BITTE helft mir: Ich habe ein Anliegen. Mir ist zu Ohren gekommen, dass man die Bearbeitungsgebühr für Darlehen zurückfordern kann. Ich habe im Jahr 2008 Lakra Geld erhalten. Allerdings wurden nur 98 % ausgezahlt. Ein Prozent sind einmalige Verwaltungskosten und ein Prozent sind einmalige Geldbeschaffungskosten. Ist das rechtens oder kann ich das Geld zurückfordern. Bitte antwortet mir, da es ja am 31.12.14 verjährt, Vielen Dank.
Gruß Dominik
Ich habe die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr Mitte November mit einem Musterschreiben der Verbraucherzentrale bei der LAKRA beantragt, darauf habe ich von der LAKRA ein fünfseitiges Schreiben im Juristendeutsch erhalten.
Der Inhalt in verkürzter Form zusammengefasst.
Die LAKRA ist eine öffentliche - rechtliche Bank des Landes Baden-Württemberg und nicht mit den Privatbanken gleich zusetzten, die Voraussetzung für die Vergabe der Mittel legt die Verwaltung fest. Aus diesem Grund trifft das Urteil des BGH nicht auf die LAKRA zu, deshalb wird die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühren abgelehnt.
Wem wurde die Rückerstattung ebenfalls bisher abgelehnt