zitat von uwehaensch
Nur ein Detail, die Zulage der indirekt förderfähigen Person wird nicht von den 2100,- Höchstbetrag der direkt förderfähigen Person abgezogen.
Seltsam?? Ich riester seit 2008 und musste für alle Jahre nur den um die Zulagen der ganzen Familie gekürzten Höchstbetrag aufwenden. Meine Frau ist Hausfrau und hat einen eigenen Vertrag der fast ausschließlich aus Zulagen gespeist wird. Ich zahle ein (Brutto x 4 % - 154€x2 - 2x185€), meine Frau erst seit 2 Jahren 60 €.
Ich würde vorschlagen, Du informierst Dich erst mal richtig, bevor Du Fakten anzweifelst.
Korrekterweise 4 % vom Brutto minus (2x154,- + 3x300,- €) p.a.
Leider wieder falsch,für z.B. auf Antrag rentenversicherungspflichtige Selbstständige gelten andere Spielregeln.Der TO schrieb nur,dass er berufstätig sei.
Und jetzt kannst du an anderer Stelle wieder rumflennen,dass du gemobbt wirst.Unfassbar,dass du dich mit Menschen,die durch tatsächliches Mobbing krank werden,auf eine Stufe stellst.
Seltsam?? Ich riester seit 2008 und musste für alle Jahre nur den um die Zulagen der ganzen Familie gekürzten Höchstbetrag aufwenden. Meine Frau ist Hausfrau und hat einen eigenen Vertrag der fast ausschließlich aus Zulagen gespeist wird. Ich zahle ein (Brutto x 4 % - 154€x2 - 2x185€), meine Frau erst seit 2 Jahren 60 €.
In der Tat seltsam.Seltsam,dass du der Meinung bist,dass deine Situation irgend jemanden interessiert.Aus Sicht des TO,der noch gar nicht riestert,ist Uwes Aussage richtig,da hier die Spielregeln des § 79 EStG in der neuen Fassung gelten.
Ich würde vorschlagen, Du informierst Dich erst mal richtig, bevor Du Fakten anzweifelst.
Ich schlage dir im Gegenzug das wie üblich für dich passende vor:a)Lesen,b)Verstehen.
Dein nachfolgend angeführtes Detail ist falsch, deshalb ist es wirklich besser, Du ersparst uns den Rest.
Ich würde vorschlagen, Du informierst Dich erst mal richtig, bevor Du Fakten anzweifelst.
Mir war gar nicht bewusst dass wir per "Du" sind, ich verbitte mir das zukünftig von Ihnen.
Ansonsten einfach mal mit der Zulagenstelle sprechen und hier nicht einfach so großspurig Halbwissen verbreiten, und eine treffende Bezeichnung ist sicherlich kein Mobbing !
Der selbsternannte Riesterpabst heuchelt mal wieder. Tatsächlich meint er: Leider wieder richtig.
Zitat von Matthew Pryor
für z.B. auf Antrag rentenversicherungspflichtige Selbstständige gelten andere Spielregeln.Der TO schrieb nur,dass er berufstätig sei.
Jeder normal denkende - sogar uwehaensch - nahm an, dass der TE nichtselbständig beschäftigt ist. Lass also dieses Ablenkungsmanöver.
Zitat von Matthew Pryor
Unfassbar,dass du dich mit Menschen,die durch tatsächliches Mobbing krank werden,auf eine Stufe stellst.
Ja, Du hast recht, gegen das Mobbing solcher Wichtigtuer wie Deinereiner bin ich absolut resistent.
Zitat von Matthew Pryor
In der Tat seltsam.Seltsam,dass du der Meinung bist,dass deine Situation irgend jemanden interessiert.
Es ist ein Bespiel aus der Praxis, aber diese ist Dir und anderen hier offensichtlich fremd.
Zitat von Matthew Pryor
Aus Sicht des TO,der noch gar nicht riestert,ist Uwes Aussage richtig,da hier die Spielregeln des § 79 EStG in der neuen Fassung gelten.
Schaumschläger, diese Spielregeln würde ich gerne kennenlernen. Wo genau im § 79 ist dies konkret beschrieben? Entweder kannst Du nicht lesen oder nicht verstehen was uwehaensch geschrieben hat. Leider hat er sich etwas missverständlich ausgedrückt, aber ich habe im Gegensatz zu Dir verstanden, was er sagen wollte.
Zitat von uwehaensch
"Riester-fähig" ist Ihre Frau aber nur während der Elternzeit, nicht mehr nach deren Ablauf wenn sie danach "nur noch" Hausfrau ist. Dann ginge es nur über einen "Anhängselvertrag" für indirekt förderfähige Personen, das bedingt aber logischerweise dass Sie selbst Riester-Förderung bekommen und einen Riester-Vertrag haben in den Sie dann auch den entsprechenden Mindest-Eigenbeitrag (4 % vom Brutto minus 154,- Euro p.a.) zur Erlangung Ihrer vollen Zulage einzahlen.
