Vorfälligkeitsfreie Kreditkündigung nach 10 Jahren
Hallo,
soweit ich verstanden habe, kann ich einen Kredit über 20 Jahre Festzins nach Ablauf von 10 Jahren vorfälligkeitsfrei kündigen.
(Ablösung oder Weiterfinanzierung muss natürlich gesichert sein)
Wie lange gilt dieses Recht denn?
Angenommen ich möchte mit Eintritt der Rente freiwerdende Gelder benutzen, um die Baukredite final abzulösen. Regulärer Renteneintrittstermin wäre 20 Jahre nach Beginn des Kredits. Also würde man auf 20 Jahre Festzins abschliessen und nach Ablauf der 20 Jahre mit den freiwerdenden Geldern final tilgen.
Nun gibt es aber ja die Möglichkeit, dass man 5 Jahre früher in Rente geht mit Abschlägen und diese Gelder dann auch 5 Jahre früher zur Verfügung stehen -
dann möchte man natürlich nicht unnötig 5 Jahre Zinsen zahlen, wenn man ja ablösen könnte.
Könnte man sich dann 15 Jahre nach Start des Kredits immer noch auf das Sonderkündigungsrecht nach Ablauf von 10 Jahren berufen und vorfälligkeitsfrei kündigen? Oder ist das irgendwann verwirkt wegen Nichtinanspruchnahme?
AW: Vorfälligkeitsfreie Kreditkündigung nach 10 Jahren
BGB 489§
Es gilt das Datum der Vollauszahlung des bisherigen alten Darlehens.
Dann 10 Jahre drauf und dann kann man mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten kündigen.