Hallo zusammen,
ich habe im Jahr 2009 einen Ratenkredit beantragt welcher 2012 abgelöst und erhöht wurde.
Jaja, ich weiß. Kettenkredite sind hier unbeliebt
2009 wurde eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
Ob dies 2012 so war, weiß ich nicht mehr. Die Unterlagen sind nicht mehr vorhanden.
Ich habe den Kredit 2013 vorzeitig gekündigt und komplett getilgt.
Fragen hierzu:
Kann ich die Gebühr von 2009 zurückfordern? Ob 2012 eine weitere Gebühr verlangt wurde, frage ich bei der Bank noch an.
Natürlich habe ich 1% Vorfälligkeit bezahlt. Es wurde aber noch eine weitere Gebühr für die Auflösung erhoben.
Ist dies rechtens?
Wenn ich alle Gebühren, welche separat ausgewiesen waren zurückfordere, muss die Bank mir dies mit Zinsen zurückerstatten?
Besten Dank!