Hypothek für Erbschaftssteuer

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  1. Avatar von JensF
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    Standard Hypothek für Erbschaftssteuer

    Hallo,
    ist es möglich eine fällige Erbschaftssteuer als Hypothek zu finanzieren? Als Sicherheit steht ein Einfamilienhaus bereit.

    Das geerbte Haus ist nur zur Hälfte Eigentum. Der andere Eigentümer bzw. Erbe muss nicht finanzieren. Wäre auch darauf eine Hypothek möglich? Auf die eigene Hälfte? Vom Wert her ist auch diese Hälfte höher als das komplette Einfamilienhaus was evtl. zu besseren Zinsen führt.

  2. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    Bruchteilbeleihung bei einem Einfamilienhaus nicht möglich.
    Wenn beide Eigentümer zustimmen dann ist eine Darlehensaufnahme auch mit freier Kapitalverwendung möglich, also auch für Erbschaftsteuer

  3. Avatar von JensF
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    Hallo,
    das Einfamilienhaus gehört uns bereits. Das geerbte zur Hälfte. Wird nächste Woche beim Notar umgeschrieben. Dabei handelt es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus. Selbst die Hälfte von diesem Haus ist mehr Wert als unser Einfamilienhaus.
    Kann bei einem Wohn- und Geschäftshaus nur meine Hälfte mit einer Hypothek belastet werden?

  4. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    Nur wenn das Haus geteilt ist,also mehr als 1 Grundbuch bestehen.
    Dann ja. Dann kann man Ihren Anteil beleihen wenn Sie für einen bestimmten Teil alleine Eigentümer sind.
    Ansonsten wenn es 1 Grundbuch ist kann man auch keine Hälfte beleihen ohne Zustimmung vom anderen Eigentümer

  5. Avatar von obelix
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    Selbstverständlich ist es möglich nur seine eigene Hälfte (ein Bruchteil) im Grundbuch zu belasten, soweit der belastete Teil den gesamten Anteil eines Miteigentümers darstellt. Ohne Zustimmung des anderen Eigentümers. Siehe § 1114 BGB.

    Ist in der Praxis durchaus üblich, auch wenn nicht alle Kreditinstitute dies zulassen.

  6. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    @Obelix
    klar ist es rechtlich möglich.
    Doch bei einem EFH kann man nicht als 50% Eigentümer seine ideelle Hälfte beleihen wenn der andere Eigentümer nicht einverstanden ist.
    Zeige mir bitte nur eine Bank die das nachweislich gemacht hat.
    Wohlgemerkt bei einem EFH wo man nur ein Grundbuch hat.

  7. Avatar von obelix
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    klar ist es rechtlich möglich.
    aha.



    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Doch bei einem EFH kann man nicht als 50% Eigentümer seine ideelle Hälfte beleihen wenn der andere Eigentümer nicht einverstanden ist.
    und dann ein Widerspruch?



    Erkundigen Sie sich selbst.

    Dass die Bank in diesen Fällen intensiver prüft und strenge Maßstäbe anlegt ist klar, aber es geht. Der "andere Eigentümer" muss nur zustimmen wenn das gesamte Objekt belastet wird und nicht nur die eigene Hälfte (ein Grundbuch!).

  8. Avatar von JensF
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    Hallo,
    heuten hatten wir ein Gespräch bei unserer Hausbank (VoBa). Es geht so wie ovn Obelix geschrieben. Der andere Erbe muss nicht mit unterschreiben. Danke für den Hinweis.

  9. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    @obelix
    vielleicht reden wir von etwas anderem.
    Doch ich bin immer von einem EFH mit einem Grundbuch ausgegangen.
    Und dann 2 Personen zur Hälfte im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
    Nun möchte eine Personen ohne Zustimmung des anderen die Hälfte belasten.

    Klar, wenn der andere zustimmt geht es ja ohne Probleme. Doch der Erbe muss Kenntnis davon haben dass die 50% des anderen im Grundbuch belastet werden.

    Denn was ist mit einer ZV? Welchen Wert des EFH versteigert man dann?
    So einfach ist es leider nicht.

