AW: Gilt die Gebührenrückerstattung auch für Baufinanzierungen
Dann sind diese als Solches auch deklariert, ist das nicht der Fall, dann gilt auch bei Baufinanzierungen in Bezug auf Bearbeitungsgebühren das Gleiche wie bei Konsumentenkrediten.
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Vorsicht Verjährung!
So toll das BGH-Urteil für Verbraucher klingt: Wir gehen fest davon aus, dass es kein Selbstläufer wird, sich die Bearbeitungsgebühren von den Banken zurückzuholen. Denn wir haben nur noch wenige Wochen bis Jahresende und dann verjähren schon die ersten Ansprüche. Deswegen werden die Banken vermutlich auf Zeit spielen und Schreiben, die direkt von den Kunden kommen, erstmal liegen lassen oder ablehnen - in der Hoffnung, die Verjährung zu erreichen.
Deswegen empfiehlt die IG Widerruf auf jeden Fall einen Anwalt zu mandatieren, der die Kommunikation mit der Bank übernimmt. Er kann dann - wenn sich die Bank trotzdem unnachgiebig zeigt - rechtzeitig vor Jahresende auch einen Mahnbescheid verfassen, der die Verjährung stoppt.
Gemeinsam mit unseren Partneranwälten bieten wir eine kostenlose Prüfung der Kreditverträge bezüglich der Frage, ob Bearbeitungsgebühren zurückgefordert werden können. Wer mehr wissen will, schaut bitte bei Google unter "IG Widerruf BGH Urteil".
Auf keinen Fall sollten Sie sich in Gesprächen mit ihrer Bank auf eine Teilrückzahlung der Gebühren einlassen, falls Ihnen die Bank das anbietet. Die Rechtslage ist so eindeutig, dass es keinen Grund gibt, auch nur auf einen Euro der gezahlten Gebühren zu verzichten. Auch vor dem Kostenrisiko einer Klage brauchen Sie keine Angst zu haben. Zwar kann es sein, dass Sie Kosten für Anwalt und Gericht vorstrecken müssen. Wir haben aber keinen Zweifel daran, dass Verbraucher hier alle Trümpfe auf ihrer Seite haben und daher die Banken letztlich auch die Anwalts- und Gerichtskosten werden übernehmen müssen.
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Zitat: "Deswegen empfiehlt die IG Widerruf auf jeden Fall einen Anwalt zu mandatieren"
Entweder direkt Anwalt einschalten vor Ort den man ggfalls persönlich kennt, oder über eine Rechtschutzversicherung.
Eine RSV kostet etwa 20 EUR im Monat.
Ein Anwalt mit Schwerpunkt Bankenrecht sagte mir vor 10 Tagen dass man jetzt auch eine RSV abschließen kann wartet dann 3 Monate und holt sich die BG für zurückliegende Gebühren zurück.
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Zitat von florianmeier
Ich fand den Werbeblock von IG-Wideruf fehl am Platze.
Gerade wenn man ein gutes Verhältnis zur Bank und deren Mitarbeitern pflegt, gehört es sich nicht, gleich mit einem Rechtsanwalt anzutreten.
Rechtsanwälte brauchen offensichtlich diese Zusatzeinnahmen.
Wenn Sie ein vertrauensvolles Verhältnis mit ihrer Bank pflegen, spricht überhaupt nichts dagegen, das Gespräch auf direktem Weg zu suchen. Ich wollte mit meinem Beitrag in erster Linie darauf aufmerksam machen, dass auch für Kredite, die nach 2004 abgeschlossen wurden, zum Jahresende die Verjährung droht. Das kommt meines Erachtens aus den Berichten in den Medien nicht richtig heraus.
Falls also die Bank nicht kurzfristig auf ihre freundliche Ansprache reagiert, könnte es sein, dass es daran liegt, dass sie auf eine Verjährung hinarbeitet und Sie dann Anfang nächsten Jahres damit konfrontiert.
