mir ist nicht ganz klar in wie weit sich die Beitragsbemessungsgrenze zusammenstellt. Gilt das nur für mein monatliches Bruttogehalt ? Da mein Gesamtgehalt sich aus einem fixen und variablen Anteil berechnet, ist mir nicht klar, ob der variable Anteil dazugerechnet werden darf?
Zusätzlich erhalte ich einen weiteren Gehaltsanteil für Zusatzqualifizierungen. LDieser Bestandteile können durchaus irgendwann wieder wegfallen.
Hallo,
grundsätzlich zählen zum Jahresarbeitentgelt natürlich dasklassische Arbeitsentgeld, also der Lohn. Hierbei ist es unerheblich ob es sich um einen fixen oder um einen grundsätzlich variablen Lohn handelt. Dazu sind auch regelmäßig gezahlte und vereinbarte Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Vermögenswirksame Leistungen und regelmäßige Gewinnbeteiligungen zu zählen. Letztere aber nur dann, wenn diese regelmäßig sicher gezahlt werden. Vergütungen für Bereitschaftsdienste und Zuschläge (Schicht- oder Erschwernis) werden ebenfalls zur Berechnung der JAEG herangezogen. Überstundenvergütungen zählen aber nur dann dazu, wenn diese pauschal gezahlt werden. Schwanken diese jedoch und werden immer “so wie gearbeitet wurde” gezahlt, so sind diese nicht anzurechnen.
Nicht dazu zählen Familienzuschläge, Kindergeld, Erstattungen für Fahrkosten und Überstunden (ausgenommen pauschale Vergütung) und vorallem auch solche Zahlungen die in eine Direktversicherung fließen.