  10. Avatar von obelix
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Doch ich bin immer von einem EFH mit einem Grundbuch ausgegangen.
    Und dann 2 Personen zur Hälfte im Grundbuch als Eigentümer eingetragen.
    Nun möchte eine Personen ohne Zustimmung des anderen die Hälfte belasten.
    genau davon rede ich auch (Belastung der eigenen Hälfte). Ob dies jetzt ein EFH oder MFH ist, spielt keine Rolle (ein Grundbuch).

    Klar hat dies für die kreditgebende Bank Nachteile. Ist aber der Wert so gut, kann diese Bank schön abwarten, Zinsen kassieren und sobald irgendeine Bewegung im Grundbuch erfolgen soll, die beide Hälften betrifft, handeln.

  11. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    @Obelix
    wenn das eine Bank machen sollte, dann ist das mit wirklichem Risiko verbunden wenn es schief geht.
    Da wo ich früher gearbeitet habe im Innendienst der Bank wurden solche Bruchteilsbeleihungen immer abgelehnt. Aus gutem Grund finde ich.
    Man stelle sich doch mal eine Zwangsversteigerung vor.
    Wie soll das technisch dann gehen? Gibt nur Probleme, da man ja nicht genau definiert bei einem EFH wem was gehört.

    Bei einem MFH kein Problem da Sondereigentum bildbar

  12. Avatar von obelix
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    Es wundert mich etwas, dass ein Bänker (?) diese Möglichkeit, die auch in der Praxis angewendet wird, nicht kennt.

    Ich zitiere nochmals meinen obigen Beitrag:
    Zitat Zitat von obelix
    Ist aber der Wert so gut, kann diese Bank schön abwarten, Zinsen kassieren und sobald irgendeine Bewegung im Grundbuch erfolgen soll, die beide Hälften betrifft, handeln.
    Was soll der kreditgebenden Bank bei den von mir erwähnten "guten Werten" passieren? Diese hat Geld verdient und lehnt sich entspannt zurück.



    Wenn ich die Antwort des TE lese, scheint alles bestätigt zu sein. Gerade Hausbanken sind immer die ersten Ansprechpartner. Persönlich kenne ich Landesbanken, die dieses Modell ebenfalls mitmachen. Ein Kreditberater sollte dies Wissen.

  13. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    @Obelix
    ich war selbst im Großkreditgewerbe bei einer Bank in Stuttgart und dort wurde es strikt abgelehnt.
    Ist vielleicht ganz einfach Geschäftspolitik der jeweiligen Bank.

    Doch Sie schreiben so, dass es ganz locker und easy ist eine Bruchteilsbeleihung bei einem EFH zu bekommen.
    Dem ist nach wie vor leider nicht so.
    Und woher sollten Sie die ganzen Spezialfälle denn bekommen?

    Aber lassen wir das, und müssen ja nicht immer einer Meinung sein.

  14. Avatar von obelix
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    Standard AW: Hypothek für Erbschaftssteuer

    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    @Obelix
    ich war selbst im Großkreditgewerbe bei einer Bank in Stuttgart und dort wurde es strikt abgelehnt.
    Ist vielleicht ganz einfach Geschäftspolitik der jeweiligen Bank.
    anderes habe ich nie geschrieben. Zulässig und machbar ist dies trotzdem.
    Banken, die dies ablehnen könnte ich ebenfalls benennen.



    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Doch Sie schreiben so, dass es ganz locker und easy ist eine Bruchteilsbeleihung bei einem EFH zu bekommen.
    das habe ich nicht geschrieben. Ich habe geschrieben, dass dies machbar ist ("bei guten Werten") und es Banken gibt, die dies dann auch genehmigen. Beispiele wurden genannt, nicht nur von mir.

    Weshalb akzeptieren Sie diese Tatsache nicht einfach? "Rausreden" bringt nichts.



    Zitat Zitat von Bankkaufmann
    Aber lassen wir das, und müssen ja nicht immer einer Meinung sein.
    das müssen wir nicht. Aber Fakten sollten akzeptiert werden. Wenn Sie nicht die hier genannten Modalitäten kennen, ist dies nicht mein Problem. Ihre falsche Behauptung vom 14.11., 13:17 Uhr, war Auslöser dieser Diskussion. Es gibt sicherlich Punkte, bei denen ich aus dem Stehgreif ggf. auch unbewusst eine falsche Auskunft geben könnte.

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