Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

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  1. Avatar von Cici
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    Standard Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Hallo,

    meine Bank hat mir kürzlich einen Vorschlag zum Abschluss einer Riester-Rente gemacht, und ich überlege nun, ob der Abschluss in meinem Fall sinnvoll sein kann.

    Ich bin jetzt seit einigen Jahren arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend gemeldet, beziehe also auch keine staatlichen Leistungen. Die erste Frage wäre daher schon mal, ob eine staatliche Förderung bei mir dann überhaupt infrage kommt?

    Beim Abschluss in der vorgeschlagenen Form, würde ich im Monat 5 Euro Eigenbeteiligung zahlen und bei 154 Euro Zulage vom Staat bekommen. Das klingt zunächst erstmal nach wenig Risiko, da nach den Berechnungen der Bank später eine Mindestrente von ca. 9 Euro und eine geschätzte Rente von über 40 Euro im Monat herausspringen würde.

    Es stellt sich also die Frage, wo der Haken an der Geschichte liegt. Was passiert bspw., wenn ich jetzt einen Job bekäme? Bleibt es dann bei den 5 Euro Einzahlung wie beim Abschluss der Rente oder werden die Beiträge dann auf das neue Einkommen angerechnet? In dem Fall würde der Anteil der Fördung ja plötzlich sprunghaft abfallen, so dass sich andere Anlageformen ggf. besser zur Altersvorsorge eignen, oder? Wo liegt bspw. der Vorteil von Riester gegenüber Hartz IV/Grundsicherung im Alter?

    Ein anderer Punkt den ich nicht verstehe ist die nachgelagerte Versteuerung. Worauf bezieht sich die genau? Nur auf Zuschüsse, die von der Bank erwirtschaftet werden, oder auch auf die staatlichen Zuschüsse?

    Viele Grüße
    Cici

  2. Avatar von obelix
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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Zitat Zitat von Cici
    ... nicht arbeitssuchend gemeldet, beziehe also auch keine staatlichen Leistungen. Die erste Frage wäre daher schon mal, ob eine staatliche Förderung bei mir dann überhaupt infrage kommt?
    kommt nicht in Frage. Die Beantwortung aller anderen Fragen erübrigt sich für mich.

    In ihrer Situation, bezogen auf die hier genannten Angaben, würde ich an alles andere denken als an einen Riestervertrag. Fragen Sie den Bankberater.

  3. Avatar von uwehaensch
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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Hallo,
    Sie selbst sind nicht förderberchtigt, Sie können höchstens indirekt über Ihren Ehepartner riestern. Hat Ihnen Ihr Bankberater deshalb einen Riester-Vertrag empfohlen, denn wenn diese Möglichkeit nicht gegeben ist, dann versteh ich die Empfehlung überhaupt nicht !

    Wenn Sie indirekt riestern wollen, so reicht in der Tat der Sockelbeitrag (5,- Euro monatlich) für die volle Zulage von 154,- Euro jährlich.
    Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtigen Job bekommen, dann müssen Sie völlig anders rechnen. Um dann die volle Zulage zu bekommen, müssen Sie 4 % Ihres Bruttogehlates minus 154,- Euro pro Jahr selbst einzahlen.

    Bei Riester müssen Sie die komplette Rente mit Ihrem dann bestehenden, persönlichen Steuersatz versteuern. Eine Riester-Rente wird selbstverständlich auf die Grundsicherung im Alter angerechnet.

    VG,

  4. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Ist denn zu erwarten, dass du im Alter mit deiner Rente über die Grundsicherung kommen wirst? Wie schon gesagt wurde wird Riester zu 100% angerechnet auf die Grundsicherung.

    Wenn du also drunter liegen solltest, dann wirst du jahrelang für garnix bezahlt haben. Die ersten 5 - 10 Jahre zahlst du dann sowieso primär für den Versicherungsvertreter. Bei den Mindestbeitrag werden es wohl eher 10 Jahre sein indem die Abschlusskosten von dem Vertrag abgehen werden. ( Wenn der Vertrag sobald du Arbeit hast erhöht wird, dann kommen darauf auch nochmal Abschlusskosten, also nichtmal darüber ließe sich sparen )

    Wenn du nicht gerade Hausmann bist und deine Frau das Geld verdient, dann wird es sich höchstwahrscheinlich für dich nicht rechnen. Die Steuerersparnisse fallen übrigends ebenfalls weg denn du zahlst ja keine Steuern und darfst hingegen das Geld aus dem Riestervertrag in der Rente voll versteuern...falls du es dann doch über die Grundsicherung schaffen solltest.