Deshalb übersetze ich mal für Dich: Mit "Riester-fähig" meint er unmittelbar förderberechtigt, mit "Anhängselvertrag" für indirekt förderfähige Personen meint er einen eigenen Vertrag für mittelbar Förderberechtigte und mit dass Sie selbst Riester-Förderung bekommen meint er natürlich, dass Sie unmittelbar förderberechtigt sind.
Es erstaunt mich aber schon, dass Du seine hier zitierte Aussage als richtig darstellst, aber vielleicht habe ich Dich überschätzt. Auf jeden Fall will ich Dir weiterhelfen, also weiter mit der Nachhilfe: wenn jemand selbst Riester-Förderung bekommt dann muss er nicht unmittelbar förderberechtigt sein und die Berechnung des entsprechenden Mindest-Eigenbeitrag (4 % vom Brutto minus 154,- Euro p.a.) zur Erlangung Ihrer vollen Zulage ist - wie bereits von mir geschrieben - falsch.
Zitat von Steuertipps der Akademische Arbeitsgemeinschaft
Bei der Berechnung des Mindesteigenbeitrags für den förderberechtigten Ehepartner mindern die beiden Ehepartnern zustehenden Zulagen seinen Mindesteigenbeitrag (§ 86 Abs. 2 Satz 1 EStG). Das gilt, obwohl die Zulage des nicht förderberechtigten Ehegatten dessen Vertrag gutgeschrieben wird.
Im § 86 Abs. 2 Satz 1 EStG wird nebensächlich auch der von Dir zitierte § 79 erwähnt, die Richtigkeit meiner Aussage wird aber klar im § 86 Abs. 2 Satz 1 EStG bestätigt.
Zitat von uwehaensch
Mir war gar nicht bewusst dass wir per "Du" sind, ich verbitte mir das zukünftig von Ihnen.
Ich finde es einfach lächerlich, Pseudonyme irgendwelcher Foren zu Siezen. Statt dessen verwende ich beim Duzen die althergebrachte Großschreibung um eine gewisse Achtung auszudrücken.
Zitat von uwehaensch
Ansonsten einfach mal mit der Zulagenstelle sprechen und hier nicht einfach so großspurig Halbwissen verbreiten, und eine treffende Bezeichnung ist sicherlich kein Mobbing !
Dann lass Dir mal eine treffende Antwort von der Zulagenstelle geben und publizier sie hier, damit der selbsternannte Riesterpabst sie übernehmen kann. Offensichtlich übernimmt er gerne Deine Meinung.
Aber mal ganz ehrlich, ihr habt mich ganz schön enttäuscht. Als sogenannte Experten, die als Makler, dem Kunden nur das Beste anbieten sollen, habt ihr weniger drauf als ich alter Opi, der keine Riesterprodukte vermittelt.
Oder aber ihr habt ein Interesse daran, dass der unbedarfte Kunde mehr in den Vertrag einzahlt als zur Erlangung der vollen Zulage notwendig ist, um dadurch eine höhere Provision einzustreichen.
Er meint,was er schreibt.Deine Aussage ist so pauschal falsch.Das ist das Prinzip der geistigen Brandstifter.Lügen und Tatsachen verdrehen.Hatten wir in Deutschland schon einmal,du bist offenbar ein Anhänger dieses Prinzips?
Jeder normal denkende - sogar uwehaensch - nahm an, dass der TE nichtselbständig beschäftigt ist. Lass also dieses Ablenkungsmanöver.
Keine Ahnung,was Uwe annimmt oder nicht annimmt.Ist in diesem Fall auch nicht relevant.Relevant ist vielmehr deine falsche Aussage,die ich richtig gestellt habe.
wenn jemand selbst Riester-Förderung bekommt dann muss er nicht unmittelbar förderberechtigt sein und die Berechnung des entsprechenden Mindest-Eigenbeitrag (4 % vom Brutto minus 154,- Euro p.a.) zur Erlangung Ihrer vollen Zulage ist - wie bereits von mir geschrieben - falsch.
Du bist wirklich zu däm**ch,um die einfachsten Zusammenhänge zu verknüpfen.TO schreibt,dass die Ehefrau in Elternzeit ist.Jeder einigermaßen geistig Begabte benötigt 3 Minuten Recherche,um herauszufinden,dass Elternzeit eine unmittelbare Zul.ber. auslöst.Diese geistige Begabung fehlt dir offenbar,wie deine "Quelle",die sich auf MITTELBAR zul.ber. bezieht,deutlich erkennen lässt.
Du kannst vielleicht deinen Kindern Nachhilfe im Stöckchenholen geben,aber sicher nicht mir in diesem Kontext.War ein netter Versuch.
