Ich lese und höre immer wieder, dass das Ausbezahlen von Überstunden sich nicht lohnen würde. Rechnerisch verstehe ich das aber nicht bzw. kann ich es nicht nachvollziehen.
Bekomme ich für eine ausbezahlte Überstunde netto weniger €, als wenn es sich um eine reguläre SOLL-Stunde handeln würde?
Und warum?
In meinem Fall handelt es sich um Schichtdienst mit Grundstundenlohn plus Zuschläge. Die Zuschläge werden nachweißlich auch für die Überstunden sofort bezahlt.
Soweit ich verstehe geht es immer um die Steuerabzüge? Nehmen wir an ich bekomme Brutto für meine regulären Stunden ohne Zuschläge 2000 €. Wenn ich 50% Überstunden habe, würde ich einfach 3000 € brutto bekommen.
Die Steuern werden ja prozentual berechnet, richtig?
Ob ich nun (der Einfachheit halber!) 10% auf 2000 oder 3000 € anwende, bleibt doch auf die Stunde umgerechnet gleich.
Sehr einfach erklärt: es gibt eine gewisse Summe, die überhaupt nicht besteuert wird (ich meine so um 8600,00 Euro). Ab der Summe 8601,00 Euro fängt prozentual die sogenannte Progressionskurve an. Soll heißen, dass der eine Euro 8601,00-8600,00 Grundbedarf) mit einem bestimmten Satz, sagen wir mal 20% besteuert wird. Du zahlst auf den einen Euro 20% Steuer, auf die Grundsicherung noch immer nichts. Wächst dein Gehalt an und beträgt z.B. 10000,00 Euro, zahlst du auf die ersten 8600,00 keine Steuer, auf die nächsten 1000,00 z.B. 20% und auf die letzten 400,00 Euro (hier steigt die Stuerkurve) z.B. 25% Steuer. Analog geht es weiter: bei 20000,00 Gehalt zahlst du auf die ersten 8600,00 keine, auf die nächsten 1000,00 20% Steuer, dann folgt eine Summe z.B. 1500,00 mit 25%, dann 2000,00 mit 30%, dann 5000,00 mit 35% usw.
Wenn also dein normales Gehalt mit einem durchschnittlichen Satz (20%+25%+30%+35% geteilt in diesem Fall durch 4, weil 4 Prozentzahlen an der Anzahl in diesem Beispiel) besteuert wird, werden die Überstunden höher besteuert, weil die Gesamtsumme anwächst und somit der nächsthöhere Progressionssatz angewendet wird, aber nur die Überstunden, alles andere Geld wir gehabt.
Aber das Prinzip ist immer das gleiche: Grundsicherung 8600,00 gar nicht, dann eine bestimmte Summe mit einem bestimmten Prozentsatz, dann die nächste Summe mit dem nächsten Prozentsatz und so weiter.
Das heißt, dass du z.B. auf dein normales Gehalt z.B. einen durchschnittlichen Steuersatz von 35% zahlst, auf die Überstunden aber, und NUR auf die Überstunden, sagen wir mal einen Steuersatz von 40% zahlst.
Die Aussage von immerfernweh ist grundsätzlich richtig, im Detail aber falsch und unvollständig. Zum einen hat er nicht ausgesagt, dass es sich bei seinen Beträgen um den Jahresbeträge handelt, zum anderen will ich mich mit einer vereinfachten Erklärung versuchen. Dabei nehme ich die Jahresbeträge von 2014 für einen Single, bei verheirateten müssen die Jahresbeträge - und nur die - verdoppelt werden.
Der Steuertarif besteht aus folgenden Tarifzonen, für die das zu versteuernde Einkommen greifen:
Nullzone: keine Steuer bis zum Grundfreibetrag von 8.354 €.
1. Progressionszone: Der Eingangssteuersatz steigt ab 8.355 € linear von 14 % auf den Grenzsteuersatz von 23,97 % bei 13.469 €.
2. Progressionszone: Der Grenzsteuersatz steigt ab 13.470 € linear von 23,97 % auf 42 % bei 52.881 €.
Untere Proportionalzone: konstanter Grenzsteuersatz von 42 % (Spitzensteuersatz) von 52.882 € bis 250.730 €.
Obere Proportionalzone: konstanter Grenzsteuersatz von 45 % (»Reichensteuer«) ab 250.731 €.
Beispiel: Einem zu versteuernden Einkommen von 50.000 € liegt ein Brutto von ca. 58.000 € zu Grunde. Der Ledige zahlt dafür 12.780 €, das sind durchschnittlich 25,56 % und 40,68 % Grenzbelastung. Für ein zu versteuerndes Einkommen von 49.900 € zahlt er 12.739 €, das sind durchschnittlich 25,53 % und 40,63 % Grenzbelastung. Das heißt, für die letzten 100 € wurden zwischen 40,63 und 40,68 % Steuern bezahlt und zusätzlich noch ca. 11 % - weil noch unter der Beitragsbemessungsgrenze von 71.400 € - für den Arbeitnehmeranteil in der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Weil die Beitragsbemessungsgrenze von 48.600 € für die Kranken- und Pflegeversicherung bereits überschritten ist, wird dafür kein zusätzlicher Beitrag fällig. Demzufolge wurden für 100 € ausbezahlte Überstunden die im Jahreslohn dieses Arbeitnehmers enthalten sind, 51,5 % Abgaben fällig.
