ich bin in Vollzeit festangestellt und latze ordentlich Sozialversicherungsbeiträge.
Nebenbei verdiene ich etwas Geld und versteuere diese Einnnahmen auch am Jahresende, ganz brav. Muss ich auf diese Honorare aber auch noch Beiträge zur Renten- oder Krankenversicherung zahlen?
Als freiwilliges GKV-Mitglied bist Du für all Deine Einkünfte beitragspflichtig, maximal bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (in 2014 monatlich 4050 €).
Weil Du wahrscheinlich aufgrund Deines hohen Einkommens die JAEG (in 2014 = 53.550 €) überschritten hast, kannst Du Dich freiwillig versichern. Deshalb hast Du bereits mit Deinem Gehalt die Beitragsbemessungsgrenze (in 2014 48.600 €) überschritten und musst keine weiteren Abzüge befürchten.
2. Rentenversicherung
Für die Rentenversicherung gilt eine höhere BBG (in 2014 = 71.400 €), dabei sind nur die Arbeitnehmereinkünfte rentenversicherungspflichtig.