Gilt das Kündigungsrecht wegen fehlerhaften Widerrufbelehrung auch für
Anschluß- bzw. verlängerte Kredite ?
Laut meinem Anwalt kann man die fehlerhafte WB bei einer Anschlussfinanzierung NICHT zur Kündigung heranziehen. Das Darlehen habe schon bestanden und sei lediglich verlängert worden. Kam mir etwas seltsam und nicht ganz verständlich vor, aber so war die Aussage.
wie "Bankkaufmann" bereits angefragt hat, wäre gut zu wissen:
- wann die Hauptfinanzierung gemacht worden ist,
- wann die Verlängerung!
und wie sieht es bei den beiden die Widerrufsbelehrung aus? Sind beide Fehlerhaft?
Am besten beides vom Fachanwalt prüfen lassen!
In meinem Fall war die Erstfinanzierung in 1999 und die Verlängerung in 2008. In beiden Fällen gab es keine Widerrufsbelehrung und das ist offensichtlich rechtens, weil diese erst ab 2002 Pflicht wurde.
Das ist richtig. Man kann zwar den Widerruf einreichen, wird aber von der Bank ignoriert.Zitat von S. SchweersIch rechne mir dennoch gute Chancen aus, weil die prolongierten Verträge auf einen weiteren Darlehnsnehmer erweitert wurden.Zitat von S. SchweersDamit willst Du ohne Risiko nur die ganz sichern Fälle übernehmen.Zitat von S. Schweers
Das ist einseitig gedacht. Sich vorab über die Risiken Gedanken zu machen, ist vor allem im Interesse des Darlehensnehmers/Mandanten. Ich weise mal darauf hin, dass z.B. viele Gerichte dazu tendieren, die volle Restschuld als Streitwert festzusetzen. Rechnen Sie mal mit Hilfe eines gängigen Prozesskostenrechners die Kosten eines Prozesses bei einem Streitwert von 100.000,00 € aus. Und stellen Sie dem entgegen, was Sie einsparen wollen, z.B. eine Vorfälligkeit von 15.000,00 €.Zitat von Hanomag
Bitte keine leichtsinnigen Vorhaltungen machen. Ich verstehe mein Geschäft.