Interessant ist, dass ein Gutverdiener nur Einkommensteuern in Höhe von 42 % bezahlt, sobald der alle Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung überschreitet.
Ich wollte im Grunde die gleiche Frage stellen und hab hier die Antworten gefunden. Gibt's das auch noch in verständlicher erklärt bzw. ohne Zahlen? Eine Antwort wie viel man ungefähr weniger bekommt oder unter welchen Umständen es sich lohnen kann sich die Stunden auszahlen zu lassen wäre super.
Sofern Du nicht über der Beitragsbemessungsgrenze liegst wirst Du mit den ausbezahlten Überstunden vermutlich immer(!) einen neuen Grenzsteuersatz erreichen. Sprich: Ja, deine ausbezahlten Überstunden werden höher besteuert als dein sonstiges Einkommen.
(Bei einer Gehaltserhöhung ist es ähnlich...)
Wie viel man weniger kommst kann man nur anhand von Zahlen ermitteln. Am einfachsten mal in der Lohnbuchhaltung nachfragen.
Ich bevorzuge auch das Abfeiern. Ein wenig mehr Geld ist zwar auch nett, aber man kann mit einem zusätzlichen Tag oder Nachmittag frei schon ganz nette Sachen machen.
über mehrere Monate angesammelte Überstunden die in einem Monat ausbezahlt werden haben folgende Besonderheiten:
voll Beitragspflichtig - gleich wie eine Einmalzahlung (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ..)
U1, U2 & Insolvenzgeldpflichtig (zahlt AG zu 100%) gleich wie bei laufendem Arbeitsentgelt
ggf. Märzklausel
lohnsteuerspezifisch kommt die Sonderzahlungsregelung zum tragen - somit sind die vorherigen Aussagen nicht korrekt.
Kurzform: "Es wird die Lohnsteuer für den maßgebenden Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug und für den maßgebenden Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs ermittelt. Der Differenzbetrag ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug."
Meiner Meinung hängt es vom Betrag, den man für die Überstunden verdient ab. Wenn der Betrag dermaßen hoch ist, dass sich das dann in weiterer Folge stark auf die Steuern usw. auswirkt, dann würde ich auf die Auszahlung verzichten?!
Kurzform: "Es wird die Lohnsteuer für den maßgebenden Jahresarbeitslohn ohne den sonstigen Bezug und für den maßgebenden Jahresarbeitslohn einschließlich des sonstigen Bezugs ermittelt. Der Differenzbetrag ergibt die Lohnsteuer für den sonstigen Bezug."
Das sind zwar deutsche Wörter, aber im Zusammenhang verstehe ich sie nicht. Sorry.
Vielleicht hab ich aber doch was verstanden:
Bedeutet es, dass wir ausbezahlte Überstunden andere Lohnsteuerregeln gelten, als für mit regulären Stunden erwirtschafteten Lohn?
z.B. 1200,- € brutto ohne Überstunden
und
1200,- € brutto wovon 200 € Überstunden sind
ergeben unterm Strich andere Lohnsteuern?
Aufm Lohnzettel wird sowas leider nicht nachvollziehbar (z.B. mit %) aufgeführt. Da stehen immer nur absoluten € Zahlen.
Nein!
Es ist egal ob es Reguläres Gehalt überstunden oder Sonstige Vergütungen wie Urlaubsgeld Weihnachtsgeld Gewinnbeteiligung sind. Es wird alles gleich behandelt.
Nur ist es so wie immerfernweh geschrieben hat, dass man einen gewissen Steuerfreibetrag hat. und der Steuersatz dannach Prozentual mit höherem Verdienst ansteigt.
Deshalb bekommt man meisten für Überstunden weniger Netto.
Aber sie bezahlen die gleichen Steuern ob sie Regulär 4000€ Brutto verdienen. Oder 2000 Grundgehalt und 2000 für Überstunden bekommen.
Verstehe. Anders gefragt. Meinem Verständnis der Steuer-% nach ist es aber günstiger (für mich), wenn ich mir jeden Monat 10 Überstunden ausbezahlen lassen, anstatt in einem einzigen Monat 120 Überstunden. Mhm?
Nein, die Steuern berechnen sich auf das Jahresgehalt und nicht auf das Monatsgehalt.
Wenn überhaupt würde es was bringen wenn du über Jahre dir das ausbezahlen lässt. Wobei die Ersparnis wird eher gering sein und je nach Steuererklärung kaum auffallen in der Masse