ich bin neu hier und relativ grün hinter den Ohren in Bezug auf Bankengeschäfte.
Ich mach mich mit meinem Anliegen mal etwas nackig:
Ich und meine Ex kauften Mai 2010 ein Haus.
Wir beide haben drei Kredite aufgenommen (2x dt. Bank und 1x KFW) und obendrein einen Bausparer abgeschlossen.
Leider ging die Ehe in die Brüche und wir sahen uns gezwungen die Immobilie zu veräußern. Dies soll demnächst auch passieren, da sich ein Interessent gefunden hat.
Natürlich haben wir durch die Vollfinanzierung noch einen nicht unwesentlichen Betrag an Vorfälligkeiten abzuleisten.
Nun meine Frage:
Unser Makler schlug mir vor, eine Eigentumswohnung zu kaufen, um die Vorfälligkeiten in dieses Obkekt zu stecken. Angeblich seien die Banken auch dazu verpflichtet solch einem Objektwechsel zuzustimmen.
Ich habe noch kein großes Vertrauen in Makler ansich.
Hat jemand Erfahrung wie sich so etwas im Detail mit Banken/Makler abspielen kann?
Restschuld bei den Banken ohne Vorfälligkeit rund 180T.
Verkaufspreis des Hauses 171T.
Berechnet die Bank zuerst die Restschuld inklusive Vorfälligkeit (was ca. 200T€ wären) und zieht dann die 171T€ ab? Das wären ja rund 30T, welche dann durch meine Ex und mir geteilt würden.
Hallo,
mir wäre es neu, dass bei einer Veräußerung einer Immobilie, nicht durch den Verkaufspreis gedeckte Finanzierungssummen, von der Bank, die eine neue Immobilienfinanzierung herauslegen soll, übernommen werden oder gar übernommen werden müssen.
Generell finanzieren Banken bis zum Kaufpreis der Immobilie, Erwerbsnebenkosten oder andere Kredite werden teilweise als Nachrangdarlehen finanziert, wenn die Bonität entsprechend ist.
Wenn ein Makler diese Äußerung macht, wäre ich auch sehr skeptisch.
Hast du schon mit der Bank gesprochen was die dazu sagt? Das wäre ja mein erster Anlaufpunkt. Die Idee klingt im ersten Moment ja nicht schlecht, im zweiten Moment klingt sie allerdings nach doppelter Provision.
Bei der Idee müssten alle mitspielen und das passende Objekt müsste auch erst gefunden werden, deine Liquidität müsste passen, der Wert der Wohnung wäre niedriger als die 180k, so dass die Kredite eh nicht so bleiben könnten, dein Ex-Mann müsste mitspielen und so weiter.
Was ist das denn für ein Makler oder Betreuer.
Das ist ja schon arglistig?
Generell muss eine finanzierende Bank einem Pfandtausch immer zustimmen.
Reicht der Wert der neuen Immobilie nicht muss die bislang finanzierende Bank überhaupt keinem Pfandtausch zustimmen.
So halbe Sachen machen keinen Sinn, gehen zwar technisch, doch in der Regel stimmt die Bank dann einfach nicht zu.
@Sepu, sehr wichtig ist, dass die Bank NICHT verpflichtet ist einem Objektwechsel zuzustimmen.
Sie prüft das Objekt und wenn es nicht reicht, dann reicht es eben nicht und das Problem ist groß.
Denn schon einige haben eine Immobilie gekauft für den Pfandtausch und wenden sich dann an andere Banken oder Vermittler und benötigen Hilfe.
Wenn Sie mit EUR 200.000 Gesamtkosten kalkulieren (Restschuld und VFE ) dann sollte eine neue Immobilie mindestens EUR 200.000 not.Kaufpreis sein.