ich habe hier eine Sache bei der mir Google nicht wirklich weiterhilft, deshalb dachte ich evtl. weiß hier jemand bescheid. Es geht um Folgendes:
- Letztes Jahr konnte ich die letzten 400 Eur eines 2200 Eur Konsumkredites über 10 Raten nicht vertragsgemäß zurückzahlen (Schufaeintrag Fälligstellung Saldo).
- Die Bank hat die Forderung an eine Inkassogesellschaft verkauft (Schufaeintrag Forderungsverkauf, 23.10.'13).
- Ich habe die Forderung seitens des Inkassounternehmens über mehr als 500 Eur am 25.10.'13 vollständig beglichen.
Mir ist klar dass die Forderung aus Sicht der Bank ausgefallen ist, aber sollte nicht die Begleichung der verkauften Forderung auch gemeldet werden oder wird der ganze Vorgang generell erst nach 3 Jahren gelöscht?
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Daukind
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Daukind
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AW: Schufaeintrag Forderungsverkauf
Das Inkassobüro ist verpflichtet die Erledigung der Forderung zu melden.
War die Forderung tituliert? (sprich: gab es einen Vollstreckungsbescheid?) Falls nein, und falls die Forderung innerhalb von 6 Wochen beglichen wurde besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Löschung durch die Schufa.
Ok, danke. Das ist schonmal interessant. Nein, einen Vollstreckungsbescheid gab es nicht, es gab allerdings die Androhung der Abtretung der Forderung, was ja auch passiert ist. Fälligstellung der Forderung wurde am 23.9.'13 eingetragen, der Verkauf (da hab ich mich vertan) am 22.10.'13. Die Überweisung ging laut Kontoauszug am 25.10.'13 raus. Das ging so schnell weil ich von der Bank über den Forderungskäufer informiert wurde und mich sofort telefonisch bei denen gemeldet und nach dem Betrag gefragt habe.
Wenn ich den Vorgang also vorzeitig löschen lassen könnte, wie mache ich das? Ich habe von der Inkassofirma anschließend nie wieder was gehört. Soll ich den Kontoauszug per Einschreiben an die Schufa schicken?
a) Das Inkassounternehmen mit Fristsetzung auffordern der Schufa umgehend nachträglich die Erledigtmeldung zum 26.10.2013 zu bestätigen und
b) zeitglich der Schufa mitteilen, dass die Forderung innerhalb der 6 Wochenfrist bezahlt wurde und die vorzeitige Löschung des Negativeintrags fordern.
Ich habe auf den Beitrag von Daukind hin selbst kurz mit der Schufa telefoniert. Das geht unkomplizierter und freundlicher als man zunächst denkt, hier das Ergebnis:
- Die vorzeitige Löschung kann nur dann verlangt werden, wenn innerhalb der 6-wöchigen Frist die Forderung beim ursprünglichen Gläubiger (Hier die Bank) beglichen wurde.
- Sobald die Forderung verkauft ist, geht das nicht mehr da das Vertragsverhältnis mit der Bank als Schufa-Vertragspartner bei ausgefallener Forderung beendet ist.
- Eine Meldung der Zahlung seitens des Inkassounternehmens an die Schufa passiert nur dann, wenn die Inkassofirma Vertragspartner der Schufa ist. Aber selbst wenn das der Fall ist, ändert das nichts an der 3 Jahresfrist bzgl. der Löschung des ursprünglichen Vorgangs.
Also Danke nochmal an Daukind und vielleicht helfen die Infos ja anderen weiter.
Ich habe auf den Beitrag von Daukind hin selbst kurz mit der Schufa telefoniert. Das geht unkomplizierter und freundlicher als man zunächst denkt, hier das Ergebnis:
- Die vorzeitige Löschung kann nur dann verlangt werden, wenn innerhalb der 6-wöchigen Frist die Forderung beim ursprünglichen Gläubiger (Hier die Bank) beglichen wurde.
- Sobald die Forderung verkauft ist, geht das nicht mehr da das Vertragsverhältnis mit der Bank als Schufa-Vertragspartner bei ausgefallener Forderung beendet ist.
- Eine Meldung der Zahlung seitens des Inkassounternehmens an die Schufa passiert nur dann, wenn die Inkassofirma Vertragspartner der Schufa ist. Aber selbst wenn das der Fall ist, ändert das nichts an der 3 Jahresfrist bzgl. der Löschung des ursprünglichen Vorgangs.
Also Danke nochmal an Daukind und vielleicht helfen die Infos ja anderen weiter.
Dennoch muss die Bank die Forderung als erledigt markieren oder steht da nur die Meldung der Kündigung inkl. der offenen Forderung?