    Bei 204 € im Jahr kannst du dir auch ausrechnen wieviel Rente du später dadurch zusätzlich haben wirst. ( Nicht viel )

    Also es könnte sich lohnen wenn:
    => Du noch lange arbeitslos bleibst um mit 60 € an die 154 Euro heranzukommen
    => Du im Alter ( eventuell inkl. Frau ) über die Grundsicherung kommst
    => Du möglichst schnell wieder eine gute Stelle bekommst um ebenfalls über der Grundsicherung zu landen


    P.S.
    Solltest du wieder Arbeit finden, dann erhöht sich der Betrag natürlich und davon gehen dann wieder Provisionsansprüche ab.

  5. Avatar von uwehaensch
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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Zitat Zitat von Suxxess
    Die ersten 5 - 10 Jahre zahlst du dann sowieso primär für den Versicherungsvertreter zahlen. Bei den Mindestbeitrag werden es wohl eher 10 Jahre sein indem die Abschlusskosten von dem Vertrag abgehen werden. ( Wenn der Vertrag sobald du Arbeit hast erhöht wird, dann kommen darauf auch nochmal Abschlusskosten, also nichtmal darüber ließe sich sparen )

    P.S.
    Solltest du wieder Arbeit finden, dann erhöht sich der Betrag natürlich und davon gehen dann wieder Provisionsansprüche ab.
    Ach ja wirklich ? Das sind ziemlich dumpfe Behauptungen die von keinerlei Fachkenntnis sondern höchstens von pauschalen Vorurteilen zeugen.
    Also, es gibt tatsächlich Produkte da werden nur in den ersten 5 Jahren (Gesetz !) Abschlusskosten abgezogen. Bei 5,- Euro monatlichem Beitrag wären das bei einem 30-Jährigen so ca. 1,50 Euro monatlich. Aber das trifft nun längst nicht auf alle Riester-Verträge zu, auch nicht auf alle die von Versicherungsvertretern (?) vermittelt bzw. verkauft werden.
    Und bei einer Erhöhung hängt es ebenfalls vom Produkt ab ob denn tatsächlich weitere Abschlusskosten anfallen und wenn ja, über welchen Zeitraum.

    Mit Ihren Ausführungen bezüglich der Grundsicherung haben Sie grundsätzlich Recht, den Rest ihres Beitrages überliest man besser.

  6. Avatar von Cici
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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Danke schon mal für die Antworten!

    Zitat Zitat von uwehaensch
    Sie selbst sind nicht förderberchtigt, Sie können höchstens indirekt über Ihren Ehepartner riestern. Hat Ihnen Ihr Bankberater deshalb einen Riester-Vertrag empfohlen, denn wenn diese Möglichkeit nicht gegeben ist, dann versteh ich die Empfehlung überhaupt nicht !
    Nein, ich bin gar nicht verheiratet. Mein Bankberater war sich da auch nicht ganz sicher, ob die Förderung für mich infrage kommt und wollte sich nochmal erkundigen. Das ist auch der Grund, wieso ich hier noch zusätzliche Meinungen einhole.

    Bei Riester müssen Sie die komplette Rente mit Ihrem dann bestehenden, persönlichen Steuersatz versteuern.
    Ließe sich die Rente auch auf irgendwelche Freibeträge anrechnen? Oder gilt die Versteuerung in jedem Fall auf die gesamte Rente?

    Bei den Mindestbeitrag werden es wohl eher 10 Jahre sein indem die Abschlusskosten von dem Vertrag abgehen werden.
    Das ist auch so ein Punkt, von irgendwelchen Abschlusskosten war in dem Angebot nämlich (noch) gar keine Rede.

  7. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Zumindest ist ihr Bankberater ehrlich...

    Die Riester-Rente ist in jedem Fall in der Bezugsphase im kompletten Umfang steuerpflichtig.

