Nun, normalerweise wird ein guter Notar, für einen solchen Fall eine entsprechende Klausel in den Kaufvertrag eingebauen. Am sinnvollsten wäre eine Hypothek gewesen. Diese ist akzessorisch und verringert sich mit jeder Zahlung. Aus dieser Hypothek könnt dann jederzeit, wenn die Zahlungen ausbleiben, die Zwangsversteigerung eingeleitet werden.
Wenn nichts vereinbart ist, kann man die Umschreibung verweigern, d.h. der Erwerber wird nicht Eigentümer. Aber die Rückabwicklung ist ohne Unterschrift des Käufers fast nicht möglich.
Unterschied Hypothek und Grundschuld ist klar.
Doch bei einem Kauf auf Raten kann man keine "spezielle" Klausel einbauen, was passiert wenn das und das passiert.
Es gib hier bei Ratenkauf ein klar definiertes Ziel. Und wenn der Käufer das nicht einhalten kann kann wird es keine Eigentumsumschreibung geben da ja Kaufpreis noch nicht ganz bezahlt.
Hier kann jeder normale Notar oder normale Anwalt auch weiterhelfen.
Vielleicht habe ich meine Info falsch beschrieben. Klar kann man spezielle Klauseln in den Kaufvertrag einbauen, sogar auch Rücktrittsrecht wenn der Käufer nicht zahlt:
Bei einem Kauf auf Raten sollten unbedingt enthalten sein:
- die Dauer des Ratenkaufes,
- die Summe oder der Anteil der monatlichen Rate, die im Kaufpreis aufgeht,
- die zu zahlende Restsumme,
- die Zahlungsmodalitäten der Restsumme,
- Rücktrittsklauseln für den Verkäufer bei Zahlungsunfähigkeit (in der Regel ist das die totale Einbehaltung der Raten und des Nutzungsgeldes und eine gewisse Vertragsstrafe, verbunden mit der Wandlung (Rückabwicklung) des abgeschlossenen Kaufvertrages, sowie sofortiger Freizug des Objektes)
- Sicherheitsklauseln für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Immobilie.