Wohngebäudeversicherung bei renovierungsbedürftigem unbewohntem Haus nötig?
Hallo liebe Forum- Mitglieder,
wir haben momentan einige offene Fragen bezüglich unserer Wohngebäudeversicherung und vielleicht könntet Ihr uns bei der Beantwortung dieser helfen.
Kurz zum Sachverhalt:
Es geht um das alte Haus meiner mittlerweile verstorbenen Oma. Das Haus wurde allerdings schon Anfang der 90er auf den Namen meiner Mutter umgeschrieben und meine Oma hatte ein lebenslanges Wohnrecht. 1993 hat mein Vater, zu welchem wir so gut wie kein Kontakt mehr haben, da meine Eltern geschieden sind, scheinbar eine neue Wohngebäudeversicherung bei der LVM abgeschlossen. Meine Mutter hatte sich damals nicht weiter darum gekümmert, da mein Vater das mit einem befreundeten Versicherungsvertreter geregelt hat. Seit dem zahlten wir um die 140 Euro jährlich für die Versicherung, haben uns nicht weiter darum gekümmert und die Versicherung auch nie in Anspruch genommen.
Vor einigen Wochen bekamen wir dann ein Schreiben von der LVM da sie unseren, angeblich veralteten, Vertrag erneuern wollen. Zu erst haben wir dies ignoriert, aber nach dem sie den Vertrag zum 31.12. 2014 gekündigt haben, haben wir uns jetzt mit Ihnen in Verbindung gesetzt. Es war zunächst nur von einer Beitragserhöhung i.H.v. ca. 10 Euro die Rede, was ja noch vertretbar wäre, da angeblich auch mehr Leistungen dazu kommen würden. Jedoch kam jetzt dabei raus, dass mein Vater damals nur eine Wohnfläche von 66qm in dem Versicherungsvertrag angegeben hat. Tatsächlich beträgt die Wohnfläche jedoch um die 140qm. Also war das Haus scheinbar die ganze Zeit unterversichert. War es vielleicht sogar ungewollt Versicherungsbetrug? Unterschrieben hat den Antrag damals mein Vater, als Antragstellerin ist jedoch meine Mutter eingetragen. Nun will die Versicherung das Haus selbst begutachten bevor wir weiter über den neuen Vertrag reden, dies wäre meiner Mutter jedoch sehr unangenehm, da das Haus seit dem Tod meiner Oma nicht mehr bewohnt wird und wir noch nicht dazu kamen die ganzen Sachen auszuräumen und es zum Teil verwohnt ist.
Ich stelle mir jetzt aber die Frage ob es bei einem verwohnten, stark renovierungsbedürftigen Haus (Baujahr 40/50er Jahre / lediglich das Dach wurde erneuert) noch sinnvoll ist eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Der Beitrag würde ja sicherlich auch stark steigen, da sie solange mit der falschen Wohnfläche berechnet wurde.
Außerdem gibt es einige Vorschäden am Haus und an den Anbauten. Erhöht dies auch den Versicherungsbetrag? Und stellt es für die Versicherung da, dass das Haus unbewohnt ist und nur alle 1-2 Wochen nach dem Rechten geschaut wird? Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn Ihr uns weiterhelfen könntet!
Vielen Dank schon im Voraus!
AW: Wohngebäudeversicherung bei renovierungsbedürftigem unbewohntem Haus nötig?
Was soll denn mit dem Wohngebäude passieren?
Abreißen und neu bauen?
Verkaufen?
Sanieren und selbst bewohnen oder vermieten?
Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung mehr, das Wohngebäude wenigstens gegen Brand zu versichern. Von daher ist es ihre Entscheidung wie sie vorgehen. Ist es nicht versichert erhalten Sie eben auch keine Entschädigung. Wie hoch sie hier im finanziellen Risiko stehen müsen Sie selbst entscheiden.
Für die alte Versicherung hätten sie ein Sonderkündigungsrecht wenn das Wohngebäude auf einen neuen Eigentümer umgeschrieben wird/wurde .
Bei einen Schaden unter jetzigem Vertrag hätten sie auch nur anteilig Schäden ersetzt bekommen- eben da das Gebäude unterversichert ist und vielleicht auch nicht mit allen Gefahren, welche heute Bestandteil von Verträgen sind.
Bei Neuvertrag würden Sie erheblich mehr zahlen, fraglich je nach Ausmaß der vorhandenen Schäden ob überhaupt zum Neuwert alles versichert werden kann oder es da entweder erhebliche Aufschläge oder aber Einschränkungen geben würde.
Ein unbewohntes Haus ist in vielen Fällen sowieso nicht versichert - hier gilt es die Versicherungsbedingungen genau anzusehen. Zwischen sechs Wochen bis zu 6 Monaten ist hier alles möglich. Nach dem Rechten sehen reicht nicht aus - man muss das Haus dann auch über Nacht bewohnen um es als bewohnt gelten zu lassen.