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Bearbeitungsgebühr bei Krediten: Braucht man wirklich einen Anwalt?
Nach dem gestrigen Urteil des BGH in Sachen Bearbeitungsentgelt bei privaten Krediten herrscht helle Aufregung bei Bankkunden. Viele wittern einen kostenlosen Extra-Urlaub in der Sonne auf Kosten ihrer Bank. Und tatsächlich: Nicht selten geht es bei den Anfragen, die die Interessengemeinschaft Widerruf (widerruf.info) erreichen, um ordentliche vierstellige Summen, die die Banken alleine für den Abschluss des Kredits kassiert haben. In der Summe sollen es Milliardenbeträge sein, die hier zurückgezahlt werden müssen. Das tut den Kreditinstituten richtig weh!
Und genau deshalb fürchten wir, dass die Banken hier mit harten Bandagen kämpfen werden, um die Rückzahlung zu vermeiden. Sie haben nichts zu verschenken und werden sich meiner Einschätzung nach irgendwie ins nächste Jahr zu retten versuchen. Dann ist nämlich der Löwenanteil der betroffenen Verträge verjährt.
Das heißt zu deutsch: Wer sein Geld nicht bis Jahresende zurückbekommen hat, muss entweder Klage einreichen oder ein gerichtlichen Mahnbescheid erlassen. Sonst ist seine Forderung weg. Der BGH hat zwar entschieden, dass grundsätzlich eine zehnjährige Verjährungsfrist gilt. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bis zehn Jahre nach Abschluss des Kredits Zeit haben, um ihre Gebühr zurück zu fordern. Denn gleichzeitig hat der BGH gesagt: Es gilt eine 3-Jahres-Frist nach Bekanntwerden der grundsätzlichen Möglichkeit, seine Bearbeitungsgebühr zurück zu fordern. Erste OLG-Urteile zu diesem Thema gab es 2011. Das bedeutet: Ende 2014 läuft diese Frist aus. Wer bis dahin nicht gehandelt hat, schaut in die Röhre!
Das führt mich zu der Frage, die mir seit Dienstag mehr als ein Dutzend Mal gestellt wurde, wenn es um die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr geht: Braucht man wirklich einen Anwalt?
Nun, die Antwort darauf ist nicht ganz einfach. Sagen wir es mal so: Wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrer Bank haben und selbst ein gewissenhafter Mensch sind, der Termine nicht vergisst, dann geht es vermutlich auch ohne.
Dann laden Sie sich am besten einen der im Internet kostenlos erhältlichen Mustertexte herunter, füllen ihn aus und schicken ihn per Einschreiben/Rückschein an die Bank. Ganz wichtig: Setzen Sie der Bank dabei eine enge Frist. Entweder 14 Tage oder maximal bis Ende November. Wenn die Bank bis dahin nicht gezahlt hat, müssen Sie den nächsten Schritt gehen. Sie müssen einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen die Bank erwirken und zwar noch in diesem Jahr. Nur das hält die Verjährung auf. Ein solcher gerichtlicher Mahnbescheid ist nicht ganz trivial zu erwirken, aber für einen engagierten Laien, der sich ein paar Stunden Zeit nimmt, durchaus zu machen. Wenn Sie sich das alles zutrauen, brauchen Sie keinen Anwalt. Aber Ihnen muss klar sein: Wenn es etwas schief geht oder Sie einen der Termine verschwitzen, ist der Anspruch auf Rückzahlung der Gebühr weg.
Wer es etwas bequemer haben will, der beauftragt einen Anwalt, z.B. einen der Partneranwälte der IG Widerruf. Im Pauschalpreis von 299 Euro inkl. Mwst. ist sowohl das Anschreiben an die Bank enthalten, als auch – falls nötig – die Erwirkung des gerichtlichen Mahnbescheids. Damit können Sie sicher sein, dass Sie nicht in den Fall der Verjährung tappen. Das macht natürlich nur dann Sinn, wenn die gezahlte Bearbeitungsgebühr auch hoch genug ist.