  8. Avatar von Suxxess
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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Wenn etwas falsch / oder in der Form nicht ganz richtig ist, dann freue ich mich über jede Richtigstellung. Aber alles als grundsätzlich falsch hinzustellen, nur weil man schreibt das eine Dienstleistung nun mal Geld kostet, halte ich persönlich für recht schwach.
    Warum darf eine Dienstleistung kein Geld kosten?

    Eine ähnliche Frage hatte ich übrigends vor ungefähr einem Jahr gestellt.
    Die darauf folgende Antwort war:
    Je nach Anbieter hätte das Auswirkungen gehabt.Oder auch nicht.Es gibt keine einheitliche "Gebührenordnung" und Die Zurich bzw. DWS behandelt Erhöhungen des Regelsparbeitrages genauso wie selbigen. Auch auf Erhöhungen des Sparbeitrages und/oder dynamische Erhöhungen werden Abschluss- und Vertriebskosten in Höhe von 4% fällig.
    Und bei einer Erhöhung hängt es ebenfalls vom Produkt ab ob denn tatsächlich weitere Abschlusskosten anfallen und wenn ja, über welchen Zeitraum.
    Also ja es gibt Gebühren, diese sind aber produktabhängig. Bei Erhöhungen des Beitrags werden somit meistens wieder Abschlussgebühren fällig.
    Die ersten 5 - 10 Jahre zahlst du dann sowieso primär für den Versicherungsvertreter.
    Also, es gibt tatsächlich Produkte da werden nur in den ersten 5 Jahren (Gesetz !) Abschlusskosten abgezogen.
    Was denn jetzt dumpfe Behauptung oder Gesetz? Wenn es Praxis ist weil es Gesetz ist, dann kann es keine dumpfe Behauptung sein. Oder wollen Sie damit andeuten, dass die Anbieter in der Praxis das Gesetz nicht ganz ernst nehmen? Aber das würde ich niemanden unterstellen, Sie wollten damit sicherlich nur sagen, dass es vom jeweiligen Produkt und den dafür geltenden Gesetzen abhängig ist.
    Verteilung der Abschlusskosten auf 5 Jahre
    Die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Riester-Vertrages berechnet werden, müssen auf mindestens fünf Jahre verteilen werden.
    Quelle: Grundsätzliches zur Riester-Rente
    Ich bitte um eine Gegenquelle in der belegt wird, dass die Abschlusskosten auf unter 5 Jahre verteilt werden dürfen bei der 0815 Riesterrente.
    Bei 5,- Euro monatlichem Beitrag wären das bei einem 30-Jährigen so ca. 1,50 Euro monatlich. Aber das trifft nun längst nicht auf alle Riester-Verträge zu
    Also grundsätzlich trifft es zu, aber nicht in allen Fällen. Und wenn er jetzt Arbeit findet und 4% von seinem Brutto einzahlt um die volle Zulage zu behalten, bezahlt er dann weiterhin nur 1,50 Euro im Monat an Gebühren? Unsinn...

    Und wenn er lebenslang in der Grundsicherung verbleiben würde, dann würde ihm der Riester voll angerechnet werden und er hätte umsonst eingezahlt. In dem Fall kann er es gleich sein lassen.

    Nein, ich bin gar nicht verheiratet. Mein Bankberater war sich da auch nicht ganz sicher, ob die Förderung für mich infrage kommt und wollte sich nochmal erkundigen.
    Naja dann erübrigt sich das. Wie gesagt lohnen kann es sich nur wenn du z.B. viele Kinder hast und sich der Zuschussbetrag erhöht und du im Rentenfall nicht in die Grundsicherung fällst. ( Denn dann wird alles gegengerechnet )

    Ließe sich die Rente auch auf irgendwelche Freibeträge anrechnen? Oder gilt die Versteuerung in jedem Fall auf die gesamte Rente?
    Dein Grundfreibetrag zählt natürlich wenn du also mit Rente + Riester + allen sonstigen Einkünften drunter liegen würdest dann zahlst du darauf natürlich keine Steuern. Aber 8.354 € / 12 = ~700 € im Monat. Minus ~400 Euro Grundsicherung, sprich deine Wohnung müsste warm weniger als 300 € im Monat kosten. Recht unwahrscheinlich. Sprich egal wie du am Ende liegst, die Riesterrente wird in der Rentenphase angerechnet werden. Entweder bei der Einkommenssteuer oder bei der Grundsicherung.

