Angenommen:
X finanziert sein Grundstück bei Bank A, Grundschuld 50000,-
später bei Bank B, 2.Grundschuld 30000,-
1.
Muß X vor dem Grundschuldeintrag zu Gunsten von Bank B die Einwilligung von Bank A einholen ?
Weiter wird durch Gläubiger C Zwangshypothek 10000,- in Grundbuch eingetragen.
2.
Inwieweit werden die Vorgänger Gläubiger A und B vom Grundbuchamt über den Hypothekeintrag mitgeteilt ? Bei jeder Änderung ?