Da steht nichts von "erledigt", deshalb habe ich hier und bei der Schufa mal nachgehakt. Es ist halt wohl so, dass mit dem Verkauf der Forderung die Sache für die Bank (und damit die Schufa) "erledigt" ist. Ich kann mich auch nicht wirklich beschweren, weil ich die Situation durch eine paar schlechte Entscheidungen selbst herbeigeführt habe. Vorteil der Geschichte ist, ich bin gezwungen zumindest die nächsten 3 Jahre auf idiotische Konsumkredite zu verzichten und von dem zu leben was ich tatsächlich auch habe
Da steht nichts von "erledigt", deshalb habe ich hier und bei der Schufa mal nachgehakt. Es ist halt wohl so, dass mit dem Verkauf der Forderung die Sache für die Bank (und damit die Schufa) "erledigt" ist. Ich kann mich auch nicht wirklich beschweren, weil ich die Situation durch eine paar schlechte Entscheidungen selbst herbeigeführt habe. Vorteil der Geschichte ist, ich bin gezwungen zumindest die nächsten 3 Jahre auf idiotische Konsumkredite zu verzichten und von dem zu leben was ich tatsächlich auch habe
Dann ist das aber sicherlich keine Meldung des "Titels" sondern einfach nur die Meldung der Vertragskündigung mit dem "Hinweis" der offenen Forderung...
Ist dein Score den auch davon betroffen? Also 70% und weniger? Dann dürften es min. 4 Jahre werden :/
Ist dein Score den auch davon betroffen? Also 70% und weniger? Dann dürften es min. 4 Jahre werden :/
Allerdings. der hat sich quasi halbiert. von 98.x auf 48. Dispokündigung folgte auf dem Fuße. Einerseits ärgerlich, andererseits hat sich meine finanzielle Situation in den letzten 12 Monaten um 180° gedreht. Ich will das nur nicht ewig mit mir rumschleppen.
Kannst Du mal bitte den tatsächlichen Eintrag samt (wenn vorhanden) Verlauf posten?
Klar, siehe Anhang. Wobei da jetzt nix neues drinstehen wird. Übrigens, wenn man in der Online-Schufa nachschaut wann diese beiden Merkmale gelöscht werden, steht dort: Hängt vom weiteren Vertrags/Forderungsverlauf ab.
Meiner Meinung nach muss die Erledigung vermerkt werden. Auch bei einem Verkauf.
hm... schweres Thema... Wie soll die Bank etwas als erledigt markieren, worüber sie gar kein Kenntnisstand hat? @Datenschutz
Ich würde hier vielleicht mal einen Brief an die Schufa verfassen, auf den Umstand hinweisen das die Forderung beglichen ist und auf § 28a Abs.3 verweisen.
Immerhin kann die Bank den oben genannten § / Abs. bei einer gekündigten Kundenverbindung nicht mehr nach kommen.
Allerdings ist das nur ein Tipp, wissen tue ich es in dem Fall auch nicht zu 100%
Ja, BDSG § 28a Abs. 3 habe ich auch schon gesehen, aber der bezieht sich ja auf "Nachträgliche Änderungen der [...] zugrunde liegenden Tatsachen". Das ist hier ja nicht der Fall. Die Erledigung geschah ja nur gegenüber der Inkassogesellschaft, diese hat aber selbst keinen Eintrag vorgenommen. Ich hoffe mal der Vermerk verschwindet dann zum 1.1.2017. Vorher sehe ich, nachdem ich jetzt einiges gelesen habe, ehrlich gesagt leider keine Grundlage eine Änderung des Vermerks verlangen zu können.
Ich grabe den Thread noch mal aus um zu berichten wie das weiter ging, das könnte für andere sehr interessant sein.
Vor kurzem erzählte mir ein Immobolienmakler, der meine finanziellen Verhältnisse in etwa kennt, dass mein Schufa Score auch vor dem Hintergrund des Forderungsverkaufs viel zu schlecht sei. Ich habe mich daraufhin noch einmal mit dem inkassounternehmen in Verbindung gesetzt. Dort hatte man offenbar vergessen die Erledigung zu melden, so wie das andere User hier schon auf meinen ersten Post hin schrieben. Die Auskunft die ich letztes Jahr von der Schufa selbst bekam war offenbar schlichtweg falsch. Zwei Wochen später war der Eintrag vollständig gelöscht (warum auch immer) und der Score von 48 auf 99 angehoben.
99%+ habe ich auch nie nie gesehen... Meist pendelt es bei 98,50+ und das ist schon sehr gut.
Ganz ehrlich: Weder deren Verhalten noch deren Scoring sind in irgendeiner weise nachzuvollziehen. Ich kann absolut verstehen, dass Zahlungsstörungen etc. irgendwo registriert werden müssen damit zukünftige Vertragspartner ihr Risiko besser einschätzen können. Aber die Einrichtung die sich darum kümmert sollte mMn staatlich oder zumindest staatlich kontrolliert sein. Das Sahnehäubchen ist wirklich, dass man für die Möglichkeit seine Daten des öfteren zu kontrollieren auch noch zahlen muss.
Ich bin Anfang 30, also es geht ab jetzt leider nur noch bergab