Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich habe 2008 ein Baudarlehen bei meiner Hausbank für den Erwerb meines Hause abgeschlossen. Dieses Baudarlehen wird durch einen separaten Bausparvertrag mit Abtretung an die Hausbank angespart und abgedeckt. Da ich nun erfahren habe, das die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sein können, habe ich meinen Vertrag bzw. dessen Widerrufsbelehrung von einem Fachkundigen Anwalt überprüfen lassen. Der Anwalt teilte mir nach der Überprüfung mit, das die Widerrufsbelehrung an min. 2 Stellen fehlerhaft sei. Zunächst einmal freute ich mich. Bin dann nach kurzer Zeit auf ein Problem gestoßen. Ich habe 2012 den Bausparvertrag in einen günstigeren Bausparzins ändern lassen. Da die Bausparkasse dies natürlich der Abzutretenden Hausbank mitteilte, bekam ich von der Hausbank einen Änderungsvertrag zugeschickt in dem sich nur der Vertragsbeginn und die Widerrufsbelehrung geändert haben. Da ich nur an dem Bausparvertrag Änderungen vorgenommen habe und nicht an dem Baudarlehensvertrag, stelle ich mir nun die Frage, welche Widerrufsbelehrung gilt nun für den Baudarlehensvertrag oder anders gefragt, kann mir die Hausbank nun bei einem Widerruf einen Strich durch die Rechnung machen?
Ich hoffe es findet sich hier jemand der mir behilflich sein kann.
Vielen Dank.
Gruß,
Ralf