    Das ist auch so ein Punkt, von irgendwelchen Abschlusskosten war in dem Angebot nämlich (noch) gar keine Rede.
    Die stecken in der Gesamtkalkulation, am Ende wirst du höchst wahrscheinlich ein Balkendiagramm aufgeteilt auf mindestens 5 Jahre sehen können, in den ersten 5 Jahren werden zusätzlich die Abschlusskosten von deinen Beiträgen abgezogen, danach fließt dann ein höherer Anteil in deine tatsächliche Rente. Aber ich habe eh keine Ahnung also ignoriere mich einfach.

  9. Avatar von EasyD
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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Zitat Zitat von Suxxess
    Die ersten 5 - 10 Jahre zahlst du dann sowieso primär für den Versicherungsvertreter zahlen. Bei den Mindestbeitrag werden es wohl eher 10 Jahre sein indem die Abschlusskosten von dem Vertrag abgehen werden.
    Ich kann die Erregung von Herrn Hänsch hier sehr gut nachvollziehen, Suxxess, da gerade die hier zitierte Aussage von ihnen völlig irreführend ist. Ich würde aus ihrer Behauptung heraus lesen, dass die Abschlusskosten für einen Riester-Vertrag mit Mindestbeitrag um die 600 € (60 € x 10 Jahre) liegen, was einfach Unsinn ist.

    Ich persönlich sehe immer die Gefahr in einem solchen Forum, dass irgendwer über Google, der unsicher mit seinem bestehenden Riester-Vertrag ist, auf so einen Beitrag wie ihren trifft, der diesen Menschen völlig unnötig noch mehr verwirrt.

    Aus diesem Thread kann und sollte man - wie ich finde - nur heraus lesen können, dass speziell für den Themenersteller Cici ein Riester-Vertrag vermutlich nicht geeignet ist und nicht mehr.

  10. Avatar von Matthew Pryor
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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Ich bitte um eine Gegenquelle in der belegt wird, dass die Abschlusskosten auf unter 5 Jahre verteilt werden dürfen bei der 0815 Riesterrente.
    Da brauchst nicht drum zu bitten,weil niemand etwas gegenteiliges behauptet hat.Lesen,denken,posten.

    Bei den Mindestbeitrag werden es wohl eher 10 Jahre sein indem die Abschlusskosten von dem Vertrag abgehen werden.
    Erkläre bitte mit einfachen Worten deinen Rechenweg.

    Die stecken in der Gesamtkalkulation
    Erkläre das bitte mit einfachen Worten,bezogen auf einen gebührenfreien Banksparplan.

    Aber ich habe eh keine Ahnung
    Der Eindruck ließe sich in der Tat gewinnen.

  11. Avatar von Suxxess
    Suxxess ist offline

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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    @EasyD
    Vielen Dank für den sachlicheren und deutlich verständlicheren Einwand. Natürlich ist es nicht so, dass sich der Versicherungsvertreter alles als Provision einstreicht.

    Solltet ihr diese Auffassung gewonnen haben, dann hätte es doch bereits genügt darauf hinzuweisen, dass für jeden Riestervertrag laut Gesetz eine Betragsgarantie existiert? Quelle: Beitragsgarantie Sprich man bekommt mindestens seine Einzahlungen zurück wenn man bis zur Rente durchhält. Ich frage mich nur warum ich als Laie darauf hinweisen muss.
    ----------------------------------

    Die Frage des Threaderstellers war: "Ob sich die Riester Rente für einen Arbeitslosen rechnet."
    Und die Antwort lautet: "Da er nicht zulagenberechtigt ist, lohnt es sich für ihn nicht."

    Wäre er hingegen zulageberechtigt gewesen, dann würde es sich für ihn rechnen wenn er im Rentenbezug keine Grundsicherung bräuchte. Dann gab es noch die Frage der Gebühren. Natürlich rechnen sich die rechnerischen 1,5 Euro im Monat für den Anbieter nicht. Aber sollte der Riestersparer jetzt Arbeit finden und weiterhin die volle Zulage haben wollen, dann steigen natürlich auch die Kosten.

