'Bundesgerichtshof zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit sog. Nettopolice
Für alle, die eine Nettopolice abgeschlossen haben und aus der Vergütungsvereinbarung nicht rauskommen.
Zitat aus den Pressemitteilungen ds BGHs (kann noch keine Links posten):
Der für das Versicherungsvertragsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die vereinbarte Unkündbarkeit gesonderter Kostenausgleichsvereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer bei Abschluss eines Vertrages über eine fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung unzulässig ist.