Oder aber ihr habt ein Interesse daran, dass der unbedarfte Kunde mehr in den Vertrag einzahlt als zur Erlangung der vollen Zulage notwendig ist, um dadurch eine höhere Provision einzustreichen.
Das macht unter Umständen sogar Sinn,würde aber dein geistiges Fassungsvermögen bei Weitem sprengen.
Ich finde es einfach lächerlich, Pseudonyme irgendwelcher Foren zu Siezen. Statt dessen verwende ich beim Duzen die althergebrachte Großschreibung um eine gewisse Achtung auszudrücken.
Es ist mit völlig wurscht wie Sie das finden. Ich benutzte absichtlich kein Pseudonym und für mich ist das "Du" nicht generell OK, deshalb erwarte ich dass explizit Sie das von mir Gesagte diesbezüglich respektieren.
Zitat von Hanomag
Oder aber ihr habt ein Interesse daran, dass der unbedarfte Kunde mehr in den Vertrag einzahlt als zur Erlangung der vollen Zulage notwendig ist, um dadurch eine höhere Provision einzustreichen.
Na ja, wenn Sie soviel drauf hätten wie Sie für sich in Anspruch nehmen, dann wüssten Sie auch das es jede Menge Fälle gibt wo es u U. sinnvoll ist, mehr als nur den Mindesteigenbeitrag zur Erlangung der vollen Zulage einzuzahlen. Oder war das jetzt nur der Versuch einer dümmlichen Verunglimpfung ?
Das ist das Prinzip der geistigen Brandstifter.Lügen und Tatsachen verdrehen.Hatten wir in Deutschland schon einmal,du bist offenbar ein Anhänger dieses Prinzips?
Ich habe Dir schon einmal mitgeteilt, dass Du nicht immer von Dir auf andere schließen sollst.
Zitat von Matthew Pryor
Keine Ahnung,was Uwe annimmt oder nicht annimmt.Ist in diesem Fall auch nicht relevant.Relevant ist vielmehr deine falsche Aussage,die ich richtig gestellt habe.
Noch einmal für besonders Begriffsstutzige: uwehaensch hat aufgezeigt, wie nach der Elternzeit die Zulagen sichergestellt werden können. Dabei hat er unterstellt, dass der berufstätige Ehemann unmittelbar zulagenberechtigt ist und deshalb einen Vertrag abschließen kann, in den er dann 4 % vom Brutto minus 154,- Euro p.a. einzahlen muss, um die vollen Zulagen zu bekommen. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass auch die Zulagen der mittelbar Förderberechtigten von den 4 % abgezogen werden können. Du aber bestätigst dennoch und immer noch die Falschannahme von uwehaensch. Deshalb habe ich eine zuverlässige Quelle zitiert, die eigentlich Klarheit schaffen sollte. Doch wie Dein nächster Ausraster beweist, hast Du immer noch nicht begriffen.
Zitat von Matthew Pryor
Du bist wirklich zu däm**ch,um die einfachsten Zusammenhänge zu verknüpfen.TO schreibt,dass die Ehefrau in Elternzeit ist.Jeder einigermaßen geistig Begabte benötigt 3 Minuten Recherche,um herauszufinden,dass Elternzeit eine unmittelbare Zul.ber. auslöst.Diese geistige Begabung fehlt dir offenbar,wie deine "Quelle",die sich auf MITTELBAR zul.ber. bezieht,deutlich erkennen lässt.
Du kannst vielleicht deinen Kindern Nachhilfe im Stöckchenholen geben,aber sicher nicht mir in diesem Kontext.
Wie schon gesagt, schließe nicht immer von Dir auf andere. Du hast ja nicht einmal begriffen, dass es in der von mir zitierten Quelle um den Mindestbeitrag des unmittelbar Zulageberechtigten geht.
Zitat von Matthew Pryor
Das macht unter Umständen sogar Sinn,würde aber dein geistiges Fassungsvermögen bei Weitem sprengen.
Ich glaube ich werde meine Intensivschulung Dir gegenüber einstellen, weil leider Deine mir zugedachte Unterstellung, voll auf Dich selbst zutrifft.
Zitat von uwehaensch
Es ist mit völlig wurscht wie Sie das finden. Ich benutzte absichtlich kein Pseudonym und für mich ist das "Du" nicht generell OK, deshalb erwarte ich dass explizit Sie das von mir Gesagte diesbezüglich respektieren.
Und mir sind so penible Befindlichkeiten wurscht. Finde Dich damit ab, dass in Foren ein anderer Umgangston herrscht.
Flegelhaft nenne ich das. Benehmen ist offenbar Glücksache für manche Menschen, in Foren genauso wie außerhalb.
Du hast es gerade nötig. Wo Du doch selbst so primitive und dummdreiste Sprüche, wie sie Matthew Pryor abgibt, beklatschen tust. Das und Dein vulgäres Häää ?, mit dem Du Beiträge anderer missbilligen tust ,könnte man auch als flegelhaft einstufen.