Käufer holt bereits gebuchtes Geld zurück, wie bitte geht das?
Guten Abend,
ich hoffe, ich bin richtig hier und treffe einige Mitarbeiter/innen von Finanzinstituten an. Ich schildere einmal den Fall so kurz als möglich:
1) Ich inseriere in einem Kleinanzeigenmarkt im Internet ein Handy (Privat).
2) Ein Käufer meldet sich.
3) Käufer erhält über das Nachrichtensystem des Marktes meine Bankdaten.
4) Käufer überweist ein einem Sonntagabend laut Aussage per Onlinebanking.
5) Einen halben Tag später bekommt der Käufer eine Email. Vom Kleinanzeigenmarktbetreiber. Automatisiert. Inhalt: "Sie hatten Kontakt mit einem Anbieter. Es könnte sich um Betrug handeln!". Und so weiter... diese Emails habe ich selbst schon nach Kontakt mit Verkäufern erhalten, vermutlich reagiert das System manchmal "über" und löscht Anzeigen und verschickt Emails wie benannt. Auf Nachfrage beim Anbieter als Betroffener: Keine Reaktion. In seinen Account kommt man auch nicht mehr.
6) Käufer bekommt natürlich etwas "Angst". Zu verstehen. Schickt eine Email über das Nachrichtensystem, im Sinne von: "Bin schon mal verarscht worden , mein Handy werde ich wohl nicht sehen!".
7) Ich als Verkäufer KANN NICHT antworten, da mein Account ja tot ist. Und die reale Emaildresse wird vom Marktbetreiber verschlüsselt. Also kann nur der Käufer mir schreiben, ich aber ihm nicht antworten.
8) ZUM GLÜCK konnte ich anhand der Lieferadresse für das Handy im Internet die Festnetznummer des Käufers finden. Angerufen, alles erklärt, er war beruhigt. Wenn Geld da, schicke ich zeitnah das Handy raus - das war meine Aussage.
9) Am DIENSTAG kommt das Geld. Da ich aber nicht 24 Stunden am Tag am PC sitze und meine Umsätze abfrage: Habe ich den Geldeingang "erst" am Mittwochmorgen bemerkt.
10) Ich packe das Handy ein, will es losschicken. Gehe aber vorher noch mal zum Bankautomaten und merke: Da fehlt Geld, wo ist es hin? Ach Du Schreck!
11) Ich also erst mal (samt Handy im Auto) wieder nach Hause und sehe: "Rückholung Überweisung Max Mustermann!". Mit anderen Worten: Es wurde Geld zurück geholt das bereits 24 Stunden auf meinem Konto war und vom Rückholer SELBST ONLINE angewiesen wurde.
12) Ich rufe den Käufer wieder an. Der meint, er hätte doch etwas Angst bekommen weil ja das Geld schon am Dienstag gebucht worden sei und er am Donnerstag noch immer kein Handy hätte. Und dann war da ja noch die Email. Und er wäre ein vertrauenswürdiger Mensch, er arbeite schließlich seit 30 Jahren bei der Sparkasse!
13) Ich werde hellhörig. Frage nach: "Wie kann man eine Überweisung zurück holen?" Er meint nur: "Das geht". Ich reagiere: "Ich habe das noch nie gehört. Dann könnte man ja locker betrügen. Sie z.B. mich. Gehen davon aus das ich das Geld habe und das Handy auf dem Weg ist. Dann ziehen Sie das Geld zurück. Ich habe weder Handy noch Geld. Das kann doch nicht erlaubt sein?"
So... nun die Frage:
Wie bitte ist es möglich, dass eine online getätigte und bei mir eingegangene so wie bereits 24 Stunden auf meinem Konto "liegende" Zahlung "einfach so" zurück geholt werden kann? Bei Lastschriften kenne ich das, aber bei Überweisungen? Mein Verdacht: Da hat er als Mitarbeiter irgendwie seinen "Status" missbraucht. Oder aber er hat angegeben, dass es sich bei mir um einen Betrüger handeln KÖNNTE und so veranlasst das Geld zurück kommt. Frage: Wie stehe ich in diesem Fall denn bitte vor meiner Sparkasse da? Weil ich ein Handy "erst" 24 Stunden nach (festgestelltem) Geldeingang verschickt habe? Er hätte ja bei den Bedenken SOFORT nach Erhalt der Email vom Kleinanzeigenanbieter die Überweisung noch stoppen können.
Man möge mich bitte aufklären wenn möglich. Ich bin auch mal gespannt, was mir meine Sparkasse dazu morgen zu berichten hat. Warum und WIE so was geht...
AW: Käufer holt bereits gebuchtes Geld zurück, wie bitte geht das?
Zitat von Casadero
Wie bitte ist es möglich, dass eine online getätigte und bei mir eingegangene so wie bereits 24 Stunden auf meinem Konto "liegende" Zahlung "einfach so" zurück geholt werden kann?
Soweit ich weiß ist das relativ problemlos möglich, wenn die Bank des Zahlungsempfängers mitspielt. Wenn er bei seiner Bank glaubhaft machen konnte, dass es sich um einen potentiellen Betrug handelt, und der Bankmitarbeiter dies bei deiner Bank ebenso glaubhaft machen konnte, dann könnte sich deine Bank zu einer "freiwilligen" Rückbuchung entschlossen haben.
Nun könnte es in diesem Fall allerdings noch einfacher gewesen sein, nämlich dass die Sender- und Empfängerbank ein und dieselbe waren. Dann würde es ja genügt haben, nur einmal den Bankmitarbeiter zu überzeugen, eine Überweisung innerhalb des Hauses rückgängig zu machen. Selbst wenn der zuständige Mitarbeiter die Rückbuchung persönlich eingeleitet hätte, würde ich da erstmal kein Problem sehen. Nur weil er bei der Bank arbeitet, muss er sich ja nicht betrügen lassen.
Also wenn er nun nicht die Ware zurückschickt oder das Geld wieder (rück)rücküberweist, sollte da auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet werden.
AW: Käufer holt bereits gebuchtes Geld zurück, wie bitte geht das?
Zitat von Cici
Also wenn er nun nicht die Ware zurückschickt oder das Geld wieder (rück)rücküberweist, sollte da auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet werden.
Wenn ich das richtig verstehe, wurde das Handy gar nicht erst abgeschickt.
Aber ja, eine Überweisung kann man zurück holen, wenn die Empfängerbank mitspielt. Da dies in der Regel selten vor kommt, winken die "Empfänger"banken das auch durch... Immerhin hoffen sie ja darauf, dass andere Banken das für sie auch tun.
Generell verschweigt man dies dem Kunden aber und macht das recht selten... Es ist aufwendig und kostet auch Geld.
Da es sich um Kleinanzeigen handelt, gehe ich mal davon aus, dass es nicht zu einem Kaufvertrag gekommen ist. Evtl. könnte man den Überweisungs-Versuch als eine Art "Kaufvertrag" deuten... aber willst du dir das wirklich antun und darauf pochen? - Dann stelle es lieber noch einmal rein.