Wohnungsfinanzierung

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  1. Avatar von matti85
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    Standard Wohnungsfinanzierung

    Hallo zusammen,

    in erster Linie geht's hier um meine Lebensgefährtin zu welcher ich hingezogen bin.
    Folgende Situation:
    Oktober 2013 kauf meine Lebensgefährtin für ca. 85T€ eine Wohnung in Wuppertal von Frau Müller. Frau Müller hat zusammen mit Frau Bäcker ein 4 Parteien Haus im Jahre 2009 gekauft. Sie wollten es für Sich und Ihre Kinder (paar) nutzen. Frau Bäcker zieht ins 1.OG. Ins EG zieht der Sohn. In 2.OG soll Frau Müller zieht aber nie ein und verkauft 2013. Die Wohnung im 3.EG stand bis vor kurzem Leer und wird von Frau Müller und Frau Bäcker vermietet, da hier noch beide einen Anteil von 50% haben.

    Beim Kauf der Wohnung von Frau Müller wurde von meiner Lebensgefährtin in 4 Terminen mehrmals nach irgendwelchen Mängeln gefragt. Dies wurde verneint. Es wurde lediglich gesagt das Haus ist etwas älter und da kann immer mit den Jahren etwas sein. Die Wohnung wurde meiner Meinung nach nur etwas aufgehübscht und vieles gepfuscht. Beim Kauf der Wohnung wurde 2013 kein Gutachter hinzugezogen. Es kam lediglich der Finanzberater von der BHW und bestätigte den Kaufpreis, dass dieser passt.

    Folgendes Problem ist aufgetreten. Meiner Meinung nach war der Kaufpreis deutlich zu hoch und der MW liegt weit drunter. Hier hätte die BHW niemals dem Preis zustimmen sollen. Kann man dies anfechten aufgrund von Wucher?

    Desweiteren ist in der Wohnung Wassereinbruch durch ein defektes Dach. Der Keller ist feucht und in anderen Wohnungen ist seid Jahren immer wieder Wasser drin. Dies ist wohl länger bekannt und wurde meiner Lebensgefährtin nicht gesagt. Folge ist jetzt, dass im Haus der Schwammpilz ist! Dieser hat es schon ins 1.OG geschafft und Wuchert vor sich hin. Es sollen jetzt Gutachter kommen und Proben genommen werde. Was da für Kosten kommen will ich mir grade nicht ausmalen.

    Kann man hier gegen angehen? Meiner Meinung nach wurde meine Freundin verarscht, da der Wassereinbruch der Verkäuferin bekannt ist als auch war. Der Pilz die Folge der riesigen Feuchtigkeit im ganzen Haus ist.
    Kann man hier gegen die Verkäuferin angehen?
    Kann man die BHW hier auch verklagen, dass Sie den Preis nicht richtig eingeschätzt hat?
    Unser Worst Case ist zur Zeit ein Totalverlust bei meiner Freundin inklusive das die Wohnung auf Grund des Schwammpilzes nicht bewohnbar wird, da die Statik gefährdet ist.

    Ich weiß das am Ende uns dies nur der Rechtsanwalt sagen wird (gut das wir eine Rechtschutz für alles haben). Trotzdem wollte ich Fragen, ob sich hier jemand auskennt und ob wir hier überhaupt eine Chance haben?

  2. Avatar von Herrmueller
    Herrmueller ist offline

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    Standard AW: Wohnungsfinanzierung

    Letztendlich läuft das Ganze darauf hinaus, ob sich eine arglistige Täuschung seitens des Verkäufers nachweisen lässt.

    Mehr kann man dazu nicht sagen.

  3. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Wohnungsfinanzierung

    Das sind leider schlechte Karten.
    Man müsste nachweisen dass der Schwamm schon VOR dem Kauf da war und nicht dem Käufer bekannt war. Also vor 2009.
    Wie will man das nachweisen.

    Dann die Frage wegen Kaufpreis. Wieso falsch eingeschätzt von einer großen Bank? EUR 85.000 für eine Immo in Wuppertal kann doch rein optisch gesehen passen.
    Die BHW oder andere Bank muss dazu keine Stellung beziehen ob der Kaufpreis zu hoch oder niedrig ist. Jedoch werten die eine Immobilie bankintern ein und ohne zu wissen wie damals finanziert worden ist.
    Wenn damals der Kaufpreis nicht gestimmt hätte, dann wäre das damals gleich angesprochen worden.

    Von einer Klage an eine Bank ohne nennenswerte Beweise rate ich grundsätzlich ab.
    Am einfachsten wäre wohl Sie sammeln alle Schriftstücke und bereden das mit einem unabhängingen Vermittler vor Ort oder einem Anwalt oder Verbraucherschutz.

  4. Avatar von matti85
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    Standard AW: Wohnungsfinanzierung

    Hallo Bankkaufmann die Wohnung wurde 2013 von meiner Freundin gekauft und der Wasserschaden bzw. das dauernd eindringende Wasser deutlich länger der Eigentümerin bekannt an verschiedenen Stellen. Sie hat es nur verschwiegen beim Verkauf 2013 verschwiegen. Der Schwamm ist das Resultat aus vielen undichten Stellen im Haus wo Wasser reinläuft.

    Wir machen jetzt für die Tage ein Termin beim Fachanwalt und schauen was er uns hierzu sagen kann. Bei einem total Verlust ist der Traum vom Haus erstmal weg.

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist gerade online

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    Standard AW: Wohnungsfinanzierung

    Das ist ja das was ich gemeint habe. Wenn es die Verkäuferin verschwiegen hat, dann lasst das durch einen Anwalt prüfen.
    Viel Erfolg!

  6. Avatar von Kass Finanz
    Kass Finanz ist offline

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    Standard AW: Wohnungsfinanzierung

    Hallo,
    neben den geschilderten Möglichkeiten besteht ja auch noch die, dass die bisherigen Wassereinbrüche repariert wurden. Wenn dieses geschehen ist und die Reparatur von einer Fachfirma gemacht wurde, sollte die Fachfirma haften. Demnach erst einmal klären, ob es sich um Neuschäden oder um Wiederholungsschäden handelt und ob diese ggfs. repariert wurden. Entsprechende Unterlagen sollten natürlich vorhanden sein.
    Ich glaube, dass hier nur ein unabhängiger Sachverständiger zunächst die aktuelle Lage und die Ursachen klären kann, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden sollten.

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