    -------------------------------
    @Matthew Pryor
    Ich glaube eine Diskussion zwischen uns beiden Dickschädeln wird so oder so zu keinem befriedigenden Ergebnis führen.
    Mir war allerdings schon aufgefallen, dass die Antwort differenziert getätigt wurde um der Antwort die Aussagekraft zu nehmen. Schön, dass es dir auch aufgefallen ist.

    Ich gebe dir trotzdem zwei Hinweise:
    - Durchschnittliche Arbeitslosendauer
    - Kostenloses Girokonto / 0% Finanzierung

  12. Avatar von Torsten Breitag
    Torsten Breitag ist offline

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    Standard AW: Riester-Rente bei Arbeitslosigkeit abschließen?

    Sorry, irgendwo liegt hier jeder ein wenig daneben, sei es auch nur die Schlußfolgerung.

    Irrtum 1:

    Arbeitslose sind sehr wohl förderberechtigt. Allerdings nur, wenn sie Bezieher von Lohnersatzleistungen sind. Das ist beim TO nicht der Fall, er schließt es aber auch nicht pauschal aus und nennt keine Gründe.

    Solange Lohnersatzleistungen (egal ob ALG I oder II) gezahlt werden, besteht auch Förderberechtigung.

    Die Beiträge zu Riester übernimmt die ARGE. Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen allgemein werden bis 42 Euro mtl. übernommen (PRV, Riester usw.).

    ---

    Irrtum 2: Bei Arbeitslosigkeit oder geringfügiger Beschäftigung rechnet sich Riester nicht

    Manchmal dauert Arbeitslosigkeit etwas länger. Manchmal geht es danach über Jahre mit Kleinsttätigkeiten wieder zurück ins Berufsleben.

    Riester kann trotzdem interessant sein.

    So stockt die ARGE unter bestimmten Vorausetzungen bis zum Existenzminimum auf (750 Euro). Dabei wird Einkommen angerechnet, aber es gibt Pauschbeträge, bspw. auch für Altersvorsorge mit Riester.

    Für Riester sind es 100 Euro Pauschbetrag. Gem. §11 SGB II

    Führt zu folgendem Rechenbeispiel für einen Alleinstehenden:

    Mtl. Einkommen 500 Euro
    Aufstockungsbetrag Arge 250 Euro
    ---> in der Tasche 750 Euro



    Mtl. Einkommen 500 Euro

    - Pauschbetrag Riester 100 Euro
    Zwischenergebnis: 400 Euro

    Aufstockungsbetrag ARGE: 350 Euro

    - ( 500 *12 / 100 * 4 - 154 ) /12 = 7,16 Euro mtl. Riester Beitrag

    ---> in der Tasche, 842,84 Euro


    Rechnung geht natürlich von gleichbleibenden Voraussetzungen für das Jahr aus, funktioniert mit einem Tag 1 Euro Job vom Prinzip her aber ganz genau so.

    ---

    Irrtum 3: Totschläger Grundsicherung

    Leute, ihr könnt Riester Verträge förderschädlich kündigen. Heißt, Zulagen und Steuervorteile gehen zurück, aber die jahrelangen Zinsen darauf könnt ihr vorbehaltlich der Versteuerung behalten.

    Niemand muss Riester bis zur Grundsicherung kommen lassen, wenn diese wirklich ein realistisches Szenario sein sollte.

    ---

    Irrtum 4: Riester und die Rente

    Gerade ältere Arbeitnehmer verbringen vergleichsweise häufig die letzten Jahre bis zur regulären Altersrente in Kleinsttätigkeiten.

    Bei kurzen Laufzeiten und geringen Beiträgen generiert man wunderbar Kleinstbetragsrenten. Man muss also nicht einmal förderschädlich kündigen, kann die Förderung brav behalten und bekommt Riester trotzdem auf einen Schlag ausgezahlt.

    ---

    Irrtum 5: Riester macht Probleme bei Arbeitslosigkeit etc. ...

    Nö, Probleme machen pauschale Vorurteile und das "nicht Denken wollen".

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