GKV frw. Versichert, plötzlich Aufgabe der Selbständigkei, Beiträge?
Hallo,
mal ein fiktives Beispiel:
- Ich fange eine Selbstängikeit an und lasse mich gesetzlich freiwillig versichern
- In den ersten 3 Monaten setze ich jeden Monat 10 000€ um
- Danach passiert irgendetwas und ich muss die Selbstständigkeit abbrechen oder ich habe keine Lust mehr
- Ich melde mich aber nicht beim Arbeitsamt, sondern bin einfach Beschäftigungslos, aber Gewerbe bereits abgemeldet
Erste Frage: Bleibe ich gkv versichert?
Zweite Frage: Wie hoch sind dann die Beiträge?
Dritte: Ist es dann ealternativ möglich mich über den Ehepartner versichern zu lassen?
Letzte Frage: In wiefern spielt ein angespartes Vermögen eine Rolle bei den drei vorhergehenden Fragen?
Ich hoffe ich bin nicht im ganz falschen Forum gelandet.
AW: GKV frw. Versichert, plötzlich Aufgabe der Selbständigkei, Beiträge?
Wenn ihr Ehepartner ebenfalls in der GKV ist können sie dort die Familienversicherung nutzen, die für sie persönlich völlig kostenfrei ist. Angespartes Vermögen spielt hierbei keine Rolle.
AW: GKV frw. Versichert, plötzlich Aufgabe der Selbständigkei, Beiträge?
Vielen Dank für die Antwort.
Noch eine Frage:
- Ist das mitversichert sein auf den Ehepartner sofort möglich oder gibt es eine Frist wie lange die bemessenen Beiträge an die GKV gezahlt werden, nachdem die Selbständigkeit aufgegeben wurde?
AW: GKV frw. Versichert, plötzlich Aufgabe der Selbständigkei, Beiträge?
Gerne doch.
Taggenau mit der Gewerbeabmeldung können sie die Familienversicherung nutzen. Bzw. nach Antragsstellung wird auf diesen Tag zurück gerechnet und zu viel gezahlte Beitrag zurück erstattet.
AW: GKV frw. Versichert, plötzlich Aufgabe der Selbständigkei, Beiträge?
Nee so falsch biste nich....
Wenn Du vor Selbständigkeit gesetzlich versichert warst, bleibst dort drin. Arbeitslos ist pflichtversichert. Freiwillig ohne Einkommen sind es ca. 320,- mit Pflege.
Familienversichert geht ab dem nächsten Monat....
AW: GKV frw. Versichert, plötzlich Aufgabe der Selbständigkei, Beiträge?
Wenn das angesparte vermögen hoch genug ist spielt es schon eine Rolle, weil ich dann annehme das Kapitalerträge fließen und somit ein Einkommen vorhanden ist.