Guten Tag,
ich möchte mich zu allererst für die schnelle Aufnahme bedanken!
Dann möchte ich noch erwähnen, daß ich sehr viele threads hier durchgelesen habe und sich somit schon einiges an Fragen geklärt haben, allerdings zu unserem speziellen Thema habe ich noch Nichts gelesen.
Vielleicht könnt ihr mir einen Rat geben.
Wir haben ein Baudarlehen bei der DKB Im Jahr 2005 abgeschlossen - über 10 Jahre, zu einem Zinssatz von 4,18 eff.
2013 haben wir ein Forwarddarlehen bei der Diba Ing, auch für 10 Jahre, zu einem Zinssatz von 3,08 eff abgeschlossen (der Forwardzins ist hier schon inkludiert)
Nach eigener Recherche (welches natürlich noch gegengeprüft werden müßte) ist die Widerrufsbelehrung der DKB aus 2005 falsch.
Unser Vertrag läuft aber nur noch ein Jahr.
Kann bzw. wird hier auch empfhohlen solche Verträge anzugehen?
Und wenn ja, wie verhält sich das mit dem Forwarddarlehen bei der Diba?
Ich gehe mal davon aus das die Widerrufsbelehrung von 2013 richtig ist.
Wenn ich den DKB Vertrag widerrufen könnte, müßte ich dann den komplett aufgenommen Darlehenbetrag neu finanzieren lassen? Oder aber würde die DKB uns im Zweifelsfall auch einen neuen Vertrag mit dem günstigeren Zinsen aufstellen?
Aus dem Diba Vertrag kommen wir wohl so nicht heraus, auf Anfragen ob Sie uns ggfs. schon ein Jahr früher annehmen würden, wurde uns gesagt "gerne, aber nur mit dem Zins aus dem Forwarddarlehen" - ist ja auch klar:-)
Ich hoffe ich habe mich verständlich über unsere Problematik ausgedrückt.
Vielen Dank im Voraus für einige Antworten!
selbst wenn die DKB ein neues Zinsangebot abgeben würde - was sie nicht tun wird -es würde ihnen nichts nützen, denn die DiBa hat mit ihnen einen rechtsverbindlichen Darlehensvertrag und das Geld müssen sie abnehmen, andernfalls wäre die Nichtabnahmeentschädigung so hoch, als dass es überhaupt keinen Sinn machen würde, das neue Angebot der DKB abzunehmen.
Was Sinn machen könnte ist sich mit der DKB auf eine sofortige Ablösung ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu vergleichen um das Ing.DiBa Darlehen vorzeitig abzunehmen.
Eine Klage wird auch schwierig, weiß gar nicht wie sich die Ing.DiBa dann verhalten würde, denn offfiziell vergeben die keine Darlehen, wenn damit Darlehen innerhalb einer Zinsfestschreibung vorzeitig abgelöst werden sollen, ungeachtet der Tatsache, dass sie ja gar nicht wissen was bei der DKB abzulösen wäre. Von bis ist da ja alles möglich, ungeachtet der Tatsache, dass sie weder wissen wann es zu einem Urteil kommen würde noch wie das ausfällt, parallel aber irgendwann das Ing.DiBa Darlehen ja abgenommen werden muss.
Hallo Noelmaxim,
vielen Dank! Sowas dachte ich mir schon. Wobei ich auch gehört habe, daß die Diba sich quer stellen soll, bei Umschuldungsmaßnahmen welche aus dem Vorgang der falschen Widerrufsbelehrung kommen. Wäre natürlich in unserem Falle nicht schlecht, aber die lassen uns bestimmt auch dann nicht aus dem Forwarddarlehen:-)
Es ist doch richtig, daß es hauptsächlich um Verträge zwischen 2008 und 2009 geht, oder? Von daher würde ich den Vertrag der Diba mit dem Vorwarddarlehen erst gar nicht prüfen lassen.
Es ist natürlich ein Rechenexemple, ob es sich lohnt jetzt aus dem Vertrag der DKB rauszukommen. GGfs. müßten wir für die Zwischensumme - Ablösesumme der Diba zum Stichtag 2016 und dem vorzeitig ausgeschiedenen Vertragsende der DKB einen neues Darlehen aufnehmen.
Und da dieses DArlehen recht klein wäre, wäre dies bestimmt kein Baudarlehen mit dem niedrigen Zins.
Sehe ich das richtig?
Nein, sie würden dann das Forwarddarlehen einfach eher abrufen.
Aber wie gesagt Vorsicht, die Ing.DiBa hat ihre Herauslagekriterien geändert, wird wohl nicht auf Altverträge zutreffen/zutreffen dürfen, aber der Teufel steckt bei dieser Thematik absolut bzw. grundsätzlich im Detail.
Kann man den nächsten Strick draus drehen, würde die Ing.DiBa dann nicht auszahlen, da sie einen Kredit vorzeitig ablösen, aber trotzdem die Nichtabnahmeentschädigung fordern, wäre ggf. ein weiterer bzw. der erste Gang zum Anwalt nötig, aber die Frage bleibt, ist es dass alles wert?
Helfen kann hier dann auch wieder nur ein Anwalt, sollte man es drauf ankommen lassen wollen, aber nicht nur hier, ohne eines Solchem kann ich nur abraten die Thematik "Widerrufsjoker" überhaupt anzugehen.
Aus eigener, beruflicher Erfahrung weiß ich, dass die DKB außergerichtlich derzeit nicht nachgibt. Auch mit anwaltlicher Hilfe nicht. Das einzige, was Sie aus meiner Sicht tun können, ist kurz vor Ablösung durch die Ing-DiBa den DKB-Kredit zu widerrufen und ggf. zuviel gezahlten Zinsen zurückfordern (der Kredit wird ja zurückgerechnet und der vertragliche Zins durch den marktüblichen ersetzt). Das bringt natürlich nur etwas, wenn der marktübliche Zins niedriger war als der vertragliche. Der marktübliche Zins geht aus der Bundesbankstatistik hervor. Das ganze sollten Sie nur mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken wagen.
Aus eigener, beruflicher Erfahrung weiß ich, dass die DKB außergerichtlich derzeit nicht nachgibt. Auch mit anwaltlicher Hilfe nicht. Das einzige, was Sie aus meiner Sicht tun können, ist kurz vor Ablösung durch die Ing-DiBa den DKB-Kredit zu widerrufen und ggf. zuviel gezahlten Zinsen zurückfordern (der Kredit wird ja zurückgerechnet und der vertragliche Zins durch den marktüblichen ersetzt). Das bringt natürlich nur etwas, wenn der marktübliche Zins niedriger war als der vertragliche. Der marktübliche Zins geht aus der Bundesbankstatistik hervor. Das ganze sollten Sie nur mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken wagen.
Hat die DKB eine Bearbeitungsgebühr genommen?
die Verzinsung der vom DN gezahlten Darlehensleistungen in Höhe von 5% über Basiszins nicht zu vergessen...
DKB blockt alles ab. Nur mit Anwalt+RSV. Und dann mittels Klage komplett durchziehen...
Ansonsten ist die Ersparnis einer VFE bei nur noch einem Jahr Laufzeit wirklich nicht den Aufwand wert...
IngDiba wäre natürlich die Frage, wie die sich verhalten. ich geh davon aus, dass man aktuell einen wesentlich geringeren Zins für das Darlehen für 10jahre zu zahlen hätte...man also nicht böse wäre, wenn die INGDiba im Fall eines Widerrufes sagt, "no!"