Es gibt auch noch einen dritten Weg, der für viele interessant sein dürfte: Sie können das erste Schreiben an die Bank selbst verfassen. Hat die Bank bis zum Ende der Frist nicht bezahlt, dann übergeben Sie den Fall einem Anwalt. Das hat den Vorteil, dass die Bank anschließend die Anwaltskosten bezahlen muss. Denn wenn Sie nicht in der von Ihnen gesetzten Frist reagiert, hat sie die Folgekosten zu tragen.
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Florianmeier, was sie da von sich geben ist fernab der Realität und entspricht nicht der derzeitig gängigen Praxis.
Nur die allerwenigsten Banken lassen sich dereit in der Thematik "Widerrufsjoker" und BG Rückerstattung bei Verträgen vor 2009 auf ein Gespräch ein, warum sollten sie das auch tun, es gibt gültige Verträge und wenn man das anders sieht, dann muss und soll man klagen, die Banken sitzen das derzeit noch aus und das kann man bekanntlich nur mit einem Anwalt.
Es kommt Bewegung rein, aber das sind in der Regel Vergleiche, Vergleiche die ein fauler Kompromiss sind, sollte man der Meinung sein es ist richtig den Vertrag in Frage zu stellen.
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Sehr geehrter Herr Florian Meier,
dass Ansprüche wohlwollend reguliert werden, ist die Ausnahme. Die Bank muss einen Anlass haben - z.B. die Aussicht auf eine florierende, wachsende Geschäftsbeziehung. Bei einem Normalkunden wird sie weder auf ein einfaches Schreiben hin den Widerruf akzeptieren noch die Bearbeitungsgebühr erstatten. Die meisten Banken werden auf Verjährung spekulieren. Warum auch nicht: Es ist ihr Recht. Es ist nicht verboten, auf die Verjährung hinzuarbeiten und sich dann erfolgreich auf diese Einrede zu berufen.
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Also ich hätte da mal die Frage: hat meine Bank Bearbeitungsgebühren erhoben oder nicht?
Ich bin gerade sowieso beim Anwalt in Sachen Widerruf. Ich würde daher auch die Bearbeitungsgebühren über ihn zurückfordern. Aber bei der Durchsicht meiner Verträge ist dort Nirgends eine Bearbeitungsgebühr aufgeführt.
Bank: DSL
Darlehensart: Bauspardarlehen
Auszahlung: Mitte 2008/2010
Höhe insg.: 199.000€
Kann es möglich sein, dass diese Bank keine Bearbeitungsgebühren von mir genommen hat, oder sind die einfach nur saugut versteckt(z.B. im Effektiven Jahreszins)?
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Ich habe die Darlehen von einem freien Mittarbeiter des BHW vermittelet bekommen. Das Geld habe ich über die DSL-bank bekommen und die dazugehörigen Bausparverträge habe ich beim BHW abgeschlossen. Ist ja inzwischen alles unter dem Dach der Postbank. Ich könnte den Vertrag anonymisiert hier einsstellen, weiß aber nicht ob das in Ordnung geht.
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Wer nicht sicher ist, ob er wegen der Bearbeitungsgebühr einen Rechtsanwalt beauftragen möchte, aber verhindern will, dass der Rückforderungsanspruch verjährt, kann den Anspruch zum Gegenstand eines Verfahrens vor dem Ombudsmann für private Banken machen. Das Verfahren ist kostenfrei, hemmt die Verjährung und der Antrag ist kinderleicht auszufüllen. 2015 kann man sich die Sache dann in Ruhe überlegen. Entscheiden muss man sich aber. Praktisch alle Ansprüche auf Rückzahlung der Bearbeitungsgebühr verjähren zum 31.12.2014. Ausgenommen sind Ansprüche, für die bereits ausreichende verjährungshemmende Maßnahmen ergriffen wurden oder die erst 2012 und später entstanden sind (Vertragsschluss 2012 und später).