Geht das überhaupt?

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  1. Avatar von Namemy
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    Standard Geht das überhaupt?

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich (beide derzeit noch ohne festes Einkommen) würden gerne mit der Hilfe meiner Schwiegereltern eine Eigentumswohnung kaufen.
    Da wir beide noch kein festes Einkommen besitzen, kriegen wir keinen Kredit.

    Nun war die Überlegung seitens meiner Schwiegereltern, dass sie den Kredit aufnehmen, die Wohnung jedoch auf unseren Namen überschreiben, sodass die Wohnung uns gehört, wir jedoch das Geld bei meinen Schwiegereltern abbezahlen.

    Ist dies möglich? Hat jemand Erfahrung?

    Vielen lieben Dank im Voraus.

    Namemy

  2. Avatar von Couponschneider
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    Standard AW: Geht das überhaupt?

    Ich denke nicht, dass das möglich ist. Die Bank wird ein Vorzugsrecht haben. Da kann der Schuldner nicht einfach so etwas unter Wert verkaufen, schon gar nicht verschenken. Und wie alt sind die Schwiegereltern? Das Risiko des Todes wird die Bank auch beachten. Man stelle sich vor, die Schuldner überschreiben das Haus ohne verbriefte Gegenleistung, sie sterben mit 200000 € Miesen und die Erben nehmen das Erbe nciht an.

  3. Avatar von Bankkaufmann
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    Standard AW: Geht das überhaupt?

    Selbstverständlich ist es möglich dass Sie gleich am Anfang eine Immobilie kaufen und Ihre Schwiegereltern alleinige Darlehensnehmer werden.

    Ob Sie hintenrum die Darlehensrate an die Schwiegereltern zahlen spielt keine Rolle.
    Geprüft wird für die Bonität ausschließlich Ihre Schwiegereltern.

  4. Avatar von Namemy
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    Standard AW: Geht das überhaupt?

    Erstmal recht herzlichen Dank für die Antworten!

    Wie sichert man denn ab, dass die Wohnung "uns" gehört, wenn die Schulden von den Schwiegereltern aufgenommen werden?

    Ich dachte immer, dass die Wohnung demjenigen gehört, der die Wohnung zahlt.

    Lerne die Prozeduren erst so langsam kennen

    Danke und viele Grüße

  5. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Geht das überhaupt?

    Hallo,
    Sie werden als Eigentümer ins Grundbuch, die Finanzierung dazu wird in Abteilung III des Grundbuches als Verpflichtung eingetragen.
    Wenn die Bonität Ihrer Schwiegereltern ausreichend ist, wird es keine Schwierigkeiten geben.

  6. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Geht das überhaupt?

    Wenn Käufer und Darlehensnehmer zwei verschiedene Personen sind, dann sollte der Darlehensnehmer ein wirtschaftliches Interesse an der Darlehensaufnahme haben.
    Dann funktioniert das dann auch.

  7. Avatar von Namemy
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    Standard AW: Geht das überhaupt?

    Und rechtlich gehen dann nur die Schwiegereltern ein Risiko ein?

    Uns gehört dann die Wohnung und die wären für die Zahlung "verantwortlich"?

    Oder gibt es auch ein Risiko für uns als Käufer?

  8. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Geht das überhaupt?

    Der Käufer kauft die Immobilie. Der Darlehensnehmer zahlt das Darlehen.
    Zahlt man nicht dann wird die Wohnung versteigert und reicht das vom Erlös nicht muss dann nur der Darlehensnehmer auch mit dem persönlichen Vermögen ran.
    Niemals aber der Eigentümer der hier nicht Darlehensnehmer ist.
    Er haftet nicht mit dem persönlichen Vermögen.

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