Hallo zusammen,
in erster Linie geht's hier um meine Lebensgefährtin zu welcher ich hingezogen bin.
Folgende Situation:
Oktober 2013 kauf meine Lebensgefährtin für ca. 85T€ eine Wohnung in Wuppertal von Frau Müller. Frau Müller hat zusammen mit Frau Bäcker ein 4 Parteien Haus im Jahre 2009 gekauft. Sie wollten es für Sich und Ihre Kinder (paar) nutzen. Frau Bäcker zieht ins 1.OG. Ins EG zieht der Sohn. In 2.OG soll Frau Müller zieht aber nie ein und verkauft 2013. Die Wohnung im 3.EG stand bis vor kurzem Leer und wird von Frau Müller und Frau Bäcker vermietet, da hier noch beide einen Anteil von 50% haben.
Beim Kauf der Wohnung von Frau Müller wurde von meiner Lebensgefährtin in 4 Terminen mehrmals nach irgendwelchen Mängeln gefragt. Dies wurde verneint. Es wurde lediglich gesagt das Haus ist etwas älter und da kann immer mit den Jahren etwas sein. Die Wohnung wurde meiner Meinung nach nur etwas aufgehübscht und vieles gepfuscht. Beim Kauf der Wohnung wurde 2013 kein Gutachter hinzugezogen. Es kam lediglich der Finanzberater von der BHW und bestätigte den Kaufpreis, dass dieser passt.
Folgendes Problem ist aufgetreten. Meiner Meinung nach war der Kaufpreis deutlich zu hoch und der MW liegt weit drunter. Hier hätte die BHW niemals dem Preis zustimmen sollen. Kann man dies anfechten aufgrund von Wucher?
Desweiteren ist in der Wohnung Wassereinbruch durch ein defektes Dach. Der Keller ist feucht und in anderen Wohnungen ist seid Jahren immer wieder Wasser drin. Dies ist wohl länger bekannt und wurde meiner Lebensgefährtin nicht gesagt. Folge ist jetzt, dass im Haus der Schwammpilz ist! Dieser hat es schon ins 1.OG geschafft und Wuchert vor sich hin. Es sollen jetzt Gutachter kommen und Proben genommen werde. Was da für Kosten kommen will ich mir grade nicht ausmalen.
Kann man hier gegen angehen? Meiner Meinung nach wurde meine Freundin verarscht, da der Wassereinbruch der Verkäuferin bekannt ist als auch war. Der Pilz die Folge der riesigen Feuchtigkeit im ganzen Haus ist.
Kann man hier gegen die Verkäuferin angehen?
Kann man die BHW hier auch verklagen, dass Sie den Preis nicht richtig eingeschätzt hat?
Unser Worst Case ist zur Zeit ein Totalverlust bei meiner Freundin inklusive das die Wohnung auf Grund des Schwammpilzes nicht bewohnbar wird, da die Statik gefährdet ist.
Ich weiß das am Ende uns dies nur der Rechtsanwalt sagen wird (gut das wir eine Rechtschutz für alles haben). Trotzdem wollte ich Fragen, ob sich hier jemand auskennt und ob wir hier überhaupt eine Chance haben?