Absetzbarkeit von Betreuungskosten bei Gehaltsumwandlung für Kita Kosten
Hi,
ich habe vor kurzem gelesen, das man mit seinem Arbeitgeber eine Gehaltsumwandlung für die Kita Kosten vereinbaren kann.
Unter Einhaltung der Rahmenbedingungen
- muß im Rahmen einer Gehaltserhöhung stattfinden
- Kita Kosten sind schriftlich bestätigt
kann dann dieser Teil aus dem Brutto bezahlt werden, als AN spare ich also darauf die Steuern.
Ich frage mich nun ob ich die Kosten für die Kita trotzdem noch absetzen kann (2/3 der Kosten bis max 4000 €) ?
Ich habe das jetzt so verstanden, dass man die Betreuungskosten mit angibt und die Erstattung vom Arbeitgeber gegenrechnet. Sollte der ArGe also nicht alles bezahlen, so kannst du den Rest steuermindernd absetzen.