Widerrufbelehrung

+ Antworten
10Antworten
  1. Avatar von Angka
    Angka ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.09.2014
    Beiträge
    144
    Danke
    1

    Standard Widerrufbelehrung

    Gilt das Kündigungsrecht wegen fehlerhaften Widerrufbelehrung auch für
    Anschluß- bzw. verlängerte Kredite ?

  2. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.928
    Danke
    519

    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Wann haben Sie denn den Anschlusskredit unterschrieben?
    2008/2009?

  3. Avatar von Angka
    Angka ist offline
    Themen Starter

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    03.09.2014
    Beiträge
    144
    Danke
    1

    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Inwieweit spielen die Abschlußjahre eine Rolle ?

  4. Avatar von immerfernweh
    immerfernweh ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    27.07.2014
    Beiträge
    101
    Danke
    15

    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Laut meinem Anwalt kann man die fehlerhafte WB bei einer Anschlussfinanzierung NICHT zur Kündigung heranziehen. Das Darlehen habe schon bestanden und sei lediglich verlängert worden. Kam mir etwas seltsam und nicht ganz verständlich vor, aber so war die Aussage.

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.928
    Danke
    519

    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Wann war der Abschluss des Darlehens und wann war die Anschlussfinanzierung?

  6. Avatar von Aipnos
    Aipnos ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    09.10.2014
    Ort
    Hennef (Sieg) NRW
    Beiträge
    190
    Danke
    38

    Standard AW: Widerrufbelehrung

    wie "Bankkaufmann" bereits angefragt hat, wäre gut zu wissen:
    - wann die Hauptfinanzierung gemacht worden ist,
    - wann die Verlängerung!

    und wie sieht es bei den beiden die Widerrufsbelehrung aus? Sind beide Fehlerhaft?
    Am besten beides vom Fachanwalt prüfen lassen!

  7. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Widerrufbelehrung

    In meinem Fall war die Erstfinanzierung in 1999 und die Verlängerung in 2008. In beiden Fällen gab es keine Widerrufsbelehrung und das ist offensichtlich rechtens, weil diese erst ab 2002 Pflicht wurde.

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.05.2013
    Ort
    71229 Leonberg-Höfingen, Hinter der Kelter 3
    Beiträge
    6.928
    Danke
    519

    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Dann sollte man das mal genauer prüfen.

  9. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.10.2014
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    136
    Danke
    44

    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Meine Antwort veröffentliche ich besser als eigenen Beitrag.

  10. Avatar von Hanomag
    Hanomag ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.09.2014
    Beiträge
    1.942
    Danke
    331

    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Zitat Zitat von S. Schweers
    -i.d.R. kann ein Laie den Widerruf auch nicht alleine durchsetzen;
    Das ist richtig. Man kann zwar den Widerruf einreichen, wird aber von der Bank ignoriert.
    Zitat Zitat von S. Schweers
    -wurde der Vertrag vor 2002 geschlossen, ist ein erfolgreicher Widerruf eines Verbraucherkreditvertrages praktisch kaum möglich. Der Widerruf einer Prolongation ist nicht ratsam;
    Ich rechne mir dennoch gute Chancen aus, weil die prolongierten Verträge auf einen weiteren Darlehnsnehmer erweitert wurden.
    Zitat Zitat von S. Schweers
    Wenn Sie also Ihre Situation verbessern, aber auch kein übertriebenes Risiko eingehen wollen, helfe ich gerne, sofern eine gebrauchte Immobilie gekauft wurde, die selbst genutzt wird, eine Rechtsschutzversicherung besteht oder abgeschlossen wird, der Kreditvertrag 2002 oder später geschlossen wurde und es sich nicht um eine Prolongation handelt.
    Damit willst Du ohne Risiko nur die ganz sichern Fälle übernehmen.

  11. Avatar von S. Schweers
    S. Schweers ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    20.10.2014
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    136
    Danke
    44

    Standard AW: Widerrufbelehrung

    Zitat Zitat von Hanomag
    Damit willst Du ohne Risiko nur die ganz sichern Fälle übernehmen.
    Das ist einseitig gedacht. Sich vorab über die Risiken Gedanken zu machen, ist vor allem im Interesse des Darlehensnehmers/Mandanten. Ich weise mal darauf hin, dass z.B. viele Gerichte dazu tendieren, die volle Restschuld als Streitwert festzusetzen. Rechnen Sie mal mit Hilfe eines gängigen Prozesskostenrechners die Kosten eines Prozesses bei einem Streitwert von 100.000,00 € aus. Und stellen Sie dem entgegen, was Sie einsparen wollen, z.B. eine Vorfälligkeit von 15.000,00 €.

    Bitte keine leichtsinnigen Vorhaltungen machen. Ich verstehe mein Geschäft.

Ähnliche Themen

  1. Widerrufbelehrung Prolongationsvereinbarung

    Von Axel-62 im Forum Baufinanzierung
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 08.05.2015, 16:03