Rücktritt aus Kaufvertrag

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  1. Avatar von Angka
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    Standard Rücktritt aus Kaufvertrag

    Angenommen A kauf Haus von B. Ratenzahlung wird vereinbart.

    A zahlt die Raten unregelmäßig, die Forderung wird immer höher.

    Wie tritt B aus dem Vertrag zurück ?
    Wieder zum Notar Vertragsaufhebung ?
    Wenn A nicht zustimmt, A verklagen?

  2. Avatar von Daukind
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    Standard AW: Rücktritt aus Kaufvertrag

    Zitat Zitat von Angka
    Angenommen A kauf Haus von B. Ratenzahlung wird vereinbart.

    A zahlt die Raten unregelmäßig, die Forderung wird immer höher.

    Wie tritt B aus dem Vertrag zurück ?
    Wieder zum Notar Vertragsaufhebung ?
    Wenn A nicht zustimmt, A verklagen?
    Wie soll man, ohne den zugrunde liegenden Vertrag zu kennen, hier eine Auskunft geben?

    Was steht im Kaufvertrag? Was im Notarvertrag? Wer steht wo im Grundbuch?

  3. Avatar von omega87
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    Standard AW: Rücktritt aus Kaufvertrag

    Zitat Zitat von Angka
    Angenommen A kauf Haus von B. Ratenzahlung wird vereinbart.

    A zahlt die Raten unregelmäßig, die Forderung wird immer höher.

    Wie tritt B aus dem Vertrag zurück ?
    Wieder zum Notar Vertragsaufhebung ?
    Wenn A nicht zustimmt, A verklagen?
    Am besten wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an einen für diese Fälle spezialisierten Fachanwalt

  4. Avatar von NowakAG
    NowakAG ist offline

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    Standard AW: Rücktritt aus Kaufvertrag

    Nun, normalerweise wird ein guter Notar, für einen solchen Fall eine entsprechende Klausel in den Kaufvertrag eingebauen. Am sinnvollsten wäre eine Hypothek gewesen. Diese ist akzessorisch und verringert sich mit jeder Zahlung. Aus dieser Hypothek könnt dann jederzeit, wenn die Zahlungen ausbleiben, die Zwangsversteigerung eingeleitet werden.

    Wenn nichts vereinbart ist, kann man die Umschreibung verweigern, d.h. der Erwerber wird nicht Eigentümer. Aber die Rückabwicklung ist ohne Unterschrift des Käufers fast nicht möglich.

  5. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Rücktritt aus Kaufvertrag

    Unterschied Hypothek und Grundschuld ist klar.
    Doch bei einem Kauf auf Raten kann man keine "spezielle" Klausel einbauen, was passiert wenn das und das passiert.
    Es gib hier bei Ratenkauf ein klar definiertes Ziel. Und wenn der Käufer das nicht einhalten kann kann wird es keine Eigentumsumschreibung geben da ja Kaufpreis noch nicht ganz bezahlt.
    Hier kann jeder normale Notar oder normale Anwalt auch weiterhelfen.

  6. Avatar von NowakAG
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    Standard AW: Rücktritt aus Kaufvertrag

    Zitat: Bankkaufmann: " Doch bei einem Kauf auf Raten kann man keine "spezielle" Klausel einbauen, was passiert wenn das und das passiert."

    Warum denn nicht, so spart man sich später einen Gerichtsprozess?

    Wenn die Klausel nicht gesetzeswidrig ist und nicht gegen die guten Sitten verstößt, ist sie meiner Meinung nach durchaus gültig.

  7. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Rücktritt aus Kaufvertrag

    Vielleicht habe ich meine Info falsch beschrieben. Klar kann man spezielle Klauseln in den Kaufvertrag einbauen, sogar auch Rücktrittsrecht wenn der Käufer nicht zahlt:

    Bei einem Kauf auf Raten sollten unbedingt enthalten sein:

    - die Dauer des Ratenkaufes,
    - die Summe oder der Anteil der monatlichen Rate, die im Kaufpreis aufgeht,
    - die zu zahlende Restsumme,
    - die Zahlungsmodalitäten der Restsumme,
    - Rücktrittsklauseln für den Verkäufer bei Zahlungsunfähigkeit (in der Regel ist das die totale Einbehaltung der Raten und des Nutzungsgeldes und eine gewisse Vertragsstrafe, verbunden mit der Wandlung (Rückabwicklung) des abgeschlossenen Kaufvertrages, sowie sofortiger Freizug des Objektes)
    - Sicherheitsklauseln für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Immobilie.

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